Vor Gericht: 32-Jähriger hat seine Freundin erwürgt

Vor Gericht: 32-Jähriger hat seine Freundin erwürgt
Roman M. wurde am Mittwoch zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er lebte drei Wochen neben der Leiche.

Weil er im Jänner dieses Jahres seine Freundin erwürgt hat, musste sich ein 32-Jähriger am Mittwoch im Wiener Landesgericht wegen Mordes verantworten. Der Angeklagte gab vor dem Schwursenat unter Richter Patrick Aulebauer die Tat zu. Bekannte sich als Mörder aber nicht schuldig, da er keine Tötungsabsicht gehabt habe.

„Ich habe sie geliebt, sie war meine Freundin, ich wollte sie nicht töten“, wiederholte der Angeklagte, Roman M., vor Gericht mehrmals. Neben einer Verurteilung forderte die Staatsanwaltschaft auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Schwursenat sprach ihn aber einstimmig des Mordes schuldig. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wies der Senat ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht: 32-Jähriger hat seine Freundin erwürgt

Roman M. wollte, dass die Beleidigungen und Schläge aufhören

Am 16. Jänner begleitete er seine 39-jährige Freundin zu einer Gerichtsverhandlung. Sie und ihr Ex-Freund waren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt, sie wurde wegen letzterer verurteilt. Nach dem Prozess wurde - wie so oft - getrunken. Zehn bis 15 Flaschen Bier sollten es an diesem Abend werden.

Täter wurde beschimpft: "Du Milchbubi"

Nachdem die beiden miteinander geschlafen hatten, kam es zum Streit. Die 39-jährige soll Roman M. beleidigt haben. "Du Milchbubi" war noch das harmloseste, er soll ihr im Bett nicht gut genug gewesen sein.

Als sie dann zu ihrem Ex-Freund fahren wollte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, sie habe ihn geschlagen und gekratzt. Er setzte sich auf sie und habe sie "15 bis 20 Sekunden gewürgt", wie er sagt. Was laut dem Gerichtsmediziner nicht ausreichen konnte.

„Ich weiß nicht, warum sie dann gestorben ist“, sagte der Beschuldigte. „Ich wollte, dass sie aufhört." Auch von ihrem Überlebenskampf wollte er nichts mitbekommen haben.

Als sie sich nicht mehr bewegte, zog er sich an und verließ die Wohnung, um noch mehr zu trinken. Um 4 Uhr in der Früh sei er zurückgekommen und habe festgestellt, dass sie tot sei. Die nächsten drei Wochen lebte er neben der Leiche und versteckte sie unter Decken. "In dieser Zeit war ich dauernd betrunken", sagte er aus.

Tochter der Toten als Zeugin

Am 6. Februar wurde das Verbrechen von der Tochter der Toten entdeckt. Ihr gehe es nicht gut, schilderte die 19-Jährige am Mittwoch. „Sie fehlt mir jeden Tag“, sagte die junge Frau. Ihre Mutter sei ein „herzensguter Mensch gewesen, mit einer sehr sozialen Ader“. Und: „Es ist jeden Tag eine Herausforderung aufzustehen, mit dem Wissen, dass sie nicht mehr da ist.“

Laut dem psychiatrischen Gutachten ist der Beschuldigte seit vielen Jahren schwerer Alkoholiker. Der Sachverständige sah die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt erfüllt. Der Angeklagte sei in einer Beziehung gefährlich aufgrund der Wechselwirkung zwischen einer Persönlichkeitsstörung und dem Alkoholismus.

"Grausame Ausübung der Tat"

Der Gutachter sprach dem 32-Jährigen eine höhergradige seelische Abartigkeit zu. Der Anwalt des Angeklagten, Andreas Strobl, widersprach dem Gutachten: "Von meinem Mandanten geht keine Gefahr aus". Der Senat schätzte das offenbar genau so ein.

Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Beschuldigten, erschwerend war unter anderem die besonders grausame Ausübung der Tat. Die Tochter des Opfers erhält 15.000 Euro Schmerzengeld, die Mutter der 39-Jährigen 5.000 Euro und der Vater 1.000 Euro.

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