Nach dem Ende des 2. Weltkrieges war man sich in Europa einig: Menschen auf der Flucht sollen von Staaten aufgenommen und nicht wieder in ein Land, in dem Gefahr droht, zurückgeschickt werden. Aus diesem Gedanken entstand die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Heute feiert sie ihren 70. Geburtstag. Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, sprach mit KURIER darüber, wieso sie auch heute relevanter ist, als je zuvor.
KURIER: Ist die Genfer Flüchtlingskonvention noch zeitgemäß?
Christoph Pinter: Das wird oft diskutiert. Aber sie zeigt heute noch, dass sie mehr Relevanz hat, als je zuvor. Es hat weltweit noch nie so viele Flüchtlinge gegeben wie momentan. Die Verfasser der Konvention, ob absichtlich oder nicht, haben sie so formuliert, dass sie einen gewissen Spielraum lässt. Geschlecht etwa ist kein Kriterium, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Trotzdem ist es gelungen, dass Frauen, die vor Genitalverstümmelung fliehen aus diesem Grund Flüchtlingsstatus bekommen. Oder Mädchen, die zwangsverheiratet werden sollen. Aus unserer Sicht besteht kein Änderungsbedarf.
Die GFK regelt, wer als Flüchtling gilt. Oft werden „Flucht“ und „Migration“ aber als synonym verwendet. Was ist der Unterschied?
Für uns ist das Auseinanderhalten von Migration und Flucht wesentlich. Migration ist, wenn Menschen sich überwiegend freiwillig entscheiden, woanders hinzugehen und in der Regel die Möglichkeit haben, wieder zurückzugehen. Flüchtlinge hingegen haben keine Möglichkeit, ins Heimatland zurückzukehren, weil dort massive Menschenrechtsverletzungen auf sie warten würden. An diese Unterscheidung knüpfen sich dann auch unterschiedliche Folgen, da Flüchtlinge sich auf die Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention berufen können.
Österreich wird oft für zu lange Asylverfahren kritisiert. Ist das berechtigt?
Da gibt es wahrscheinlich kein Schwarz und kein Weiß. Es gibt Verfahren, die zügig abgewickelt werden und wo man durchaus zufrieden sein kann. Es gibt aber auch Verfahren, die insgesamt sehr lange dauern, weil sie sehr komplex sind. Aber auch, weil es aufgrund der hohen Zahlen von 2015 und 2016 immer noch einen gewissen Rückstand gibt. Es wurde zwar sowohl beim BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl), als auch beim Bundesverwaltungsgericht aufgestockt, aber trotzdem können die Richter und Richterinnen nur eine gewisse Zahl an Fällen abarbeiten.
Wie würden sie das österreichische Asylsystem insgesamt beurteilen?
Man kann schon sagen, dass Österreich ein hoch entwickeltes Asylsystem hat. Es gibt eine Asylbehörde, schriftliche Bescheide, ein Angebot für Rechtsberatung und -vertretung, sowie Gerichte – in Ausnahmefällen auch den Zugang zu Höchstgerichten. Trotzdem ist es nicht perfekt. Da und dort könnte man Sachen verbessern. Aber insgesamt, auch international gesehen, kann man sagen, dass Österreich ein sehr solides Asylsystem hat.
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Zwei Erlasse, die Asylbewerber am Arbeitsmarkt eingeschränkt haben, wurden kürzlich aufgehoben. Das sorgte für eine große Debatte. Wie stehen Sie dazu?
Also wir beim UNHCR sagen: Je länger ein Asylverfahren dauert, umso mehr Möglichkeiten sollte ein Asylsuchender haben. Gewisse Schritte, wie Deutschkurse, sind von Anfang an hilfreich. Wir sagen auch: Spätestens nach sechs Monaten im Asylverfahren sollte es einen Zugang zum Arbeitsmarkt geben. Da kann es durchaus Einschränkungen geben. Etwa, dass Österreicher und Österreicherinnen bevorzugt werden. Zurzeit dürfen Asylbewerber aber nur als Erntehelfer oder Saisonarbeiter arbeiten. Das ist eine zu starke Einschränkung. Es wäre gut zu sagen: Wenn es niemand anderen für diese Stelle gibt, warum nicht einen Asylsuchenden nehmen?
Sind sie für einen Abschiebestopp nach Afghanistan?
In Afghanistan hat sich die Situation in den letzten Wochen deutlich verschlechtert. Allein die Zahl der Menschen, die in letzter Zeit innerhalb des Landes geflüchtet sind, beträgt rund 270 000. Und wenn man insgesamt schaut, wie viele Afghanen auf der Flucht sind, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes, sieht man, dass die Lage dort sehr schwierig ist. Man muss sich jetzt jedes einzelne Asylverfahren genau anschauen. Wenn letztendlich herauskommt, dass kein Grund für internationalen Schutz besteht, dann sprechen wir uns nicht generell gegen Abschiebungen aus. Durch die verschlechterte Sicherheitslage appellieren wir aber trotzdem, vorsichtiger zu sein und selbst bei jenen, die rechtskräftig abgelehnt sind, ein gewisses Maß an Vorsicht walten zu lassen.
