Ben & Jerry's: Kommt bald CBD-Eis in die Gefrierregale?

Ben & Jerry's will ein CBD-Eis herausbringen.
Der US-Speiseeishersteller kündigte die neue Sorte auf Instagram an. In Österreich sind Cannabispräparate derzeit rezeptpflichtig.

Produkte am Puls der Zeit: Dafür ist Ben & Jerry's bekannt. Man erinnere sich etwa an die Anti-Diskriminierungs-Aktion in Australien, mit der sich der Eishersteller 2017 für die flächendeckende Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe einsetzte. Oder das nussige Schokoladeneis im kunstvollen Protestbecher, mit dem man vergangenes Jahr gegen die Trump-Politik mobil machte.

CBD-Eis in der Pipeline

Nun springt Ben & Jerry's auf den nächsten Trend auf – und plant, ein CBD-Eis auf den Markt zu bringen. Auf Instagram verlautbarte das Unternehmen vergangene Woche, dass man an einer mit CBD-Öl versetzten Sorte tüftle.

"Derzeit verbietet die FDA (US-Lebensmittelbehörde, Anm.) die Zugabe von CBD (Cannabidiol, ein Wirkstoff aus der Cannabispflanze, Anm.) bei Lebensmitteln und Getränken", erklärte Ben & Jerry's in einer dazugehörigen Aussendung. "Aber es zeichnet sich ein Wandel ab: Man hat eine öffentliche Anhörung zur Legalisierung von mit CBD versetzten Lebensmitteln und Getränken für den 31. Mai anberaumt und wir haben einen Kommentar zur Unterstützung der Legalisierung übermittelt", heißt es darin weiter.

"Sobald es auf Bundesebene legalisiert ist", will das Unternehmen sein CBD-Eis in die Gefrierfächer des Landes bringen.

Hype ums Highgefühl

Wie alle anderen CBD-Produkte wäre das Eis mehr Gag als berauschendes Mittel. Das beigefügte CBD-Öl wirkt nicht berauschend und gilt als legal, da weniger als 0,3 Prozent THC enthalten ist. THC (Tetrahydrocannabinol) ist wiederum eine von knapp 100 Substanzen, die in der Cannabispflanze enthalten sind. THC ist für dessen berauschende, psychoaktive Wirkung verantwortlich. Daher wird es als Suchtgift eingestuft. CBD-Produkte sind relativ neu am Markt, Langzeitstudien zur Wirkung fehlen.

Rezeptpflicht für Cannabispräparate

In Österreich sind Cannabispräparate seit Ende des vergangenen Jahres rezeptpflichtig und nur noch auf Rezept vom Arzt erhältlich. Die ehemalige Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hatte die Gesetze für CBD verschärft. Zwar fällt der Wirkstoff nicht unter das Suchtmittelgesetz, trotzdem dürfen Öle, Tees und andere Nahrungsergänzungsmittel, die damit angereichert sind, aktuell nicht mehr verkauft werden. Nur das Rauchen von CBD-Gras ist weiterhin erlaubt.

Vor allem Schmerzpatienten, Epileptiker und Multiple Sklerose-Patienten setzen auf CBD, dem eine schmerzlindernde und beruhigende Wirkung nachgesagt wird. Bis zur Gesetzesverschärfung konnte man in einen der rund 250 Shops gehen und Öle oder Tees kaufen. Sogar die Traditionsbäckerei Aida verwendete CBD-Kraut zum Backen.

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