Verbot geht nicht
Ein Verbot der Verwendung der Heizgeräte sei der Stadt aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, betont eine Sprecherin der Magistratsdirektion.
Nun wird aber immerhin die Abgabe, die für diese Geräte zu entrichten ist, empfindlich angehoben. Das ist dem Entwurf der Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes zu entnehmen, der seit Montag in Begutachtung und mittlerweile auch online abrufbar ist.
War bisher für die strombetriebenen Heizgeräte je begonnenen 4 kW Nennanschlussleistung eine Jahresabgabe von 62 Euro zu bezahlen, so ist es laut Entwurf ab 1. Jänner 2023 fast das Doppelte, nämlich 120 Euro.
Welche Kosten dadurch für einen durchschnittlichen Betrieb anfallen, ließe sich laut Sprecherin schwer sagen. Zu unterschiedlich sei die Größe der einzelnen Schanigärten, aber auch die Zahl und die Betriebszeit der eingesetzten Geräte. Nur so viel: Ein großer Teil der Geräte habe eine Nennanschlussleistung von 1,5 kW.
Im Vorjahr haben 167 Gastro-Betriebe die entsprechende Abgabe bezahlt. Zum Vergleich: Damals gab es wienweit insgesamt 3.556 Schanigärten. Wie hoch die Einnahmen aus der Heizschwammerl-Abgabe war, kann man im Büro von Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) auf Anfrage nicht beziffern. Schon jetzt gelten folgende Auflagen: Heizschwammerl müssen zumindest teilweise mit Ökostrom betrieben werden und dürfen nur dann laufen, wenn tatsächlich Gäste den Schanigarten nutzen. Das muss mit Bewegungsmeldern oder ähnlichen Einrichtungen sichergestellt sein.
Auch die Abgaben für die Klima- bzw. Be- und Entlüftungsgeräten werden angehoben. Hier beträgt die aktuelle Jahresabgabe 64,30 Euro, auch sie wird auf 120 Euro angehoben.
Mit den beiden Maßnahmen erhofft sich die Stadt im Sinne des Klimaschutzes, einen gewissen Lenkungseffekt zu erzielen.
In diese selbe Richtung geht auch eine andere Anpassung des Gebrauchsabgabengesetzes: Ab 1. Jänner müssen E-Carsharing-Anbieter für das Abstellen ihrer Fahrzeuge auf Wiener Stadtgebiet statt bisher 2.544 Euro pro Auto und Jahr nur mehr 120 Euro bezahlen. Damit sinkt die Parkometergebühr auf das Niveau, das auch Anrainer – für
ihren jeweiligen Bezirk – und berechtigte Gewerbebetriebe bezahlen.
Die Gesetzesnovelle soll am 22. September im Landtag beschlossen werden.
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