"Die Baubehörde ist zumindest seit 2014 hilflos oder untätig, es hat den Anschein, dass gezielt auf Abbruchreife hingearbeitet wird", schildert ein Anrainer dem KURIER.
Umbau-Pläne
Dass diese Sorgen nicht ganz unberechtigt sind, zeigen Pläne für Umbauten, die im Internet kursieren. So hatte ein Immo-Entwickler eine Neugestaltung samt Dachgeschoß-Ausbau und Balkone geplant. 17 Eigentumswohnungen wären entstanden. Dieses Projekt wurde aber vorerst nicht umgesetzt. Man habe das Objekt verkauft, heißt es beim Unternehmen. Derweil verfällt das Haus weiter vor sich hin.
Es gebe seitens der Behörde an den nunmehrigen Eigentümer einen Bauauftrag zur Sanierung der Fassade, sagt Gerhard Cech, Leiter der Baupolizei, zum KURIER. Sie müsse im ursprünglichen Zustand erhalten werden. Gleichzeitig wurde um Baubewilligung für Änderungen am Gebäude angesucht, offenbar einen Dachgeschoß-Ausbau. Ein solcher sei laut Cech auch in einer Schutzzone möglich, sofern die Neugestaltung dem Ortsbeginn entspreche. Ein Baubeginn wurde seitens des Eigentümers für Februar oder März 2021 zugesagt.
Noch völlig unklar ist hingegen die Zukunft einer historischen Vorstadt-Sommervilla in der Hauptstraße in Hadersdorf. Ebenfalls in einer Schutzzone befindlich, ist das Gebäude bereits sehr stark verfallen, wie die Initiative Denkmalschutz dokumentiert hat. Sie befürchtet Schlimmes: Für die Häuserzeile sei eine Widmung geplant, die eine deutlich großzügigere Bebauung als bisher zuließe. "Kein Wunder, wenn man den Eindruck gewinnt, dass hier aktuell auf möglichst hohen Gewinn und Abriss spekuliert wird", so die Denkmalschützer.
Kritik an Baupolizei
Markus Landerer von der Initiative sieht die Stadt in der Pflicht: "Man hat den Eindruck, die Baupolizei schaut weg oder die rechtlichen Regelungen sind untauglich." Dies habe zur Folge, dass Eigentümer, die ihr Gebäude nicht erhalten, mit einem Abbruchbescheid geradezu belohnt würden. "Das ist perfide", sagt Landerer.
Vorwürfe, die man bei der Baupolizei zurückweist. Im Fall der Villa liege nicht einmal Antrag auf Abbruchbewilligung vor, betont Cech. Vielmehr habe man den Eigentümer im Vormonat aufgefordert, bekannt zu geben, welche Schritte er zur Erhaltung seines Gebäudes beabsichtige.
Noch laufe die für die Beantwortung vorgesehene Frist. Cech: "Sollte der Eigentümer nicht reagieren, sind als letzte Möglichkeit auch Zwangsmaßnahmen vorgesehen."
Kommentare