Der weltweite Aufstand gegen eine App

Der weltweite Aufstand gegen eine App
Uber ist in vielen Städten verboten worden. Vor dem EuGH erleidet der Anbieter einer Niederlage nach der anderen.

Uber will seit knapp zehn Jahren die Welt erobern – und stößt dabei weit und breit auf wenig Gegenliebe, zumindest bei Taxifahrern.

Begonnen haben die Proteste 2014 in Frankreich. Damals wurden Uber-Fahrer in Paris und Lyon sogar von Taxlern angegriffen. In Seattle blockierten die amerikanischen Kollegen die Konkurrenz aus dem Handy. Die erste rechtliche Konsequenz gab es, ebenfalls 2014, in Brüssel und New York, als dem Unternehmen gerichtlich untersagt wurde, Fahrten zu vermitteln.

Im Big Apple durften die Uber-Autos aber schon 2015 wieder zurück auf die Straße. Wohl auch wegen der großen Nachfrage: Nachdem es weltweite Proteste von Taxifahrern gegen die App gab, stieg die Nachfrage beispielsweise in London um über 800 Prozent an. Die Taxler waren damals unfreiwillig zur besten Werbung für Uber geworden. Viele Kunden hatten die App vorher nämlich gar nicht gekannt.

Verbot in London

Die Freude über die große Nachfrage in London erlebte 2017 ein abruptes Ende, als die Stadt große Bereiche der auslaufenden Lizenz nicht mehr verlängerte. Begründet wurde das mit den Argumenten, dass das Unternehmen seine Fahrer ausbeute und die Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleisten könne. Derzeit gibt es einen Rechtsstreit. Dabei geht es um eine spezielle Version der App, „UberPop“, die es in Österreich nicht gibt. Dort können sich nicht lizenzierte Fahrer mit ihren Privatautos anmelden und an Fahrgäste vermittelt werden. In Frankreich ist dieses System seit 2015 verboten. In den ersten Monaten nach Inkrafttreten mussten gleich mehrere hundert Fahrer Bußgeld zahlen. Außerdem wurde die Zentrale von Uber Paris von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Der Westeuropa-Geschäftsführer wurde sogar vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte erst vor wenigen Tagen die Entscheidung, dass der Dienst verboten und auch strafrechtlich verfolgt werden darf.

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