ORF-Debatte: Wann spricht man von sexueller Belästigung?
Im aktuellen Fall um mutmaßliche Belästigung wandte sich eine ORF-Mitarbeiterin lieber an einen Rechtsanwalt.
Die Debatte rund um die Causa Weißmann zeigt, dass es – unabhängig vom aktuellen Fall, der erst in Aufklärung ist – beim Thema sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch Unklarheiten gibt. Und dass vieles für die Betroffenen weit komplexer ist, als in der Diskussion dargestellt wird.
Wann spricht man von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Bei sexueller Belästigung handelt es sich aus rechtlicher Sicht „um ein unerwünschtes Verhalten aus der sexuellen Sphäre, das die Würde einer Person verletzt und die Arbeitsumgebung für sie negativ beeinflusst“, erklärt Clara Schlee von der Gleichbehandlungsanwaltschaft. „Dazu zählen etwa Fälle von verbalen Belästigungen, zum Beispiel wenn ein Vorgesetzter eine Mitarbeiterin immer wieder dazu einlädt, gemeinsam etwas trinken zu gehen und ein Nein nicht akzeptiert.“ Unerwünschte Berührungen gehören ebenfalls dazu. „Wir haben auch Fälle, die strafrechtlich relevant sind, etwa das Versenden von Dickpics oder massive Übergriffe.“
Dabei sei nicht relevant, ob jemand belästigend handeln wollte, „sondern ob das Verhalten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt“.
Was ist Machtmissbrauch?
Im Gegensatz zur sexuellen Belästigung ist Machtmissbrauch kein rechtlicher Begriff. „Das Ausnutzen einer Machtposition spielt jedoch oft eine massive Rolle.“ Etwa, wenn eine Person aufgrund ihres Standings davon ausgehe, dass ihr nichts passieren „und sie sich ein gewisses Verhalten leisten kann“.
Was passiert nach dem Melden von Belästigung am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber ist ab Bekanntwerden von Vorwürfen verpflichtet, „Abhilfemaßnahmen“ zu setzen, Nachforschungen anzustellen und eine Entscheidung zu treffen. „Das kann eine Verwarnung, eine Versetzung, eine Kündigung oder eine Entlassung sein – verhältnismäßig zu dem, was vorgefallen ist.“
Steht die betroffene Person nicht mehr im Arbeitsverhältnis, kann Schadenersatz gefordert werden – vom Belästiger, „aber auch vom Unternehmen, wenn es von der Belästigung wusste, aber keine Maßnahmen dagegen gesetzt hat.“ Häufig gehe es Betroffenen aber lediglich darum, den ehemaligen Arbeitgeber zu informieren, damit Kolleginnen geschützt werden.
Wie ernst nehmen Unternehmen solche Fälle?
Es gebe Unternehmen, die das Thema sehr ernst nehmen. „Es kommt aber leider auch nicht zu selten vor, dass die Person, die belästigt worden ist, gekündigt wird, weil man sie als Störfaktor wahrnimmt“, sagt Schlee.
Warum dauert es oft länger, bis Betroffene sich melden?
Dass es oft länger dauert, bis Betroffene über das Vorgefallene sprechen, ist für die Expertin nicht ungewöhnlich: „Eine Belästigung zu melden, ist ein reales Risiko für die betroffene Person. Ich habe das Gefühl, dass Leute oft glauben, man könnte sich dadurch bereichern.“
Wie groß ist die Gefahr einer Falschbeschuldigung?
Seriöse Zahlen gebe es dazu keine, so Gleichbehandlungsanwältin Schlee. Sie wünsche sich jedoch, „dass im Diskurs präsenter wäre, wie viel Mut es braucht, sich gegen Belästigung zu wehren.“ Häufig komme es in der Folge zu einer Opfer-Täter-Umkehr, außerdem sei es „sehr unangenehm, über Belästigungserfahrungen zu sprechen“.
Wie geht es Betroffenen nach sexueller Belästigung?
Viele ihrer Klientinnen würden nach einer Belästigung an Depressionen, Schlafstörungen oder Angststörungen leiden, sagt Gleichbehandlungsanwältin Schlee. "Wie sehr man damit abschließen kann, hängt stark davon ab, ob einem vom Rechtssystem und vom Arbeitgeber geglaubt wird."
