Uber stellt in Wien vorübergehend Dienste ein

Uber stellt in Wien vorübergehend Dienste ein
Die US-Vermittlungsplattform muss künftig die Rückkehrpflicht einhalten. Bei nachgewiesenen Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Der US-Fahrtenvermittlungsplattform Uber wird in Wien ein Riegel vorgeschoben. Wie das Handelsgericht Wien in einer Einstweiligen Verfügung entschieden hat, darf Uber künftig keine Fahrten mehr vermitteln, wenn dabei die Rückkehrpflicht der Mietwagenverordnung verletzt wird.

Das Gericht gibt damit einer Klage vorläufig recht, die der Taxivermittler 40100 im Frühjahr diesen Jahres eingebracht hat. Konkret hatte die Vermittlungszentrale den aus den USA stammenden Konzern Uber wegen Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß vor das Gericht gebracht und eine Klage auf Unterlassung eingebracht.

Die Klage baut darauf auf, dass sich die in Wien angeschlossenen Mietwagenunternehmer nicht an Paragraf 36 Absatz 3 der Wiener Taxi-, Miet- und Gästewagenbetriebsordnung (LBO) halten und daher auch Uber selbst als Vermittler wettbewerbswidrig agiert.

"Innerhalb weniger Tage wieder zurück"

Uber reagierte am Mittwoch umgehend und gab bekannt, seine Dienste in Wien vorübergehend einzustellen. "Der heutige Beschluss des Handelsgerichts Wien erlaubt es uns vorerst leider nicht, unsere Services uberX, UberBLACK und uberVAN weiter anzubieten", gab eine Sprecherin bekannt.  "In den nächsten Tagen werden wir daher intensiv daran arbeiten, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir gehen davon aus, dass uns dies in Kürze gelingen wird und wir innerhalb weniger Tage wieder zurück sein werden", heißt es in dem Statement von Uber.
 

Uber stellt in Wien vorübergehend Dienste ein

Die Junos, Jugendorganisation der Neos, wollen Uber fahren.

Zurück an den Start

Dem Gesetz nach müssen Mietwagen nach Vollendung eines Auftrags zurück in die Betriebsstätte. Erst dort dürfen sie den nächsten Auftrag annehmen. Dafür müssen sie sich nicht wie Taxis an den Taxitarif halten, sondern dürfen ihre Preise frei wählen. Taxis wiederum dürfen Personen von der Straße auflesen, dafür müssen sie sich aber an den Taxitarif halten. Uber pickt sich, salopp gesagt, das Beste aus beiden Welten: vermittelt Fahrten direkt von der Straße, hält sich jedoch an keinen Tarif.

"Wenn Uber weiterhin ihre Dienste so anbietet wie bisher, sind ab Donnerstag 00:00 pro nachgewiesenem Verstoß, also für jede einzelne Fahrt, bis zu 100.000 Euro Strafe fällig", sagt Anwalt Dieter Heine, der die Klage für 40100 eingebracht hat. Man werde ab Donnerstag, 00:00, prüfen, ob Uber seine Dienste tatsächlich nicht mehr anbietet, sagte Heine, bevor Uber die einstweilige Einstellung seiner Dienste bekannt gab. 

Uber stellt in Wien vorübergehend Dienste ein

Christian Holzhauser, Geschäftsführer von 40100, zeigte sich ob des Entscheids hocherfreut. Man werde alles tun, damit bald Rechtssicherheit  hergestellt sei.

Der österreichische Anwalt von Uber hat erst durch eine KURIER-Anfrage am Handelsgericht Wien von der Einstweilligen Verfügung erfahren, wie Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts dem KURIER mitteilte. Denn: Diese wird Uber erst zugestellt, wenn das klagende Taxiunternehmen Taxi 40100 die vom Handelsgericht eingeforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 Euro hinterlegt hat. Erst dann tritt sie auch in Kraft.

Eine Einstweilige Verfügung ist salopp gesagt ein rechtlicher Schnellschuss eines Gerichtes. Dabei muss die Gegenseite, sprich die Beklagte, in der Regel nicht angehört werden. In diesem Fall hat aber der rechtfreundliche Vertreter von Uber, eine namhafte Wiener Wirtschaftsanwaltskanzlei, eine umfangreiche Stellungnahme bei Gericht eingebracht und die Vorwürfe bestritten.

Zurück zur Sicherheitsleistung: Sie dient dazu, um etwaige Schäden durch die Erlassung der Verfügung abzusichern, weil Berufungsgerichte die Entscheidung aufheben und das von der Verfügung betroffene Unternehmen einen Schaden nachweisen kann. Laut Uber-Anwalt Heine wurde die Sicherstellung bereits geleistet.

Uber hat 14 Tage Zeit, gegen die Einstweilige Verfügung Rechtsmittel einzulegen.

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