Wien: Erster Bezirk spricht sich gegen Heizschwammerl im Winter aus

Wien: Erster Bezirk spricht sich gegen Heizschwammerl im Winter aus
Gastronomen sind angehalten, im Winter auf das Einschalten der "Freiluftheizungen" zu verzichten.

Wiens Innere Stadt prescht voraus und will im kommenden Winter das umsetzen, was Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gerne österreichweit hätte: Dass die Heizschwammerl in den Schanigärten abgedreht werden. Beziehungsweise gar nicht erst aufgedreht werden.

In der Bezirksvertretungssitzung am Mittwoch, 14. September, brachten die Grünen Innere Stadt eine Resolutionsantrag ein. Alle Gastronomen des 1. Bezirks seien angehalten, auf das Aufstellen und Aufdrehen von Heizstrahlern im Winter zu verzichten. "Bisher haben die Heizungen schon Menschen verärgert, heuer wäre es angesichts der Energiekrise vollkommen unverständlich, geradezu eine Provokation", sagt der Klubobman der Grünen im 1. Bezirk, Alexander Hirschenhauser.  Und: "Solange niemand eine Außenheizung betreibt, entsteht keinem Betrieb ein Wettbewerbsnachteil", argumentieren die Grünen. 

Auch Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) ist dafür: "Manche Gastronomiebetriebe haben bereits in Eigeninitiative angekündigt, ihre Heizstrahler in diesem Winter nicht in Betrieb nehmen zu wollen", sagt Figl.

Appell, kein Verbot

Der Antrag wurde von allen Parteien im Bezirksparlarment vertretenen Parteien angenommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Aufstellen (und Aufdrehen) von Heizstrahlern in den Schanigärten des 1. Bezirks damit verboten wäre. Das könnte der Bezirk gar nicht. Denn das Aufstellen von Heizstrahlen ist eine bundesgesetztliche Angelegenheit, wie man in der Magistratsdirektion betont. Geregelt in der Gewerbeordnung bzw. im Energieeffizienzgesetz.

In Wien hat man zuletzt mit dem Anhebender Heizschwammerlabgabe einen Lenkungseffekt in Sachen Energiesparen zu erzielen: Ab Jänner müssen die Wiener Gastronomen, die einen Winterschanigarten sowie das Aufstellen eines Heizstrahlers genehmigt bekommen haben, nämlich mehr zahlen. Und zwar 120 Euro statt bisher 62 Euro Jahresabgabe für jede begonnenen 4 kW Nennanschlussleistung. Möglich ist das durch eine Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes.

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