ORF weist VÖZ-Forderungen zurück: Spielen Mediengiganten in die Hände

Wie breit darf sich der ORF künftig im Digitalbereich machen? Private Medien sind besorgt
Bekenntnis zu einem funktionierenden dualen Rundfunksystem

Der ORF hat am Donnerstag auf den 5-Punkte-Katalog reagiert, den der Verband Österreichischer Zeitungen aufgestellt hatte, um "einen fairen Ausgleich im Interesse eines dualen Medienmarkts" zu gewährleisten. Diese umfassen etwa eine Evaluierung des ORF-Programms und das weitgehende Aus von Social-Media-Aktivitäten.

In einer Aussendung bekennt sich der Öffentlich-Rechtliche "zu einem funktionierenden dualen Mediensystem". Er weist aber gleichzeitig die "Forderungen, die nur den internationalen Mediengiganten in die Hände spielen, heimischen Anbietern nichts bringen und einer Abschaffung des ORF in seiner heutigen Form gleichkommen", zurück.

Gegen die "implizite Unterstellung" nicht öffentlich-rechtliches Programm zu machen, verweist der ORF auf seinen gesetzlichen Auftrag, der als EU-rechtskonform bestätigt sei. "Diese Vorwürfe haben sich stets als haltlos erwiesen und wurden behördlich und gerichtlich im Sinne des ORF entschieden."
 

 

Ein noch weitergehendes Werbeverbot lehnt man auf dem Küniglberg ebenfalls ab. Werbung im ORF sei "für die Eigenständigkeit des Werbestandortes Österreich wichtig." Außerdem hätten entsprechende ORF-Beschränkungen schon in der Vergangenheit nicht den gewünschten Lenkungseffekt gehabt.

Zu einem Quasi-Verbot von Social Media-Aktivitäten verweist der ORF auf Urteile der Höchstgerichte. "Dem ORF hier unverhältnismäßige Hürden aufzustellen, verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit."

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