ORF führt strenge 2G-Regelung für die Belegschaft ein

ORF führt strenge 2G-Regelung für die Belegschaft ein
Für sensible Zonen ist Impfung notwendig. Bis 31.12. "keine dienstrechtlichen Maßnahmen"

Der ORF stellt seinen ungeimpften Mitarbeitern die Rute ins Fenster: Für sogenannte "sensible Bereiche" wird man nur mehr geimpft oder genesen zugelassen. Die 2-G-Regelung gilt laut interner Mitteilung von Sicherheitschef Pius Strobl "unter anderem für Fernseh- und Hörfunkstudios inkl. Synchronstudios und Produktionsräume, bei denen mehrere Personen aufeinandertreffen können", aber auch andere Bereiche wie Maske und Kostüm oder Sicherheitsdienstleistungen.

ORF führt strenge 2G-Regelung für die Belegschaft ein

ORF-Sicherheitschef Pius Strobl.

Erstimpfung bis 17. November

Nichtgeimpfte, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen sich schriftlich dazu verpflichten, sich bis zum 17. November den ersten Stich setzen zu lassen. Bis zum Erhalt der ersten Teilimpfung verpflichtet sich die/der Dienstnehmer/in zurVorlage eines gültigen PCR-Testergebnisses. Und bis zum Erreichen der Vollimmunisierung verpflichtet sich die/der Dienstnehmer/in im Kontakt mit anderen Personen in jenen Zonen, in denen die 2G-Regel vorgeschrieben ist, dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.

Noch keine Konsequenzen - bis Jahresende

Wer sich trotzdem nicht impfen lässt, muss vorerst mit keinen Konsequenzen rechnen, wie es auf Anfrage des KURIER hieß: "Mitarbeiter/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden in anderen Betriebsbereichen eingesetzt. Diese temporäre Maßnahme wird mit Jahresende neu evaluiert."

In der internen Mitteilung von Strobl ist die Formulierung drastischer ausgeführt. "Das heißt, dass bis zum 31. Dezember 2021 auch keine mit fehlender Corona- Schutzimpfung begründeten sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen (- Z.B. Kündigung, Nichtbeschäftigung, etc.) erfolgen."

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