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Danone darf Joghurt nicht als griechisch bezeichnen

Danone darf Joghurt nicht als griechisch bezeichnen
Konsumentenschützer gehen gegen deutsches Joghurt vor – Urteil noch nicht rechstkräftig.

"Von den griechischen Göttern inspiriert gibt es nun Danone Greek, ein unglaublich cremiges Joghurt nach griechischer Art auf einer köstlichen Fruchtschicht" – so beschreibt der deutsche Joghurt-Hersteller Danone sein Produkt. Genau wie zuletzt Patros sieht sich das Unternehmen jetzt mit dem Vorwurf konfrontiert, den Konsumenten in die Irre zu führen. Denn hergestellt wird das Joghurt – laut Etiketten-Rückseite – in Deutschland.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisiert nicht nur die blau-weiße Verpackung mit einer Abbildung von antiken Säulen, sondern auch den Produktnamen in griechisch anmutender Schrift.

Kunden müssen Herkunft nicht nachprüfen

Der VKI hat aus diesem Grund eine Unterlassungsklage gegen Danone angestrebt, mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI Recht und beurteilte die Aufmachung von "Oikos Greek" als irreführend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter schlossen sich inhaltlich der Argumentation der Konsumentenschützer an. Das Joghurt vermittle den Anschein, das Produkt stamme tatsächlich aus Griechenland. Der Zusatz "Joghurt nach griechischer Art" in drei Sprachen reiche nicht aus, um eine Irreführung zu verhindern.

"Die Herkunft von Lebensmitteln ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiges Kaufkriterium", so VKI-Juristin Ulrike Docekal. "Entsprechend klar sollte sie auch gekennzeichnet und aus der Aufmachung erkennbar sein. Es ist nicht einzusehen, dass Lebensmittel mit unrichtigen Angaben vermarktet werden und Kundinnen und Kunden beim Einkauf selbst nachprüfen müssen, welche Darstellung der Wahrheit entspricht."

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