Warum eine serbische Familie in Tirol kein Haus kaufen kann

Warum eine serbische Familie in Tirol kein Haus kaufen kann
Seit 22 Jahren lebt ein serbisches Ehepaar im Tiroler Unterland, wo auch seine Kinder auf die Welt kamen. Hausbesitzer dürfen sie dort dennoch nicht werden.

Der Fall hat sich mittlerweile bis ins Heimatland der Betroffenen herumgesprochen. "Eine serbische Familie darf in Österreich kein Haus kaufen: Wie kam es zu diesem Riesenskandal", lautet der etwas sensationalistische Titel eines Artikels auf dem gut besuchten serbischen Portal Telegraf.rs. Eine Sensation ist die Tatsache, dass Angehörige von Drittstaaten in Tirol keine Chance haben, eine Immobilie zu kaufen, nicht. Eine derartige und durchaus bekannte gesetzliche Bestimmung verhindert den Immobilienerwerb, sofern bei diesem kein öffentliches Interesse vorliegt. 

"Der Sinn dieser gesetzlichen Bestimmung liegt darin, dass Ausländer in Tirol nicht völlig frei Grund erwerben können. Diese gesetzliche Bestimmung mag in Grenzfällen als ungerecht empfunden werden, aber sie hat doch einen wesentlichen Charakter", verteidigt Kufsteins Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer bei ORF.at die Sinnhaftigkeit des Gesetzes, das in erster Linie den Ausverkauf des Landes an Investoren verhindern soll. Andere Aspekte wie etwa das private Interesse einer Familie werden dabei nicht berücksichtigt. 

Warum eine serbische Familie in Tirol kein Haus kaufen kann

Beschwerde abgewiesen

Vor einigen Wochen griff die Tiroler Tageszeitung den Fall eines Ehepaares auf. In dem Artikel mit dem Titel "Seit 22 Jahren in Tirol, aber Hauskauf wird Familie untersagt" wird der Kampf der beiden serbischen Staatsangehörigen, die seit 1999 bzw. 2005 in Tirol leben und arbeiten, mit den zuständigen Behörden geschildert. Das Ehepaar, das mittlerweile drei Kinder hat und eine Pizzeria betreibt, habe demnach bereits den Kaufvertrag für ein Haus im Bezirk Kufstein unterschrieben. Es fehlte nur noch die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Doch diese kam nicht. Der Kaufantrag wurde abgelehnt. 

Die Leidtragenden reichten dem Landesverwaltungsgericht Tirol daraufhin eine Beschwerde ein. In dem Entscheidungstext ist zu lesen, dass diese "unbegründet abgewiesen" wurde und dass die ordentliche Revision "gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig" sei. "Öffentliches Interesse in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht am gegenständlichen Rechtserwerb würden nicht vorliegen. Auch die geltend gemachten privaten Interessen würden nicht für eine Genehmigung sprechen, zumal die Befriedigung des Wohnbedürfnisses keinesfalls zwingend mit dem Erwerb von Eigentum verbunden sei. Die Befriedigung des Wohnbedürfnisses könne nämlich auch anderweitig, beispielsweise durch die Anmietung einer Wohnung, erfolgen", heißt es weiter in den Entscheidungsgründen des LVwG. 

Die Familie gibt den Kampf ums Eigenheim noch nicht auf und hat sich entschlossen, den nächsten Schritt zu wagen. Dieser wäre der Gang zum Verwaltungsgerichtshof. Der Ausgang des Kampfes ist offen. Oder doch nicht? 

"Keine Bereitschaft, das Gesetz zu lockern"

"In der Vergangenheit hat es ähnliche Fälle gegeben, die ähnlich und zu Recht kritisiert worden sind. Wir haben jetzt das Grundverkehrsgesetz novelliert, sodass auch die privaten und nicht wie bisher nur die öffentlichen Interessen angemessen zu berücksichtigen sind", erklärt Michael Mingler, der Wohnbausprecher der Tiroler Grünen, gegenüber dem KURIER. "In Tirol gab es bis jetzt leider keine Bereitschaft, dieses Gesetz weiter zu lockern".

"Das ist ein ganz klarer Fall, wo alle sagen, dass es fair und sinnvoll wäre, wenn die serbische Familie das Haus kaufen könnte", betont Mingler. Das Grundverkehrsgesetz sei dafür da, "um den Ausverkauf von Tirol zu stoppen und nicht um den Menschen, die hier gut integriert sind, den Erwerb von Eigentum zu verbieten". 

Eine Prognose zu der Entwicklung des Falles im Tiroler Unterland fällt ihm schwer: "Wir sind uns nicht hundertprozentig sicher, ob die Novelle für solche Fälle ausreichen wird. Es steht natürlich weiterhin der Behörde zu, wie sie dieses Interesse gewichtet. Wir werden die Entwicklung jedenfalls sehr genau beobachten."

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