Causa Fellner: „Österreich“ muss Gegendarstellung veröffentlichen

Gratiszeitungsherausgeber Wolfgang Fellner.
In der Tageszeitung waren zwei Artikel zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen Wolfgang Fellner erschienen. Sein Anwalt hat Berufung angekündigt.

"Österreich" muss eine Gegendarstellung veröffentlichen, wie das Landesgericht für Strafsachen entschieden hat. Am 9. Mai waren in der Tageszeitung zwei Artikel zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung gegen  Wolfgang Fellner sowie zwei dazu laufenden Verfahren erschienen. 

Die Ex-oe24.TV-Mitarbeiterin Raphaela Scharf hatte Fellner Belästigung vorgeworfen. Er stritt das ab und reagierte unter anderem mit den inkriminierten Artikeln. 

Scharfs Anwalt Michael Rami hat Antrag auf Gegendarstellung eingebracht, der am Montag in großen Teilen vom Gericht angenommen wurde. "Österreich" hatte etwa behauptet, Scharf habe „nie eine Anzeige oder Klage gegen Fellner wegen sexueller Belästigung vor Gericht eingebracht, sie klagt ausschließlich die Firma Austria Digital auf ,Wieder-Einstellung‘.“ Es gebe „weder eine Anzeige noch eine Klage von Frau Scharf bei Gericht gegen“ Fellner. Bereits 2019 hatte sie jedoch einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht.  

"Österreich" schrieb zudem, Fellner habe eine Forderung nach Gehaltserhöhung von Scharf abgelehnt. Da habe sie sich erkundigt, „wie sie eine ,Kündigung wegen sexueller Belästigung‘ argumentieren könne.“ Dabei habe sie erfahren, „dass sie ,handfeste Beweise‘ brauche. Am nächsten Tag behauptete Frau Scharf plötzlich nach einem Foto-Shooting, Herr Fellner hätte sie ,am Hintern begrapscht‘.“ Laut Gegendarstellung hat Fellner bei dem Gespräch am 13. Mai 2019 eine Gehaltserhöhung für Raphaela Scharf „nicht abgelehnt, sondern vielmehr in Aussicht gestellt“. Scharf habe sich nicht bei Rechtsberatern erkundigt, wie sie eine „Kündigung wegen sexueller Belästigung“ argumentieren könne, ihr habe auch niemand gesagt, dass sie dafür „handfeste Beweise“ brauche. 

In Österreich wurde zudem behauptet, Scharf habe „von ihrem unabhängigen Anwalt zum Krone-Anwalt Rami“ gewechselt, „der mit seiner Klientin Katia Wagner – ebenfalls Krone TV – eine weitere Frau ,hervorzauberte‘, die plötzlich (im März 2020) die Behauptung aufstellte, Wolfgang Fellner hätte sie fünf Jahre zuvor genau so wie Frau Scharf bei einem Foto-Kopierer ,am Hintern begrapscht‘.“ Wagner wurde jedoch bereits im Februar 2020 als Zeugin im Unterlassungsverfahren von Scharf namhaft gemacht, heißt es in der Gegendarstellung, Rami hat die Vertretung von Scharf erst im März 2021 übernommen.

Vom Gericht nicht angenommen wurde jener Teil der Gegendarstellung, in dem es darum ging, ob die Fotos vom Shooting von Fellner vollständig vorgelegt wurden.

Fellners Anwalt Peter Zöchbauer hat Berufung angekündigt. Die hat keine aufschiebende Wirkung – die Gegendarstellung muss binnen fünf Werktagen veröffentlicht werden.

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