Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

Osteopathin Diana Stöckl: "Die Ausbildung dauert etwa fünf Jahre"
Beispiel Osteopathie. Gesetzesnovelle könnte für Patienten und Therapeuten große Folgen haben

Den Menschen anschauen – mit den Augen, mit den Händen. Wie ist seine Atmung, gibt es Asymmetrien, wie fühlt sich das Gewebe an?

Wenn ein Patient das erste Mal in die Praxis der Osteopathin Diana Stöckl kommt, checkt sie ihn von Kopf bis Fuß. Das braucht viel Zeit und Wissen um die Zusammenhänge im Körper. Wenn es außen am Knie schmerzt, muss das nicht automatisch etwas mit dem Bein oder dem Kniegelenk selbst zu tun haben. Aus Sicht der Osteopathie kann die Ursache dafür zum Beispiel im Bereich der Hüfte liegen. Gut ausgebildete Osteopathen haben ein umfassendes Verständnis von der menschlichen Anatomie, von Physiologie und Embryologie. „Dafür braucht es eine gute Ausbildung“, sagt Stöckl.

Umstrittener Entwurf

"Warum eigentlich, Frau Ossberger?"

Um die geht es bei der aktuellen Diskussion zur Novellierung des Ärztegesetzes, die nun zur Begutachtung aufliegt. Sie sieht vor, dass in Zukunft alle komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren ausschließlich Ärzten vorbehalten sind (siehe unten). Keine Chance für Kurpfuscher mehr. „Das ist begrüßenswert“, sagt Diana Stöckl, Ärztin und Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO).

Die Krux: „In Österreich wird die Osteopathie zum Großteil von nicht-ärztlichen Osteopathen ausgeübt, der steigende Bedarf an Behandlungen könnte von Medizinern nicht gedeckt werden. Es war nie unser Begehr, dass Osteopathie nur von Ärzten angeboten werden darf“, sagt sie. Geschätzt gibt es österreichweit zirka 1000 ausgebildete Osteopathen, davon sind ungefähr 100 Ärzte. „Das ist zu wenig bei acht Millionen Einwohnern“, sagt Stöckl. Stattdessen sollte die Osteopathie so geregelt werden, dass sie sowohl von ärztlichen als auch nicht-ärztlichen Osteopathen ausgeübt werden kann, ähnlich wie bei der Psychotherapie. Dafür braucht es allerdings eine klare Regelung für das Berufsbild des Osteopathen.

Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

Prim. Andreas Kainz, Osteopath und Leiter der Abteilung für Physikalische Medizin an der Wiener Privatklinik dazu: „Es gibt zu wenige Mediziner, die diese Ausbildung haben, auch weil sie sehr lange dauert. Der Gesetzesentwurf gehört daher überarbeitet und die Ausbildung gesetzlich reglementiert.“ Osteopathen fordern das seit Jahren – sowie eine Anerkennung ihres Berufsbilds. „Wir haben bereits 2015 einen entsprechenden Entwurf eingebracht. Die Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium laufen aber schon seit 2005“, heißt es bei der OEGO.

Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

„Die Regelung wäre im Sinne der Patienten. Derzeit kann jeder, der ein Schnellsiede-Seminar gemacht hat, Osteopathie anbieten. Es ist aber kaum möglich, gut ausgebildete von unzureichend ausgebildeten Osteopathen zu unterscheiden“, so Stöckl. Das gilt auch für die Kinderosteopathie, die sehr gefragt ist. „Zu mir kommen viele Eltern mit Säuglingen nach traumatischer Geburt oder mit Dreimonatskoliken. Im Schulalter sind es oft Skoliosen (Fehlstellung der Wirbelsäule, Anm.).

In vielen Fällen hilft da die Osteopathie, sagt der Kinderosteopath Michael Biberschick. Die wissenschaftliche Studienlage dazu sei zwar noch ausbaufähig, aber er nennt eine aktuelle Untersuchung, die belegen kann, dass Osteopathie bei Mittelohrentzündung wirksam ist. Die neue Regelung würde eine dramatische Unterversorgung bewirken, weil es aufgrund der dafür nötigen zusätzlichen Spezialausbildung nur wenige Kinderosteopathen gibt.

Eigene Gedankenwelt

Diana Stöckl drückt am Bauch des Patienten herum. Die Osteopathie hat einen speziellen Zugang: „Ich arbeite an Geweben und verändere damit den Spannungszustand, dadurch verändert sich die Durchblutung. In Folge verändert sich auch die Information vom Gewebe ans Zentralnervensystem, das nun andere Kommandos an den Körper senden kann“, sagt Stöckl. Vor allem Schmerzpatienten suchen osteopathische Hilfe auf. „Es kommen aber auch viele Menschen mit Tinnitus, Schwindel oder Problemen mit der Verdauung.“

Was Patienten sagen

Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

Andrea Wunderl benötigt heute keine Schmerzmittel mehr.

