Wiener Kleinpartei SÖZ fordert Migrantenquote in der AHS

Aus Favoriten kommt die Kleinpartei SÖZ um Spitzenkandidatin Martha Bißmann und Gründer Hakan Gördü.
Um Chancengerechtigkeit für Schüler mit Migrationshintergrund zu schaffen, solle eine 30-Prozent-Quote eingeführt werden.

Eine Migrantenquote in AHS und Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) fordert die Wiener Kleinpartei SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft) um Spitzenkandidatin Martha Bißmann und den türkischstämmigen Parteigründer Hakan Gördü. Im Sinne einer Chancengerechtigkeit für migrantische Schüler sollen in jeder Klasse zumindest 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen Migrationshintergrund haben. Privatschulen seien davon nicht ausgenommen.

Der Bildungsweg sehr vieler junger Menschen mit Migrationshintergrund ende schon nach der Volksschule an einer gläsernen Decke, meint Bißmann. Ihr Weg führe ungewöhnlich oft in eine NMS oder in eine AHS mit hohem Migrantenanteil - die deshalb oft als "Problemschule" wahrgenommen werde.

Sehr häufig würden Schüler, die in der Volksschule sehr gute Noten haben und sich bei einer AHS mit hohem Bildungsstandard bewerben - bei SÖZ spricht man hier von „Boboschulen“ - nicht genommen. Im Gegensatz zu ihren autochthonen Kollegen aus derselben Klasse. Dies verbaue "vielen jungen Potenzialen aus der migrantischen Community, eine höherwertige Bildung abzuschließen und somit in weiterer Folge den sozialen Aufstieg", sagt Bißmann.

Keine Statistik

Der Anteil von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache ist bei NMS mit 70 Prozent sehr hoch, bei AHS liegt er bei 40 Prozent. Einen empirischen Beweis für die behauptete strukturelle Diskriminierung gibt es freilich nicht, Statistiken zu dem Thema sucht man umsonst.

SÖZ beruft sich aber auf "haufenweise Fallbeispiele". Und selbst in der Wiener Bildungsdirektion kann man nicht dezidiert ausschließen, dass AHS-Direktoren bei denselben Qualifikationen zweier Schüler mitunter dem Kind mit dem autochthonen Namen den Vorzug geben.

Um die Argumentation statistisch untermauern zu können, wünscht man sich bei SÖZ eine entsprechende empirische Erfassung. Zuständig dafür wäre in Wien die Bildungsdirektion. Was man dort allerdings zurückweist.

"Niveauunterschiede nivellieren"

Geht es nach SÖZ führt der Weg zu mehr Chancengerechtigkeit also über Quotenregelungen. So sollten zumindest 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse eines Gymnasiums oder einer anderen Höheren Schule Menschen mit Migrationshintergrund sein.

"So würde man Niveauunterschiede zwischen den einzelnen Schulen nivellieren", meint Bißmann. Vorgeben müsse die Quoten in den Bundesschulen das Land, sprich: die Bildungsdirektion.

"Boboschulen"

Für Schulen mit geringer Migrantenquote („Boboschulen“) müsse es einen erhöhten Mitteleinsatz für erhöhten pädagogischen Bedarf geben, führt die Spitzenkandidatin aus. Um die Quote zu erfüllen, hätten die Schulen drei Jahre Zeit. "Schaffen sie es nicht innerhalb dieses Zeitraums, werden Mittel gekürzt."

Um auf die kulturellen Besonderheiten migrantischer Schüler sensibler eingehen zu können, seien zudem mehr Lehrer mit Migrationshintergrund wünschenswert, meint man bei SÖZ. Einer entsprechenden Initiative aus dem Jahr 2011 des ehemaligen Integrationsstaatssekretärs Sebastian Kurz (ÖVP) und der damaligen Unterrichtsministerin Claudia Schmidt (SPÖ) seien keine Taten gefolgt.

Land hat keine Handhabe

Bei der Wiener Bildungsdirektion sieht man sich für die Quotenvorgabe jedoch nicht zuständig. Die Regelung der AHS-Aufnahmekriterien (die durch die Volksschulnoten definierte AHS-Reife, die Nähe zum Wohnort sowie die Frage, ob Geschwisterkinder die Schule besuchen) wäre - so sie überhaupt politischer Wille sei - ganz klar Bundeskompetenz. Die Länder hätten hier keine gesetzliche Handhabe.

Und auch für eine etwaige empirische Erfassung einer strukturellen Benachteiligung migrantischer Schüler müsse der Bund die Ressourcen schaffen.

Aus dem Unterrichtsministerium war dazu keine Stellungnahme zu bekommen.

An eine unmittelbare Umsetzung der Forderung glaubt man bei SÖZ wohl nicht. Der Gemeinderat könne aber dahingehend Stimmung machen und entsprechende Petitionen an den Bund weiterleiten, sagt Bißmann.

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