Steiermark will Aus für Freunderlwirtschaft

Steiermark will Aus für Freunderlwirtschaft
So will das Land erreichen, dass der Geeignetste den Posten des Schulleiters bekommt.

Neu geregelt wird in der Steiermark das Verfahren zur Bestellung von Schuldirektoren an den Pflichtschulen und berufsbildenden Pflichtschulen. Zentrale Neuerung ist eine konkrete Gewichtung der Auswahlkriterien durch ein fixes Punktesystem und ein Assessmentverfahren, das zur Gänze von externen Gutachtern durchgeführt wird. Bildungslandesrat Michael Schickhofer (SP) hat am Dienstag den neuen Gesetzesentwurf präsentiert.

Ziel der aktuellen Novelle zum Steiermärkischen Landeslehrer-Dienstrechts-Ausführungsgesetz ist es, den Spielraum für politisch motivierte Besetzungen einzudämmen. Das bisherige Leiterbestellungsverfahren habe zwar bereits eine Reihe von Auswahlkriterien festgelegt, aber keine Gewichtung dieser Kriterien vorgesehen, erklärte Schickhofer. Dadurch war es dem Ermessen der Landesregierung überlassen, wie von Fall zu Fall die einzelnen Kriterien und auch Entscheidungen der Schulbehörden und des Bundes bewertet wurden.

Punktesystem

"Jetzt sind die Auswahlkriterien klar durch ein Punktesystem gewichtet", so der Landesrat. Er bezeichnete den nun in Begutachtung befindlichen Gesetzesentwurf, der das Verfahren weitgehend vom Amt des Landesschulrates in das Amt der Steiermärkischen Landesregierung verlagert, als einen "weiteren Schritt zu einem wirklich objektiven System der Direktorenbestellung".

Bei der Auswahl und Reihung der Bewerberinnen und Bewerber sind künftig die Bereiche "Formale und Berufsqualifikation" sowie "Persönliche Eignung" mit jeweils 400 Punkten aus einem detaillierten Kriterienkatalog bewertet. Weiter ist eine Stellungnahme des Schulforums und des Schulerhalters mit je weiteren 100 Punkten vorgesehen. Das bereits zuvor eingeführte Assessment Center zur Feststellung der persönlichen Eignung soll aus dem Dunstkreis des Schulbehörden genommen und durch externe Firmen, durch öffentliche Ausschreibung zu ermitteln, abgewickelt werden. Das Testergebnis soll zwei Jahre gültig sein.

5000 bis 7000 Euro

Die Kosten für die Umsetzung der Neuregelung bezifferte Schickhofer mit zusätzlichen rund 50.000 Euro pro Jahr. Nach bisherigen Erhebungen sei bei den Kandidaten-Testungen (Assessment Center) mit 500 bis 700 Euro zu rechnen. Die jeweiligen Testungen werden geblockt für mehrere Schulen zugleich stattfinden. Jährlich werden rund 50 Schulleitungsausschreibungen durchgeführt. Insgesamt rechnet man mit rund 70 Bewerberinnen und Bewerbern.

Der Gesetzesentwurf befindet sich nun vier Wochen in Begutachtung. "Es ist mir ein Anliegen, zu einem Fünfparteienantrag zu kommen, hie und da kann es noch Verschiebungen geben", so Schickhofer. Er strebt eine Beschlussfassung "jedenfalls vor dem Sommer, optimal wäre Mitte Mai" an. Derzeit sind rund ein Dutzend Bewerbungsverfahren nach altem Modus im Laufen. Für den Herbst stehen rund 50 Leiterstellen nach reformierten Ablauf zu Ausschreibung an.

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