Handgepäckswirrwarr: Wo Koffer nicht mehr an Bord dürfen

Handgepäckswirrwarr: Wo Koffer nicht mehr an Bord dürfen
Nur nicht aufgeben: Immer mehr Fluggäste verirren sich im Regelungsdickicht. Eine Übersicht.

Bei so manchem Reisenden verfliegt die Urlaubsvorfreude, bevor die Maschine auf die Startbahn rollt. Der Grund: Immer Ärger mit dem Handgepäck.

Was nicht unter den Vordersitz passt, kostet.

Dabei klingt es so praktisch und unkompliziert, den großen Koffer zu Hause zu lassen. Man erspart sich die Warterei beim Check-in und am Gepäcksband, zudem verlangen vor allem Low-Cost-Airlines – weitläufig bekannt als Billigflieger – pro aufgegebenem Koffer eine Extra-Gebühr, die sich mit einem kabinentauglichen Trolley leicht umgehen lässt.

Was lange als ungeschriebenes Gesetz in der Fliegerei galt, ändert sich nun. Je mehr Passagiere mit Trolley fliegen, desto mehr Nachteile bringt das ballastfreie Reisen den Airlines: Weil der Platz in den Schließfächern begrenzt ist und das ewige Tetris-Spielen mit Koffern, Taschen und Rucksäcken zunehmend zu Flugverspätungen führt, haben einige Billigfluggesellschaften ihre Regelungen für Kabinengepäck zuletzt verschärft. Wer mit der ungarischen Wizz Air verreisen möchte, muss seit 1. November 2018 extra für einen kleinen Rollkoffer bezahlen bzw. Priority Boarding hinzubuchen; lediglich ein kleines Gepäcksstück, das unter den Vordersitz passt, darf kostenfrei mit an Bord genommen werden.

Handgepäckswirrwarr: Wo Koffer nicht mehr an Bord dürfen

Trolley kostet extra

So handhabt es neuerdings auch der irische Platzhirsch Ryanair, zu dem die österreichische Lauda – seit Kurzem ohne den Zusatz „motion“ unterwegs – gehört. Bei Lauda-Buchungen, die nach dem 21. Februar 2019 getätigt wurden, ist ein Trolley bzw. größerer Rucksack nicht mehr automatisch im Flugpreis inkludiert. Wer sich beim Buchungsvorgang nicht gleich für Priority Boarding um 10 bis 12 Euro entschieden hat, wird am Check-in-Schalter zur Kasse gebeten und muss den Koffer aufgeben. Auch Easyjet achtet penibel darauf, dass jeder Passagier nur ein Gepäcksstück mit an Bord nimmt.

Die verschärften Regelungen hatten Ende des vergangenen Jahres für Unmut gesorgt Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) verdonnerte Wizz Air und Ryanair zu einer Strafzahlung in Millionenhöhe, weil das neue Preismodell die Kunden in die Irre führe. Die Anordnung wurde vom italienischen Gericht jedoch wieder aufgehoben.

Auch in der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Wien stellt man fest, dass sich die Beschwerden in letzter Zeit „sehr stark gehäuft haben“, berichtet Robert Panowitz. „Die Beschwerden betreffen häufig Gepäcksregelungen, über die die Konsumenten nicht Bescheid wissen. Die Überraschung kommt meist am Flughafen – wenn nämlich der Trolley plötzlich nicht mehr kostenfrei mitgenommen werden kann und teilweise hohe Gebühren zu zahlen sind.“ Je nach Fluglinie betragen die Aufpreise für ein 10-Kilo-Handgepäcksstück am Flughafen an die 20 Euro (bei Lauda etwa 25 Euro).

Check-in-Gebühren

Panowitz empfiehlt Reisewilligen daher, sich beim Buchen genau über die Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges zu informieren – was bei Online-Buchungsplattformen nicht immer einfach ist. Das gilt auch für versteckte Gebühren, die zum Ärger der Fluggäste beim Einchecken am Schalter anfallen (bei Lauda 55 Euro pro Person und Strecke). „Bei den Buchungsplattformen gibt es oft keinen Hinweis darauf, bestenfalls bekommt man einen Verweis auf hundert Seiten klein gedruckte AGB – das liest sich natürlich niemand durch.“ Besser sei es, die Flüge direkt bei den Fluggesellschaften zu buchen, dort sei die Preisgestaltung transparenter.

Das Heckmeck ums Handgepäck offenbart auch ein tieferliegendes Problem: Es fehlen einheitliche Maße für kabinentaugliche Rollkoffer, alles, was es derzeit gibt, ist eine Empfehlung des internationalen Dachverbands der Fluggesellschaften (IATA), wonach Kabinengepäck 55 Zentimeter hoch, 35 Zentimeter breit und 20 Zentimeter tief sein soll. Viele Airlines weichen jedoch von diesen Maßen ab (s. Grafik).

Reisen mit Handgepäck bleibt also bis auf Weiteres ein kompliziertes Unterfangen. Aber es gibt Hoffnung für verärgerte Flugpassagiere, sagt Jurist Robert Panowitz: „Es gibt schon einige Urteile, die zugunsten der Kunden ausgegangen sind.“

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