"Babykatzengate": Presserat verurteilte "Kronen Zeitung"

Trash-Poetin Stefanie Sargnagel tritt beim Wettlesen an: "Das lasse ich mir schon nicht entgehen, wenn ich da 25.000 Euro gewinnen kann."
Es handle sich dabei um keine korrekte Wiedergabe von Nachrichten. Die "Kronen Zeitung" habe den Literaturcharakter des Textes ignoriert. Außerdem liege eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes durch die Beschimpfung als "Fäkalautorin" vor.

Die Kronen Zeitung hat mit ihrer Berichterstattung über die Autorin Stefanie Sargnagel gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen, das hat der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgestellt. Die Krone habe ihren Lesern etwa die Tatsache unterschlagen, dass es sich um einen literarischen Text handelte. Die Sache hatte im März hohe Wellen geschlagen.

Konkret ging es um zwei Artikel, in denen die Kronen Zeitung bzw. krone.at über ein Reisetagebuch von drei Schriftstellerinnen, darunter Sargnagel, aus Marokko berichtete. Die Schilderungen aus Nordafrika empörten die schreibenden Redakteure - vor allem, wenn es um Haschisch, sexuelle Anspielungen und getretene Babykatzen ging. Was die Krone besonders ärgerte: Zwei der Autorinnen hatten ein Reisestipendium vom Kunstministerium (in der Höhe von je 750 Euro) erhalten. "Saufen und Kiffen auf Kosten der Steuerzahler", titelte die Zeitung im ersten Artikel zu dem Thema.

Der Senat 1 des Presserats kam zu dem Urteil, dass eine Verletzung des Punkt 2 des Ehrenkodex - gewissenhafte und korrekte Wiedergabe von Nachrichten - vorlag. Denn wiewohl es Journalisten unbenommen sei, etwas zu kritisieren und für nicht gut zu befinden, hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich bei dem "Reisetagebuch" um einen "literarischen Text und nicht um einen Tatsachenbericht" handelte. Dafür spreche nämlich nicht nur der Umstand, dass der Text von einer Schriftstellerin verfasst wurde, "auch einige offensichtliche, bewusste Übertreibungen und Zuspitzungen im Text weisen darauf hin". Außerdem sei er im "Literaturteil einer Tageszeitung veröffentlicht" worden.

Verletzung des Persönlichkeitsschutzes

Im zweiten Artikel - in der Kärntner Regionalausgabe, Sargnagel ist derzeit Klagenfurter Stadtschreiberin - ortete der Presserat darüber hinaus auch noch eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Denn die Preisträgerin des Publikumspreises beim vorjährigen Bachmann-Wettbewerb wurde als "Fäkalautorin" und "willige Sargnagel" (in Anspielung auf eine Passage im "Reisetagebuch") bezeichnet, außerdem ihr Wohnort in der Kärntner Hauptstadt bekannt gegeben. "Aufgrund der Berichterstattung auf 'krone.at' und in der Kronen Zeitung wurde die Schriftstellerin wüst beschimpft und bedroht", betonte der Senat. "Die Veröffentlichung des Wohnorts erhöhte die Gefährdung der Betroffenen."

Anlass für das Verfahren waren mehrere Beschwerden von Lesern beim Presserat. Die Kronen Zeitung hat die Schiedsgerichtbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.

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