Gefährliche Produkte: Am häufigsten wird vor Spielzeug gewarnt

Gefährliche Produkte: Am häufigsten wird vor Spielzeug gewarnt
Spielzeug ist die gefährlichste Warengruppe bei nicht-essbaren Produkten. Kontrollen in Österreich zeigten jetzt Mängel bei Wasserspielzeugen

Die Zahl der gemeldeten gefährlichen Produkte in der EU ist im Vorjahr leicht zurückgegangen. Insgesamt wurden EU-weit 2.243 Warnmeldungen ausgegeben, davon 17 in Österreich, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht der EU-Kommission hervorgeht.

Die Warnmeldungen führten 2019 EU-weit zu 4.477 Folgemaßnahmen - einem neuen Rekord in der EU. Zu über 80 Prozent bestanden die Folgemaßnahmen in Rückrufen von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugsteilen. In Österreich wurden im Vorjahr nach Warnmeldungen 53 Folgemaßnahmen ergriffen.

2018 hatte die EU 2.257 Warnmeldungen wegen gefährlicher Produkte ausgegeben und 4.050 Folgemaßnahmen ergriffen. Hierzulande kam es zu 27 Warnungen und 41 Gegenmaßnahmen (den gesamten Bericht finden Sie hier).

EU-weit waren im Vorjahr die drei gefährlichsten Produktkategorien Spielzeug (29 Prozent), Kraftfahrzeuge (23 Prozent) sowie Bekleidung, Textilien und Modeartikel (8 Prozent). Die häufigsten Gefahren bestanden in Form von Verletzungen (27 Prozent), Chemikalien (23 Prozent) und Ersticken (13 Prozent). Lebensmittel werden von dem Warnsystem nicht erfasst.

In Österreich nahmen Spielzeuge mit 41 Prozent einen noch größeren Anteil ein, gefolgt von Kosmetika und Kraftfahrzeugen (jeweils 12 Prozent). Das chemische Risiko war hierzulande die größte Gefahr (24 Prozent), dahinter stehen Feuer und Verletzungen (zu jeweils 18 Prozent).

In etwa der Hälfte aller Warnmeldungen, die in den vergangenen Jahren auf dem EU-System "Safety Gate" veröffentlicht wurden, war als Ursprungsland des gefährlichen Produkts China angegeben. Mit deutlichem Abstand folgten Produkte aus Deutschland, unbekannter Herkunft sowie aus den USA und Frankreich.

Bei einer Kontrolle von aufblasbarem Wasserspielzeug durch das Landes Oberösterreich sind sieben von 25 Proben - zum Teil sogar - mehrfach beanstandet worden. Das teilte der für Konsumentenschutz zuständige Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) in einer Presseaussendung am Dienstag mit. Er machte auch darauf aufmerksam, dass das Verbot von Weichmachern ausgeweitet wurde.

Der Landesrat stellte fest, dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeugen verwendet werden. In einzelnen Produktgruppen wie eben Wasserspielzeug für Kinder, die häufig aus PVC bestehen, seien diese aber immer noch zu finden. So waren vier Proben wegen verbotener Weichmacher in hoher Konzentration gesundheitsschädlich. Bei fünf Proben wurden Sicherheitsmängel wie ablösbare Kleinteile oder zu dünne Verpackungsfolie festgestellt. Fünf Proben wiesen mehrere Kennzeichnungsmängel auf und bei sieben fehlte die EG-Konformitätserklärung oder war mangelhaft. Der Landesrat kündigte weitere Kontrollen an.

Er riet dazu, beim Kauf zu prüfen, dass sich der Stöpsel in das Spielzeug eindrücken lässt. Es sollte weiters auf die verpflichtende CE-Kennzeichnung sowie auf störenden oder beißenden Geruch geachtet werden. Vor der Sommersaison sollte das Spielzeug auf Beschädigungen geprüft werden.

Kaineder machte darauf aufmerksam, dass seit Dienstag ein europaweites Verwendungsverbot von vier Weichmachern auch für Verbraucherprodukte gelte. Demnach müsse ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) bei Alltagsgegenständen wie Gummistiefel, Kabel, Duschvorhänge, Bodenbeläge oder Kopfhörer eingehalten werden.

Update: Die Meldung über aktuelle Kontrollen in Österreich wurde ergänzt.

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