Hells Angels-Boss: Übergabehaft beantragt

Polizei vor einem Vereinslokal der Hells Angels in Wien-Margareten
Das Wiener Landesgericht entscheidet über eine Auslieferung am Wochenende. Werner Tomanek, Verteidiger von Marcus M., legt seinem Mandaten die Zustimmung zur vereinfachten Übergabe nahe.

Nach der Festnahme des deutschen Hells-Angels-Bosses Marcus M. hat die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstag die Verhängung der Übergabehaft beantragt. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage bekannt. Das Landesgericht wird darüber am Wochenende entscheiden. Der Wiener Rechtsbeistand des 34-Jährigen, Werner Tomanek, geht von einer raschen Übergabe des Mannes an Deutschland aus.

Europäischer Haftbefehl

Der ehemalige Präsident der Leipziger Hells Angels war am Mittwoch im Clubhaus des Hells Angels Charters in Wien-Margareten aufgegriffen worden. Ein Großaufgebot der heimischen Polizei vollzog einen Europäischen Haftbefehl der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Diese verdächtigen den Rocker, am 25. Juni 2016 in Leipzig mit drei Komplizen ein Mitglied der Gruppe "United Tribuns" erschossen und zwei weitere verletzt zu haben.

Hells Angels-Boss: Übergabehaft beantragt
ABD0031_20170104 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0259 VOM 4.1.2017 - Ein Polizeifahrzeug vor einem Vereinslokal der Hells Angels in Wien-Margareten am Mittwoch 04. Jänner 2017 in Wien. In einem Einsatz wurde von einem Großaufgebot der Polizei ein deutscher Mordverdächtiger festgenommen. - FOTO: APA/HANS PUNZ

Der Wiener Rechtsvertreter des Mannes trat Medienberichten entgegen, Marcus M. hätte sich in Wien vor der deutschen Justiz versteckt. "Er war in Wien zu Gast", betonte Werner Tomanek, den die APA telefonisch im Urlaub in Thailand erreichte. Seine Wiener Kumpels hätten den Mann demnach auch nicht verborgen gehalten: "Die haben von dem Haftbefehl nichts gewusst. In diesen Kreisen ist es nicht üblich, dass man fragt, ob der andere grad ausgeschrieben ist."

Keine Gegenwehr bei Auslieferung

Seit Mittwoch, 19.10 Uhr, befindet sich Marcus M. in der Justizanstalt Josefstadt. Geht es nach Tomanek, wird er sich nicht gegen die beantragte Auslieferung wehren. Sollte der 34-Jährige an einer vereinfachten Übergabe mitwirken, würde dies das Verfahren verkürzen. "Ich werde ihm das nahe legen", meinte Tomanek, der sich vor einer endgültigen Entscheidung aber noch mit dem deutschen Rechtsvertreter seines Mandanten absprechen will.

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