Teigwaren und Fleischzubereitungen
Obwohl diese Genehmigung als neuartiges Lebensmittel in der EU bereits vor einem Jahr erfolgte, sorgt das Thema aber jetzt für Diskussionen. Denn am 3. Jänner hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung veröffentlicht:
Darin erhält das Unternehmen Cricket One Co. Ltd, das in Vietnam tätig ist, die Genehmigung, "teilweise entfettetes Pulver" aus Hausgrillen in Verkehr bringen zu dürfen. Und zwar als Zutat u. a. in Mehrkornbrot und -gebäck, Teigwaren, Suppen, Snacks sowie auch Fleischzubereitungen. Vorerst fünf Jahre lang hat die Firma ein alleiniges Vertriebsrecht.
"Das ist aber nicht das erste derartige Produkt, das in der EU zugelassen ist", sagt der Ernährungswissenschafter Jürgen König, Leiter des Departments für Ernährungswissenschaften der Uni Wien. "Insekten als Nahrungsmittel oder Nahrungsmittelzutat sind nichts komplett Neues. Und ich gehe nicht davon aus, dass es jetzt zu einem breiten Einsatz kommt. Ich halte das für einen Nischenmarkt."
Die FPÖ kritisiert, dass die Entscheidung "äußerst unüblich am 3. Jänner – im Winterschlaf der EU-Institutionen" – veröffentlicht wurde. Damit sollte ein medialer Aufschrei unterbunden werden.
"Zu dem Veröffentlichungszeitpunkt selbst kann ich nichts sagen", betont König: "Von einem geheimen Vorgehen kann man aber nicht sprechen. Denn derartige Produkte müssen gekennzeichnet werden." In der Zutatenliste muss die Kennzeichnung "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)" enthalten sein.
Und: "Und in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste muss auch der Hinweis angeführt werden, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können."
Maximal dürfen 5 Gramm Insektenpulver pro 100 Gramm Lebensmittel zugesetzt werden, sagt König: "Ernährungsphysiologisch gesehen ist das in diesen geringen Mengen völlig irrelevant." Möglicherweise könnte man die Produkte als „angereichert mit Protein“ vermarkten. Das Pulver bestehe zu 75 bis 80 Prozent aus Protein, zu 9 bis 12 Prozent aus Fett, der Rest sind Ballaststoffe.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat das Produkt in ihrem Gutachten als "sicher" bezeichnet. Offen ist, inwieweit der Verzehr des Pulvers die Entstehung von Allergien begünstigen kann. Denn die enthaltenen Proteine sind "potenziell allergen". Deshalb empfiehlt die Behörde, die Allergenität weiter zu erforschen. Auch in Fleischersatzprodukten ("Fleischanalogen") ist ein Zusatz des Pulvers laut EU-Verordnung möglich.
"Ich glaube aber nicht, dass man die dann aber noch als vegan vermarkten kann – das werden Veganer nicht akzeptieren." Ekelig sei es jedenfalls nicht, betont König: "Es ist ein Rohstoff wie viele andere. Und es ist eine Zutat in Pulverform. Da könnte man genauso gut die Frage stellen, ist es ekliger, eine Lebensmittelzutat aus Insekten, oder aus einer Schweineklaue zu produzieren. Das ist beides in keiner Weise fragwürdig."
Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAA) sieht in Insekten weltweit gesehen eine zunehmend wichtige Nahrungsquelle. "Aber ob ihre Bedeutung auch in Österreich deutlich zunehmen wird – da bin ich eher skeptisch."
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