Corona-Desinformation: Medienbehörde leitet Verfahren gegen ServusTV ein

Die Wochenkommentare von ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider sind Anlass für das Verfahren der Medienbehörde
Kommentare von Sender-Intendant Wegscheider als Auslöser. KommAustria reagiert auf Beschwerde des Presseclub Concordia.

Die unabhängige Medienbehörde KommAustria hat nach langer Vorprüfung nun ein offenes Verfahren gegen den Eigentümer von ServusTV, die Red Bull Media House GmbH, eingeleitet. Das bestätigte ein Sprecher auf Nachfrage gegenüber KURIER und profil.

Ausgangspunkt dafür war eine elfseitige Sachverhaltsdarstellung des Presseclubs Concordia im Dezember 2021, die sich mit dem Wochenkommentar "Der Wegscheider“ auseinandersetzte. Die Sendung entspreche nicht den Grundsätzen der Objektivität, Meinungsvielfalt und journalistischen Sorgfalt, hielt die Journalistenvereinigung darin fest. Man konstatierte „durch falsche oder irreführende Äußerungen, einseitige und unsachliche Ausführungen und durch unzulässige Eingriffe in die Rechtssphäre von Dritten, wiederholte und schwerwiegende Verstöße“ gegen Bestimmungen der Audiovisuellen Mediendienstrichtlinie.

Anhaltspunkte

Ob das nun eingeleitete Verfahren mehr als die Wochenkommentare des Sender-Intendanten Ferdinand Wegscheider, die früher den Zusatz „Satire" hatten, umfasst, wollte man bei der KommAustria unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht ausführen. Man muss im Rahmen der Vorprüfung jedenfalls gewichtige Anhaltspunkte im ServusTV-Programm gefunden haben, um ein solches zu eröffnen, das juristisch sensible Punkte wie die freie Meinungsäußerung umfasst und nicht wie sonst oft Werbeverstöße. Die KommAustria beobachtet in der Regel Programme nicht von sich aus.

Bei ServusTV kommentiert man die Einleitung des Verfahrens auf Anfrage nur knapp: „Wir halten uns an den Rechtsweg und geben unsere Stellungnahme zunächst einmal an die Behörde ab.“

Positiv sieht man den Umstand naturgemäß beim Presseclub Concordia. „Dass die KommAustria jetzt tätig wird, begrüßen wir. Es unterstreicht, dass TV-Sender gerade in so heiklen Zeiten und bei so sensiblen Themen wie der Corona-Krise verantwortungsvoll handeln müssen. Schließlich ist Rundfunk eine ,öffentliche Aufgabe', so ist es im Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG-Rundfunk) festgeschrieben“, erklärte Concordia-Generalsekretärin Daniela Kraus.

Sanktionen

Kraus betont aber auch: „Es geht uns um das, worum es in der Concordia immer geht: um professionellen, verantwortungsvollen, sachlich korrekten Journalismus. Also grundsätzlich um ,Accountability' von Medienunternehmen und nicht um Servus TV als Einzelfall.“ Ausgangspunkt für die Sachverhaltsdarstellung war, „viele unserer Mitglieder haben uns auf ServusTV angesprochen. Uns war es wichtig, beim sensiblen Thema Corona-Desinformation genauer hinzuschauen", so Kraus.

Die Sanktionsmöglichkeiten der KommAustria gehen bis zum Entzug der Sender-Lizenz. Wahrscheinlicher ist, so es überhaupt eine Verurteilung gibt, der Auftrag an den Sender, den Spruch zu verlesen bzw. einzublenden.

Die Sachverhaltsdarstellung ist auf der Concordia-Homepage abrufbar.

 

 

 

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