Vater erstochen: Sohn wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Das Landesgericht für Strafsachen Wien.
Der 32-Jährige wollte sein alkoholkrankes Opfer "erlösen". Er "hoffe, dass es dem Papa jetzt besser geht".

Weil er im August des Vorjahres seinen Vater in Favoriten erstochen haben soll, hat sich der 32-jährige Mario S. am Montag am Wiener Landesgericht wegen Mordes verantworten müssen. Er habe seinen alkoholkranken Vater (59), der nur mehr dahinvegetiert sei, "erlösen" wollen, verantwortete sich der Angeklagte.

Gegen 11 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Nun wurde der Angeklagte zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

"Das Urteil ist der Tat und der Schuld angemessen", sagt Manfred Arbacher-Stöger, der Verteidiger des Angeklagten. Mario S. habe das Urteil deswegen angenommen.

Vater erstochen: Sohn wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Mario S. vor dem Prozess.

Nachdem seine Beziehung in die Brüche gegangen war, zog der Beschuldigte 2015 in die Messie-Wohnung des Vaters ein. Der Sohn hatte ein gutes Verhältnis zu dem 59-Jährigen, doch störte ihn, dass der Mann enorme Mengen Alkohol trank, sich kaum noch duschte, nur noch rauchte und schlief und aufgrund der Antriebslosigkeit nicht einmal mehr auf die Toilette ging, sondern in die Badewanne urinierte.

Anfangs kümmerte sich der 32-Jährige um die Finanzen des Vaters, räumte auf, renovierte und reparierte alles im Haus. Doch nach kurzer Zeit kippte er rasch ebenso in eine Alkoholsucht, was schließlich dazu führte, dass die beiden den ganzen Tag zusammen tranken.

Klappmesser

Der Vater sei meist um 3 Uhr morgens aufgestanden, habe zu trinken begonnen und schlief gegen 10 Uhr vormittags wieder ein. Gelebt haben die beiden von der Mindestpension des Vaters. Wenn diese zu Ende ging, wurde das restliche Monat nur noch Wasser getrunken. Der Gesundheitszustand des Vaters habe sich ebenfalls kontinuierlich verschlechtert, schilderte der Verurteilte.

Am 3. August 2018 wollte der Sohn diesem Geschehen ein Ende setzen: Mario S. ging in das Zimmer des Vaters und stach zwei Mal mit einem Klappmesser auf den Hals des Schlafenden ein.

Stellte sich

Die Leiche versteckte der Beschuldigte in einem Kasten, den er zunagelte und tauchte dann unter. Nach einer Woche ging er allerdings zur Polizei und stellte sich. In dieser Zeit, habe er sich selbst töten wollen, ihm habe aber der Mut gefehlt, schilderte sein Verteidiger.

Laut gerichtspsychiatrischem Gutachten leidet der Beschuldigte an einer Persönlichkeitsstörung und stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss, war aber zurechnungsfähig.

Vor Gericht verantwortete sich der Angeklagte schuldig, folgte aber der Linie seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger, der auf Tötung auf Verlangen plädierte. Er stellte seinen Vater als hilflosen Menschen dar, der nur mehr dahinvegetiert hätte und ihn des Öfteren gebeten hätte, "ihm zu helfen".

 

Vater erstochen: Sohn wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Der Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger.

"Hat er gesudert oder gesagt 'Bring mich um'?", wollte die Staatsanwältin wissen, die darauf hinwies, dass bisher in keiner Aussage diese Verantwortung genannt worden war. "Hauptsächlich gesudert. Bring mir a Zyankali und so etwas", antwortete der 32-Jährige.

Sohn suizidal

"Ich war von meiner Hilflosigkeit überfordert", meinte der Beschuldigte, der auf eine unglückliche Kindheit, eine gescheiterte Beziehung ohne Kontakt zum Kind, Arbeitslosigkeit und Alkoholismus zurückblicken musste. "Ich war in so einem Loch, dass ich auch immer mehr gesoffen habe."

Zum Zeitpunkt der Tat habe er nicht nachdenken können, aber schon länger einen Suizid geplant gehabt. Bereits ein dreiviertel Jahr lag ein Strick dafür bereit. Nach der Tat hätte er dafür "ein schönes Platzerl im Wald gesucht", aber dann doch nicht den Mut aufgebracht.

"Es tut mir leid"

Der Antrag Arbacher-Stögers, den Geschworenen die Eventualfrage Tötung auf Verlangen vorzulegen, wurde von den Berufsrichtern abgelehnt, weil sich dafür im Beweisverfahren kein objektiver Hinweis ergeben hätte. "Ich hoffe, dass es dem Papa jetzt besser geht. Man kann es nicht entschuldigen, aber es tut mir Leid", sagte der 32-Jährige in seinem Schlusswort.

Die Geschworenen entschieden nach einstündiger Beratung einstimmig auf Mord, blieben aber gemeinsam mit den Berufsrichtern mit den zwölf Jahren nahe an der unteren Strafgrenze von zehn Jahren.

Als mildernd wurden das Geständnis und der bisherige ordentliche Lebenswandel gewertet. „Leicht“ erschwerend war der Umstand, dass sich der schlafende Vater nicht gegen den Angriff hatte wehren können.

Wer Selbstmordgedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.

www.suizid-praevention.gv.at

Das neue österreichische Suizidpräventionsportal www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahestehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.

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