Darf man straffällige Asylbewerber abschieben, auch wenn in dem Land dann Lebensgefahr droht?
Solange jemand im Asylverfahren ist und noch nicht klar ist, ob er oder sie Schutz braucht, darf nicht abgeschoben werden. Wenn das Thema der Straffälligkeit hinzukommt, sieht die Genfer Flüchtlingskonvention grundsätzlich vor, dass bei besonders schweren Verbrechen ein Flüchtling nicht mehr schutzberechtigt ist. Laut Genfer Flüchtlingskonvention kann man in solchen Fällen darüber nachdenken, Menschen sogar wieder in die Heimat zurückzubringen, selbst, wenn ihnen dort Menschenrechtsverletzungen drohen. Aber das ist wirklich der aller letzte Schritt. Inzwischen haben sich die menschenrechtlichen Standards auch weiterentwickelt, sodass die Europäische Menschenrechtskonvention sagt: Nein niemals darf man jemanden zurückbringen, egal was er oder sie je getan hat, wenn ihnen Folter, oder sogar der Tod droht. Das ist mit unseren europäischen Werten nicht vereinbar.
Eine Studie des Instituts für internationalen Wirtschaftsverkehr sagt, dass die Flucht nach Europa bis 2030 deutlich steigen wird. Unter anderem auch, weil die Klimakrise zu einem Push-Faktor wird. Merken sie das auch schon?
Ich bin mit Prognosen immer vorsichtig. Was wir aber derzeit schon sehen ist, dass durch die Klimakrise Menschen zunehmend gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen. Die Frage ist: Was ist die Konsequenz? Heißt es, dass man dann innerhalb seines Landes einen anderen Ort sucht? Oder geht man in ein benachbartes Land? Das Thema Klimakrise ist eines, das man sehr ernst nehmen sollte und wo wir als UNHCR mit den Staaten eng zusammenarbeiten. Wir merken nämlich auch, dass es besonders ärmere Staaten trifft, die nicht die Möglichkeiten haben, hier vorbeugend etwas zu tun.
Dieselbe Studie schlägt vor, dass man gleich legale Fluchtwege schafft und mit den Staaten kooperiert, da Menschen sowieso flüchten. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?
Was uns sehr interessiert, ist legale Fluchtwege zu schaffen. Das funktioniert momentan nach Europa und Österreich nur in den seltensten Fällen. Menschen müssen sich in der Regel einem Schlepper anvertrauen. Legale Fluchtwege wären aus unserer Sicht ein wichtiges Element der Schlepper-Bekämpfung. Da gibt es diese sogenannten Resettlement Programme. Dabei werden besonders vulnerable Flüchtlinge in Erstzufluchtsstaaten identifiziert und dann von Resettlement-Ländern aufgenommen. Die Resettlement-Länder überprüfen die von uns vorgelegten Fälle und nehmen die Menschen auf. So durchlaufen sie dort dann kein Asylverfahren mehr, sondern sind von Tag eins an Flüchtling und können mit der Integration beginnen.
Welche Länder nehmen am Resettlement- Programmen teil?
Traditionell stark ist das in den USA, Kanada und Australien verankert. Wobei die Zahlen in den USA während der Präsidentschaft von Trump deutlich zurückgegangen sind. In Europa machen das vor allem Skandinavien, Großbritannien, Deutschland und Frankreich. Österreich hat es im Zeitraum von 2014 bis 2017 gemacht. Es wäre ein Wunsch an die österreichische Regierung, solche Resettlement Programme wieder aufleben zu lassen.
Dänemark diskutiert darüber, Asylverfahren außerhalb von Europa stattfinden zu lassen. Könnte man das auch als Resettlement verstehen?
Das ist genau die Gegenrichtung. Wenn man sich die allgemeinen Flüchtlingszahlen anschaut, sind knapp 80 Prozent aller Flüchtlinge in den unmittelbaren Herkunftsregionen. Nur ein Bruchteil der weltweiten Flüchtlinge sind in Europa – auch wenn wir durch politische Diskussionen und zum Teil mediale Berichterstattung, das Gefühl bekommen, alle wollen nach Europa. Die Zahlen sagen etwas Anderes. Das, was Dänemark überlegt, ist hingegen zu sagen: Wir wollen überhaupt keine Flüchtlinge mehr in unserem Land. Wir finden das vor dem Hintergrund der Genfer Flüchtlingskonvention problematisch. Denn jedes Land, das die GFK unterzeichnet hat, hat sich auch dazu bekannt, Flüchtlingsschutz zu gewähren. Wir finden es aber auch unsolidarisch. Warum sollten gerade jene Länder, die ohnehin stärker belastet sind und oft nicht über diese Ressourcen verfügen, wie ein europäisches Land, auch noch die Flüchtlinge aus Europa aufnehmen?
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