Sammeln von mehr als 2 kg Pilzen kann teuer werden
Schwammerl sind derzeit Mangelware in Österreich. Der ausgetrocknete Waldboden könne sich laut der Österreichischen Mykologischen Gesellschaft nur nach tagelangen Regengüssen erholen – der KURIER berichtete. Angesichts des Schwammerl-Notstands ist die Erfolgsquote beim Suchen derzeit niedrig.
Falls Glückspilze vor dem lang ersehnten Regen dennoch das ein oder andere Exemplar finden, gelten folgende Rechtsvorschriften:
Eigentümer: Pilze gehören wie Zapfen, Waldbeeren oder Edelkastanien dem Wald-Besitzer. Solange dieser das Sammeln von Pilzen nicht ausdrücklich untersagt (z. B. durch Hinweistafeln), wird das Sammeln stillschweigend geduldet. In Nationalparks wie den Donau-Auen sowie in Naturschutzgebieten wie dem Lainzer Tiergarten gilt oft ein Sammelverbot.
Menge: Zwei Kilogramm Schwammerln pro Tag und Person dürfen für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Dies ist im Österreichischen Forstgesetz festgelegt.
Strafen: Wer trotz eines Verbots sammelt, kann zivilrechtlich verklagt werden. Außerdem dürfen die Wald-Besitzer, die Forstbehörde, Forstschutzorgane oder die Polizei die gesammelten Pilze abnehmen bzw. beschlagnahmen. Für das unbefugte Sammeln von Pilzen fallen laut Forstgesetz Kosten in der Höhe von 150 Euro – und bei gravierenden Verstößen – bis zu 730 Euro an. Es kann sogar bis zu einer Woche Freiheitsstrafe verhängt werden.
Länder: Bundesländer kennen bestimmte Pilze schützen: Sie dürfen dann nicht gesammelt, beschädigt, vernichtet, erworben, weitergegeben, befördert oder zum Verkauf angeboten werden. In Kärnten darf man Herrenpilze und Eierschwammerl nur in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September von 7 bis 18 Uhr sammeln. In Salzburg braucht es für den Verkauf selbst gesammelter Pilze eine Bewilligung.
Infos zu Wien, Infos des Landwirtschaftsministeriums
Kommentare