ORF-Chef Weißmann: "Nicht mein Job, Parteien glücklich zu machen"

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann beim Interview mit dem Kurier am  23.10.2023
Der ORF-Generaldirektor über den Verfassungsgerichtshof, was ORF1 macht, die Fußball-EM, Änderungen bei den Direktionen sowie Kooperationen mit privaten Medien – auch beim Streamer ORF ON.

In den vergangenen Monaten hat in Sachen ORF der Verfassungsgerichtshof der Medienpolitik die Vorlagen geliefert. Zunächst kippte er die GIS-Gebühr, nun braucht es eine Reform der ORF-Gremien, die im Vorlauf der Nationalratswahlen fixiert werden muss. ORF-Generaldirektor und Alleingeschäftsführer Roland Weißmann über ein Haus, in dem "sehr viel  in Bewegung ist".

KURIER: In den vergangenen Monaten hat in Sachen ORF der Verfassungsgerichtshof die Medienpolitik gemacht. Zunächst die ORF-Finanzierung, jetzt dessen Gremien. Planbarkeit sieht anders aus?

Roland Weißmann: Das muss man differenzierter sehen. Auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs die Finanzierung des ORF betreffend haben wir uns lange vorbereitet. Es sichert dem ORF eine nachhaltige, aber keine üppige Finanzierung, weil sie mit den Netto-Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags begrenzt ist. Außerdem wurde uns ein Auftrag mitgegeben, dass der ORF innerhalb von vier Jahren über 320 Millionen € einsparen muss. Wir arbeiten jetzt daran sowie an der Umsetzung des ORF-Beitrags und an den Möglichkeiten durch die Digitalnovelle. Beim Erkenntnis zu den ORF-Gremien ist der Gesetzgeber am Zug.

Sie werden auf jeden Fall einen neuen Stiftungsrat bekommen müssen wie auch einen neuen Publikumsrat. Dem gegenüber stehen Sie immer noch als Alleingeschäftsführer. Wäre nicht jetzt die Gelegenheit, im ORF das Vorstandsprinzip einzuführen.

Diese Frage muss man dem Gesetzgeber stellen. Ich werde sicher niemanden etwas über die Medien ausrichten. In der Geschäftsführung arbeite ich aber auch als Alleingeschäftsführer sehr kollegial mit meinem Direktorium zusammen, es gab bis jetzt auch eine sehr gute Zusammenarbeit mit meinem Aufsichtsrat. Die meisten Beschlüsse fallen einstimmig. Darüber hinaus ist noch wichtig festzuhalten, dass alle Beschlüsse rechtsgültig sind. Der Gesetzgeber hat jetzt Zeit, bis März 2025 jene Adaptionen vorzunehmen, die er für richtig hält.

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