Mit eCards nicht erbrachte Leistungen verrechnet

Mit eCards nicht erbrachte Leistungen verrechnet
Ein Wiener Allgemeinmediziner soll die Krankenkasse um 700.000 Euro betrogen haben.

Die Idee kam dem Arzt, als ein Patient seine eCard in der Ordination vergaß. Das machte Dr. P. fortan zur Gewohnheit und lagerte rund 100 eCards in seiner Praxis in der Wiener Mariahilfer Straße. So konnte er die Plastikkarte jederzeit in das Lesegerät stecken, auch wenn der Patient nicht im Wartezimmer saß, und der Krankenkasse nicht erbrachte Leistungen verrechnen.

Die Staatsanwältin lastet dem praktischen Arzt einen durch jahrelangen gewerbsmäßigen Betrug angerichteten Schaden von mehr als 700.000 Euro an. Der gebürtige Iraner (Verteidigung Alexia Stuefer) ist entrüstet: „700.000 Euro? Ein Wahnsinn! Es waren maximal 50.000 Euro. Oder vielleicht ein bisschen darüber.“

Wobei er die Verantwortung sogleich auf seine Ordinationshilfen abschiebt: „Ich bin in meinem Behandlungszimmer und habe mit den eCards nichts zu tun, das machen die Angestellten.“

Mittlerweile hat der Arzt Berufsverbot, seine Praxis ist geschlossen. Bis Ende 2011 betrieb Dr. P. – der davor Abteilungsvorstand für Intensivmedizin in einem Krankenhaus war – eine Ordination für drogenabhängige Patienten. Durch seinen Ruf, beim Verschreiben von Ersatzdrogen und zusätzlich von Beruhigungsmitteln nicht so kritisch zu sein, hatte er regen Zulauf aus der Szene am Karlsplatz. Immerhin entdeckte man bei einer Kontrolle 2500 gehortete Suchtgifttabletten, die in einer Schatulle bereitlagen. Laut P. bloß abgelaufene Ärztemuster, die er wegzuwerfen vergessen habe.

Doppelgleisig

Er selbst stellt sich im Wiener Landesgericht als besonders fürsorglichen Arzt dar. „Ich habe nicht zu den Patienten gesagt: ‚Lassen Sie mir Ihre eCard da, damit ich mehr verrechnen kann‘.“ Er habe die eCards der Patienten aufbewahrt, „damit sie nicht doppelgleisig fahren“. Soll heißen: Damit sie sich nicht von einem anderen Arzt auch noch Substitutionspräparate holen.

In umgekehrter Richtung hatte er damit offenbar kein Problem. Als ihm ein junger Drogensüchtiger einen kopierten Rezeptzettel eines Kollegen zeigte, verschrieb er ihm Methadon. Kurz danach starb der 20-Jährige an einer Überdosis. Die Ermittlungen gegen P. wegen fahrlässiger Tötung haben bisher nichts gebracht. „Wer weiß, was sich diese Menschen alles reinhauen“, sagte er damals in einem KURIER-Interview.

Das Urteil fällt Ende Oktober.

Das Linzer Unfallkrankenhaus hat seinen ärztlichen Leiter am Montag wegen finanzieller Verfehlungen entlassen. Der Primar soll Vereinbarungen für die Honorierung von Sonderklassepatienten gegenüber seinen ärztlichen Kollegen nicht eingehalten haben. Es soll sich um einen sechsstelligen Betrag handeln, die er den Ärzten vorenthalten und selbst einbehalten haben soll.

„Wir alle im ganzen Haus sind erschüttert“, sagt Erhard Prugger, der Vorsitzende der AUVA-Landesstelle Linz. „Es geht hier um das Fehlverhalten einer sehr verdienten Persönlichkeit. Das ist sehr bedauerlich, aber wir mussten wegen des Tatbestands der Vertrauensunwürdigkeit Konsequenzen ziehen.“

Aufgeflogen ist die Sache nach einer anonymen Beschwerde. Daraufhin überprüfte der Krankenhausträger AUVA die Abrechnung des ersten Quartals 2013. Der Primar gab Abrechungsfehler zu und zahlte den Ärzten das vereinbarte Honorar für die Sonderklassepatienten nach. Das Krankenhaus überprüfte daraufhin aber auch die Jahre zurück bis 2006, als der ärztliche Leiter die Vereinbarung mit seinen Ärzten getroffen hatte. Da die Abrechnungen nicht korrekt waren, sprach die AUVA vergangene Woche die Suspendierung aus, berichtet die Kronen Zeitung. Nach weiteren Kontrollen wurde er nun entlassen.

Die AUVA Linz betont, dass das Krankenhaus keinen finanziellen Schaden erlitten habe. Es gehe in diesem Fall ausschließlich um die Aufteilung von Ärztehonoraren für die Sonderklassepatienten.

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