Wien Energie: Die liebe Not mit der Notkompetenz des Bürgermeisters

Wien Energie: Die liebe Not mit der Notkompetenz des Bürgermeisters
Die Kritik daran, dass Ludwig im Alleingang 1,4 Milliarden Euro freigemacht hat, wird lauter. Juristen streiten über die Auslegung der Stadtverfassung.

Die Erklärungsnot ist derzeit groß bei Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Er wird die Debatte darüber, ob er mit der Ausübung seiner Notkompetenz in der Causa Wien Energie im Juli und August seine Befugnisse überschritten oder gar sein Amt missbraucht hat, nicht mehr los. Im Gegenteil: Die Indizien häufen sich, dass Ludwig die 1,4 Milliarden Euro Kreditlinie nicht im Alleingang hätte freigeben müssen – oder gar dürfen.

Aber woran genau scheiden sich die Geister?

Dass Ludwig alleine über so große Mittel verfügen darf, ist – das ist unbestritten – von der Stadtverfassung (s. unten) gedeckt. Zumindest theoretisch. Praktisch regt sich vor allem in der Opposition Widerstand. Durfte Ludwig das denn wirklich?

Knackpunkt ist, wie viel Zeit Ludwig hatte, um sich für die Vergabe der Darlehen zu entscheiden. Hatte er nur wenige Stunden Zeit – und hier sind sich alle Juristen einig –, würde seine Notkompetenz tatsächlich greifen. Hatte er etwas mehr Zeit, wäre er nicht alleine entscheidungsberechtigt gewesen, sondern hätte den Stadtsenat (also das Gremium der Stadträte) einberufen müssen. (Unangenehm: Auch die nicht amtsführenden Stadträte der Opposition wären hier vertreten gewesen.)

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