Die diplomierte Krankenschwester Susanne Pisa, 48, hatte vor 16 Jahren einen Bandscheibenvorfall an der Lendenwirbelsäule, wurde operiert, die Schmerzen kamen mit der Zeit wieder zurück. „Ich erlebte vor allem Nadeln, Nadeln, Nadeln – Infiltrationen, Spritzen. Nichts davon half. Sogar Antidepressiva wurden mir verordnet.“ Seit sie sich osteopathisch behandeln lässt, haben sich die Beschwerden klar verbessert. „Aber man braucht Geduld, Wunder darf man keine erwarten.“

Ähnliches berichtet Andrea Wunderl, 48, aus Sollenau. Sie wurde an der Halswirbelsäule operiert. „Vor einigen Jahren bekam ich Schmerzen im Rippenbereich, für die keine organische Ursache gefunden wurde“, sagt sie. Eine Freundin riet ihr, eine Osteopathin aufzusuchen, Wunderl war skeptisch. Von ihr erfuhr sie jedoch, wie der Schmerz mit der Halswirbelsäule zusammenhängt. Dann wurde sie entsprechend behandelt und braucht heute keine Schmerzmittel mehr.

Hintergrund: Was die Regierung beabsichtigt und was Experten dazu sagen

Ein selbst ernannter Wunderheiler legt einem Patienten die Hände auf und will ihn mit der Übertragung von Energie von seiner Krebserkrankung heilen – gegen solche Praktiken konnte bisher juristisch nur schwer vorgegangen werden: Weil ihnen ein „Mindestmaß an Rationalität“ fehlt, fielen sie nicht unter den „Arztvorbehalt“. Also unter jene Tätigkeiten, die ausschließlich Ärzten vorbehalten sind – und  waren somit gesetzlich gesehen auch keine Kurpfuscherei.

Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

„Solche Fälle haben sich in letzter Zeit gehäuft“, sagt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Er befürwortet  deshalb eine  geplante Novelle des Ärztegesetzes. In dieser wird die Definition des Arztberufes deutlich ausgeweitet. Bisher hieß es, dass die Ausübung des ärztlichen Berufes „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit“ umfasst. Künftig soll die Ergänzung „einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“ hinzukommen.

Neues Ärztegesetz: Stopp für unseriöse Heilsversprechen

„Ich sehe das positiv, um Scharlatane auszugrenzen, die keine Ausbildung haben“, sagt Alfred , Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht.„Denn ein Arzt hat immer sein ärztliches Wissen als Fundament. Jemanden gesund zu beten, ist aber auch ihm nicht erlaubt. Von der Behandlung muss eine Besserung oder Heilung zu erwarten sein.“ Für die Patienten bringe diese Regelung deshalb mehr Sicherheit. „Der Arzt muss die Grenzen kennen.“

Kritisch ist hingegen Patientenanwalt Gerald Bachinger:  „Natürlich unterstütze ich die Absicht, Patienten vor Voodoo-Medizin zu schützen.  Aber mit dieser Regelung wird auch medizinischer Unsinn geadelt: Denn Unsinn bleibt Unsinn, egal ob ihn ein Arzt oder irgendein Wunderheiler durchführt.“

Gabriele Jaksch, Präsidentin des Dachverbandes der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTI, z.B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie), kritisiert, „dass nur die Ärzte über komplementäre und alternative Methoden entscheiden sollen“. Schließlich werden manche dieser Verfahren – etwa Kinesiologie – auch von anderen gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen verwendet.

„Es ist in dem Entwurf nicht klar definiert, um welche Methoden es geht“, kritisierte die Osteopathin und Physiotherapeutin Carina Ossberger im Rahmen der Schau-TV-Sendung Warum eigentlich? Sie fordert eine Anerkennung der Osteopathie: „Derzeit kann jeder nach einer Wochenendausbildung sagen, er ist Osteopath.“ Um als Patient zu erkennen, wer eine gute Ausbildung hat, müssen man gut recherchieren. Patientenanwalt Bachinger sieht das ähnlich: „Um die Scharlatane auf allen Gebieten wegzubekommen, wird es für den Gesetzgeber notwendig sein, sich inhaltlich genauer als bisher mit dem Thema zu befassten.“ Im Gesundheitsministerium betont man, dass nach Abschluss der Begutachtungsfrist „noch eventuell kleine Änderungen vorgenommen werden“.  Die Bedenken seien unbegründet: „Uns geht es um den Schutz der Patienten.“

Welche Bereiche betroffen sein könnten

Nicht geregelte Therapien: Ganz egal, ob Aroma- oder Bachblütentherapie, Kinesiologie oder Reiki: Bleibt die Regelung so wie derzeit geplant, darf kein Vertreter einer gesetzlich nicht geregelten Therapie  (ausgenommen Ärzte) mit einer Behandlung eine Besserung  in Aussicht stellen – weder körperlich noch psychisch, betont Medizinrechtsexperte Alfred Radner.

Anerkannte Ausbildungen: Differenzierter ist es, wenn ein Vertreter eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufs (z.B. Physiotherapeut, Logopäde, Ergotherapeut, Diätologe)   komplementäre Verfahren anbietet: „Hier muss man die Grenze sicher weiter ziehen“, sagt Radner. Die Vertreter dieser Berufe selbst sehen sich rechtlich auf der sicheren Seite.

Beratende Berufe: „Bereiche wie Lebensberater oder Energetiker wären nicht betroffen“, sagt Radner – „wenn sie bei der Beratung bleiben“. Wird aber zum Beispiel versprochen, „durch eine sogenannte energetische Reinigung eines Grundstücks den Gesundheitszustand der Menschen dort zu verbessern, ist  das bereits eine Überschreitung“.

 

 

 

 

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