Immer mehr Betroffene würden sich jedoch trauen, sich zu melden. „Wir haben auch zunehmend Anfragen von Unternehmen, die versuchen, Präventionsstrategien umzusetzen und uns fragen, wie sie sinnvoll Meldestellen einrichten können. Das empfinde ich als sehr positiv.“
Welche Präventionsmaßnahmen können Unternehmen setzen?
„Wenn man ein großes Unternehmen hat, ist es illusorisch zu denken, dass es niemals zu einem Belästigungsfall kommen wird“, sagt Schlee. Es sei sinnvoll, „wenn alle Arbeitnehmenden informiert sind, an wen sie sich wenden können und dass von Anfang an klar ist, wie der Prozess abläuft - also ob das vertraulich behandelt wird oder ob dann gleich Schritte eingeleitet werden. Das wollen auch nicht alle.”
Einen großen Unterschied mache auch, „wie Personen in Führungsrollen auftreten. Wie sie sich zu einem Thema positionieren, hat eine große Wirkung". Werde vermittelt, dass man Belästigungen im Unternehmen melden kann, „schafft man einen Rahmen, in dem sich Personen sicher fühlen und das ist wichtig für die Prävention.”
Hat die Medienbranche ein besonderes Problem?
Generell seien von Belästigung und Diskriminierung viele Branchen betroffen – „das liegt an unseren gesellschaftlichen Strukturen“, erklärt Sophie Rendl vom Verein Columna V, der noch heuer eine Meldestelle für Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch in der Medienbranche starten will.
Im Medienbereich gebe es jedoch „begünstigende Faktoren“: „Dazu zählen starke Machtasymmetrien, aber auch die Vermischung von Berufs- und Privatleben durch die ständige Erreichbarkeit sowie Arbeitszeiten, die bis in die Nacht hineinreichen“, so Rendl. „Es herrschen prekäre Arbeitsbedingungen, viele Medien haben Kündigungswellen hinter sich.“ Dazu kämen männlich dominierte Spitzenpositionen und eine Nähe zur Politik, „was dazu führen kann, dass Personen und Systeme eher geschützt werden.“
Welche Wirkung haben MeToo-Fälle in der Öffentlichkeit?
Rund um MeToo-Fälle werde oft gefordert, dass Namen genannt werden. „Aber das ist natürlich mit Risiken verknüpft", sagt Rendl. „Gleichzeitig ist es so, dass je mehr MeToo-Fälle öffentlich werden, desto eher fällt uns als Gesellschaft auf, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt und desto eher können wir auch Maßnahmen zur Lösung einleiten.“
Nach öffentlichen MeToo-Fällen gebe es oft „eine Welle an Meldungen, weil sich Betroffene ermutigt fühlen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch jetzt so sein wird.“
Wie sollte man reagieren, wenn man von Belästigung betroffen ist?
Rendl empfiehlt, „in der Sekunde, in der man von sexueller Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz betroffen ist, das gut zu dokumentieren und ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen. Und sich dann an Beratungseinrichtungen zu wenden, um sich eine Einordnung zu holen und gemeinsam die Sachlage anzuschauen.“
Meldet sich jemand bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, werde in einem Gespräch gemeinsam geklärt, „wie der Sachverhalt aussieht, ob das ins Gesetz fällt und überlegen mit der betroffenen Person, was ihr helfen würde”, erklärt Gleichbehandlungsanwältin Schlee. „Zum Beispiel intervenieren wir bei der Person, die belästigt hat, oder auch beim Unternehmen und fordern es auf, die betroffene Person zu schützen.”
Wird dies nicht gewünscht, würden aber keine weiteren Schritte eingeleitet. Der Fall wird dann anonymisiert für die Statistik dokumentiert.
Betroffene von sexueller Belästigung können sich u. a. bei folgenden Stellen kostenlos und vertraulich beraten lassen: Gleichbehandlungsanwaltschaft (0800 206 119), Act4Respect (0670 600 7080).
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