ÖNB und Albertina sollen Werke restituieren

Die Albertina muss ein Aquarell von Carl Goebel an die Erben zurückgeben.
Betroffen sind ein Aquarell von Carl Goebel und Goethe-Autographen.

Nach einer heutigen Empfehlung des Kunstrückgabebeirats müssen Albertina und Nationalbibliothek (ÖNB) je ein Werk an die Erben der einstigen NS-Opfer zurückgeben. So muss die Albertina ein Aquarell von Carl Goebel an die Erben nach Meta Körbel restituieren, die als Jüdin verfolgt wurde und sich gezwungen sah, das Bild bei ihrer Flucht vor der NS-Verfolgung an die Albertina zu verkaufen.

Die ÖNB hat ein Konvolut von Autografen Johann Wolfgang von Goethes zurückzugeben. Sie gehen an die Erben nach Rudolf Gutmann. Der Kunstsammler musste 1938 nach Kanada fliehen, woraufhin die Autografen 1944 von der Nationalbibliothek erworben wurden.

Und schließlich sieht der Kunstrückgabebeirat noch die Voraussetzungen für eine weitere Restitution aus der Albertina erfüllt: Demnach sollte Rudolf von Alts "Portal der Kirche des Stiftes Nonnberg in Salzburg" an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer zurückgegeben werden - wenn dafür sein "Hof des Dogenpalastes in Venedig" oder dessen Gegenwert im Tausch zurückerstattet wird. Der Hintergrund: Dieses Aquarell war den Erben 1949 gegeben worden, nachdem das Nonnberg-Bild mit einem Ausfuhrverbot belegt war.

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