Beethovenfries: Secession gegen Rückgabe

Beethovenfries: Secession gegen Rückgabe
Künstlervereinigung sieht gesetzliche Voraussetzungen als nicht erfüllt an

Die Secession hat sich in einem Gutachten gegen die Rückgabe von Klimts „Beethovenfries“ ausgesprochen, die die Anwälte der Erben vor wenigen Wochen gefordert haben. Der Fries ist Hauptattraktion der Secession. Nach deren Angaben ist das Klimt-Werk – eine Leihgabe des Belvedere – der Grund für 75 Prozent der Secessionsbesuche.

Eine Rückgabe gefährde den Fries, der als „nicht transportabel“ gilt, schreibt nun die Secession. Und der Fries sei Erich Lederer, dem Erben des frühreren Besitzers, nicht von der Republik abgepresst worden. Mit dieser Argumentation haben die Erben ihre Ansprüche untermauert: Die Republik habe via Denkmalschutz und Ausfuhrverbot über Jahrzehnte Druck auf Erich Lederer ausgeübt, bis dieser schlussendlich dem Verkauf zugestimmt hatte.

"Glücklich"

Die Secesson stellt nun in Abrede, dass hier ein enger Zusammenhang vorliege (der für eine Rückgabe notwendige Voraussetzung wäre). Vielmehr habe sich 1970, unter der Regierung Kreisky, das Verhalten der Republik radikal verändert: Es sei nicht mehr mit einem Ausfuhrverbot gedroht und ein fairer Kaufpreis vereinbart worden. Die Verhandlungen hätten „in geradezu amikaler Atmosphäre stattgefunden“, Lederer sei „geradezu glücklich“ über das Ergebnis gewesen.

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