Verdacht auf Quälerei: Wo besorgte Tierfreunde Rat finden
Es ist kaum zu überhören: Der Nachbar hat sich einen Papagei angeschafft. Durchs Wohnzimmerfenster lässt sich ein Blick auf das exotische Tier erhaschen – es sitzt allein in seinem Käfig. "Das ist nicht in Ordnung", sagt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. "Die Einzelhaltung von Papageien ist in Österreich laut Tierschutzgesetz seit 2005 verboten."
Vernachlässigte Hunde, ausgesetzte Kaninchen
Allein in Wien wurde heuer bereits in 159 Fällen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. 2020 waren es insgesamt 113. "Die Zahlen zeigen: Das Tierleid ist mit der Pandemie leider nicht weniger geworden", sagt Persy.
Wer sich um das Wohl eines fremden Haustieres sorgt, ist bei den neun Tierschutzombudsstellen der Bundesländer an der richtigen Adresse. Eine Liste mit den Kontaktdaten finden Sie unter www.oesterreich.gv.at.
Angebot für Tierliebe
"Wir sind für alle da, die sich um ein Tier sorgen", betont Persy. "Wir nehmen als Anlaufstelle für Tierschutzfragen Meldungen über mögliche Haltungsmissstände auf und geben auch eine erste Einschätzung dazu ab."
In manchen Fällen könne man verunsicherte Bürgerinnen und Bürger gleich beruhigen: "Wenn sich jemand um den betagten, zu dünn erscheinenden Hund im Wohnhaus sorgt, können wir aufklären, dass das nicht zwingend auf einen Missstand hindeuten muss", beschreibt Persy. "Kommen weitere Verdachtsmomente hinzu, muss der Sache jedenfalls nachgegangen werden."
Kontrollen anregen
Liegt nach Einschätzung der Tierschutzombudsstelle ein Missstand vor, wird der Sachverhalt direkt und auf Wunsch auch anonym an die zuständige Veterinärbehörde weitergeleitet und eine entsprechende Kontrolle angeregt. Privatpersonen können sich natürlich auch direkt an die Behörde wenden. Vorausgesetzt, man weiß, wo sich das besagte Tier aufhält: "Wenn man im öffentlichen Raum, in einem Park zum Beispiel, beobachtet, wie jemand ein Tier misshandelt, gilt es die Polizei zu verständigen."
Das Strafausmaß legt die Verwaltungsstrafbehörde fest."Im Gesetz sind die Obergrenzen für verschiedene Vergehen geregelt", sagt Persy. Tierquälerei kann mit einer Geldbuße von bis zu 7.500 Euro bestraft werden, im Wiederholungsfall drohen bis zu 15.000 Euro Strafe. Bei fehlender Meldung eines Hundes in der Heimtierdatenbank oder dem illegalen Anbieten von Tieren kann eine Strafzahlung von bis zu 3.750 Euro verhängt werden.
Wer sich für das Thema Tierhaltung interessiert, kann auf der Homepage der Tierschutzombudsstelle Wien (www.tieranwalt.at) in reichlich Informationsmaterial schmökern.
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