So will Wien bald den Autoverkehr in der City limitieren

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Wien: Verkehrsberuhigt statt City-Maut
Ulli Sima möchte den Verkehr in Wiens City stark reduzieren. Ein Rechtsguachten gibt ihr nun Rückenwind.
Wien: Verkehrsberuhigt statt City-Maut
Der Trend zu verkehrsberuhigten Innenstädten ist seit Beginn des Jahrtausends ungebrochen. Stockholm war hier der Vorreiter und führte eine Citymaut ein - kurioserweise war die Politik dagegen, eingeführt wurde sie nur durch eine Volksbefragung.
Danach setzen vor allem italienische Städte auf andere Modelle, um Zufahrten zu limitieren. So dürfen nur bestimmte Fahrzeuge in die Stadt, in manchen Städten auch nach Umweltkriterien oder Uhrzeit gestaffelt. In Schweden etwa ist das Fahren in der Stoßzeit teurer als etwa zu Mittag.
In Wien ist Stadträtin Ulli Sima die treibende Kraft für so eine gesteuerte Einfahrtskontrolle. Bisher gab es enorme rechtliche Bedenken, bei einer dafür geforderten Änderung der Straßenverkehrsordung (StVO) biss Sima allerdings beim Bund auf Granit. Doch das alles könnte sich nun rasch ändern:
Denn seit drei Jahren fordern die Stadt Wien und der 1. Bezirk die zuständige Grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessler auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Wien und zahlreiche andere Städte in Österreich die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung samt effektiver Kontrolle durch fotokamerabasierte Zufahrtskontrollen erhalten.
Doch die Ministerin blockiert den Plan und führt dabei Datenschutzbedenken ins Feld. So sollen die Kameras etwa für hunderte Demos verhängt werden. Nikolaus Forgo vom Datenschutzrat der Bundesregierung hat ein Rechtsgutachten erstellt, wie es eine einfache Änderung der StVO doch möglich machen würde. Kurz gesagt, müsste man dafür nur die Fotos löschen und dürfe sie nicht für andere Zwecke verwenden.
„Zentral ist, dass im Gesetz klar geregt wird, dass lediglich Fotos von Kennzeichen und allenfalls vom Fahrzeuglenker verwendet werden dürfen. Es dürfen nur die Daten des Fahrzeuglenkers und diese ausschließlich zum Zweck der straßenpolizeilichen Kontrolle durch die Straßenpolizei verwendet werden. Alles andere wäre rechtswidrig“, stellt Forgo klar.
"Damit lösen sich alle Probleme in Luft auf", betonte Sima. Demonstranten würden ohnehin nur erfasst, wenn sie mit dem Auto kommen würden. „Wir legen heute erneut den detaillierten Gesetzesentwurf der Rechtsgutachter vor, mit dem sich das größte Verkehrsberuhigungsprojekt Österreichs sofort umsetzen ließe! Alles, was seitens der grünen Ministerin an Argumenten vorgebracht wurde, hatte nur den Zeck, dieses Projekt zu verzögern", sagt Sima.
Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) verwies auf die breite Zustimmung und fordert ebenfalls eine rasche Umsetzung, denn auch die Wirtschaft sei dafür. Unterstützt wird der Vorschlag auch von Neos-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner, sie verwies darauf, dass durch weniger Autos mehr Platz für Begrünung, Barrierefreiheit und Gastronomie frei werde.
Die mögliche Umsetzbarkeit hat Wien in einer Machbarkeitsstudie geprüft, denn die Einführung ist durch die vielen Ein- und Ausfahrten nur schwer möglich. Die schwedische Hauptstadt hat dafür nur sieben Brücken zu überwachen, in Wien wären es 33 solcher neuralgischen Punkte.
Palermo hatte das gleiche Problem und postierte die Kameras nur auf den großen Straßen, worauf die Bewohner schließlich die kleinen Gassen verstopften. Wien möchte hingegen acht Zufahrten künftig sperren. Für die übriggebliebenen 25 werden allerdings noch immer rund 60 sehr teure Kameras mit Kennzeichen-Erkennung benötigt. Die meisten Autofahrer dürfen dann nur noch für kurze Erledigungen in die Innenstadt.
▪ Grundsatzfestlegung: Elektronisches, kamerabasiertes Zufahrtsregelungsmodell für den 1. Bezirk (Ein-/Ausfahrten innerhalb Ringstraße bzw. Franz-Josefs-Kai)
▪ Freie Ein- und Ausfahrt für kurzzeitigen Aufenthalt (30 min) für kurze Erledigungen (Bringen/Abholen von mobilitätseingeschränkten bzw. gebrechlichen Personen)
▪ Darüber hinaus Einfahrt nur erlaubt
o bei Vorliegen einer Ausnahmebewilligung (Berechtigungsgruppen)
o oder bei Einfahrt in eine öffentliche Garage
▪ Ausnahmebewilligungen für definierte Berechtigungsgruppen (generelle oder zeitlich befristete Einfahrtserlaubnis, legitimiert durch Kennzeichen), wobei bei der konkreten Definition die relevanten potenziellen Berechtigungsgruppen zu berücksichtigen sind. Dies sind u.a.:
o Bewohner
o Ansässige Gewerbebetriebe
o Liefer- und Wirtschaftsverkehr
o Taxis
o Einsatzfahrzeuge
o Medizinische und soziale Infrastruktur
o Müllabfuhr
▪ Zufahrtsregelung soll zusätzlich zu bestehenden Parkraumregelungen verordnet werden (Parkraumbewirtschaftung, Kurzparkzonen, Ausnahmeregelungen bleiben unverändert)
▪ Zeiten der Lade- und Liefertätigkeit sind im Rahmen der gängigen Vorgangsweisen zu definieren
▪ Elektronisches Garagenleitsystem als Begleitmaßnahme
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