Weikendorf zieht vor Gericht: Muslime müssen auf Haus warten

Familie Abu El Hosna brauchte einen langen Atem.
Beschwerde der Gemeinde Weikendorf beim Verwaltungsgericht verzögert umstrittenen Hauskauf durch palästinensische Familie.

Jetzt ist es fix: Die Weinviertler Gemeinde Weikendorf kämpft weiter gegen den Zuzug einer muslimischen Familie. Am späten Mittwochabend fiel im Gemeindevorstand nach mehrstündiger Debatte die einstimmige Entscheidung, beim niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid der Grundverkehrsbehörde einzulegen.

Streit um Hauskauf in Weikendorf geht in die nächste Runde

Die hatte der elfköpfigen Familie Abu El Hosna, wie berichtet, in der Vorwoche ja den Kauf eines Hauses im Weikendorfer Ortsteil Dörfles gestattet - und dies mit dem "dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber" begründet (Die Palästinenser wohnen zurzeit in einer Wiener Mietwohnung, Anm.) Damit widersprach das Amt der NÖ Landesregierung Bürgermeister Johann Zimmermann (ÖVP), der den Zuzug der Muslime - unter anderem mit Verweis auf deren Religionsbekenntnis - abgelehnt hatte.

Kein Eintrag ins Grundbuch

In Weikendorf will man das nicht auf sich beruhen lassen. Zumal im Bescheid der Grundverkehrsbehörde Präzedenzfälle von 1979 und 1988 zitiert sind, "obwohl es das niederösterreichische Grundverkehrsgesetz erst seit 2007 gibt", wie Vizebürgermeister Robert Jobst (ÖVP) erklärt. Also wird die Gemeinde einen Anwalt beauftragen, der den Kauf des Hauses zumindest verzögert. Denn solange der Bescheid der Grundverkehrskommision nicht rechtskräftig ist, ist der Familie der Eintrag ins Grundbuch verwehrt.

Im Gemeindevorstand sieht man allerdings auch ein Risiko durch die nunmehrige Entscheidung. Denn es könnte sein, dass sich das Verfahren so lange hinzieht, bis sich Familienvater Abu El Hosna, der das Haus in Dörfles gemeinsam mit zwei Söhnen kaufen will, offiziell zehn Jahre in Österreich aufhält - und dann könnte er das Haus problemlos erstehen, ohne dass die Grundverkehrsbehörde mit der Causa befasst werde, sagt Jobst. Zurzeit ist der ausgebildete Lehrer, der aus Palästina flüchtete, seit bereits neun Jahren in Österreich gemeldet.

Sollte das LVwG gegen die Gemeinde entscheiden, sei auch ein Gang vors Höchstgericht nicht ausgeschlossen. Dessen Entscheidung hätte dann aber keine aufschiebende Wirkung mehr, betont die Anwältin der Familie, Muna Duzdar.

"Familie wird schikaniert"

Die ehemalige SPÖ-Staatssekretärin rechnet mit einer Entscheidung des LVwG in zwei bis drei Monaten. Bis dahin hänge die Familie aber in der Luft.

Die Palästinenser würden vom Weikendorfer Gemeinderat vorsätzlich schikaniert, meint die Juristin. Dass das Verwaltungsgericht den Bescheid der Grundverkehrsbehörde aushebelt, kann sie sich aber nur schwer vorstellen. "Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das passieren?", fragt sie.

Kritik vom SPÖ-Landeschef

Dass die SPÖ Weikendorf bei der Abstimmung nicht gegen die Beschwerde der Gemeinde stimmte, soll dem Vernehmen nach in der Landes-SPÖ für viel Ärger sorgen und wird vor allem auch von den Wiener Genossen kritisiert. So mancher Parteifreund mutmaßt, die niederösterreichischen Gemeinderatswahl Anfang 2020 könnten den roten Kommunalpolitikern wichtiger sein als die bevorstehende Nationalratswahl.

Deutliche Worte findet der Chef der nö. SPÖ, Franz Schnabl. "Religiöse Zugehörigkeit darf kein Ausschließungsgrund sein", unterstreicht der Landeshauptfrau-Stellvertreter im KURIER-Gespräch die Aussage von Landeschefin Johanna Mikl-Leitner. "Willkür aus populistischen Überlegungen" sei in die Schranken zu weisen. Das Gesetz sei auf alle Menschen gleichermaßen anzuwenden.

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