Toter Rekrut: Verdächtiger wieder in Haft
Paukenschlag rund um den erschossenen Rekruten Ismail M. in der ehemaligen Erzherzog-Albrecht-Kaserne in Wien-Leopoldstadt. Der Verdächtige Ali Ü. sitzt jetzt wieder hinter Gittern.
Nachdem der 22-Jährige im Jänner aus der Haft entlassen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Wien dagegen Beschwerde eingelegt. Die zuständige Richterin hatte den dringenden Tatverdacht des Mordes verworfen. Sie ging nur mehr vom Verdacht der grob fahrlässigen Tötung aus und hielt nach mehr als dreimonatiger U-Haft eine weitere Inhaftierung des bisher unbescholtenen 22-Jährigen für nicht angemessen.
Am Montag wurde dann erneut die Untersuchungshaft über den Beschuldigten verhängt. Ali Ü. stellte sich am Vormittag im Beisein seines Anwaltes Manfred Arbacher-Stöger freiwillig im Landesgericht. "Die Entscheidung des OLG ist nicht nachvollziehbar", sagt er zum KURIER.
Bei einer Tatrekonstruktion hatte der Verdächtige gemeint, dass er Ismail M. im Wachcontainer nur aufwecken wollte, gestolpert sei und sich dann ein Schuss gelöst hatte. Ein von seinen Anwälten, Manfred Arbacher-Stöger und Farid Rifaat, in Auftrag gegebener Test, hatte ergeben, dass sich die Tatwaffe, ein Sturmgewehr 77, bei einem Fall aus einem Meter Höhe auf den Boden in neun von zehn Fällen durchlädt.
Diese Version sei unglaubwürdig, lautet der Tenor des achtseitigen OLG-Beschlusses, auf dessen Basis nun eine neuerliche Festnahmeanordnung erlassen wurde. Beamte des Landeskriminalamts hätten den Schützen am Montagvormittag zu Hause abholen und in die Justizanstalt Josefstadt bringen sollen. Der Rechtsvertreter des 22-Jährigen, der davon in Kenntnis gesetzt wurde, "torpedierte" das insofern, als er und sein Mandant sich statt auf die Polizei zu warten ins Graue Haus begaben. Von diesem Schritt wurden offenbar auch mehrere Medienvertreter verständigt, die im Gerichtsgebäude auf das Eintreffen des Mordverdächtigen warteten.
Bei der Justiz war man mit dieser den Vorschriften zuwiderlaufenden Vorgangsweise des Rechtsvertreters nicht unbedingt glücklich. Denn es ist an sich nicht vorgesehen, dass Justizwachebeamte formlos einen Festzunehmenden einfach in Empfang nehmen können. Üblicherweise wird eine Festnahmeanordnung umgesetzt, indem der Betreffende direkt von der Polizei in die Justizanstalt eingeliefert wird. Weil keine Polizei im Spiel war, mussten der 22-Jährige und sein Rechtsbeistand im Auto vor dem Landesgericht abwarten, bis die erforderlichen Papiere ausgefertigt waren und der Verdächtige eine Zelle beziehen konnte.
Der Beschuldigte sei "schockiert und tief traurig", dass die Staatsanwaltschaft die Aktenlage weiter anders sehe und mit ihrer Beschwerde durchgedrungen sei, schilderte der Rechtsvertreter. "Aber mein Mandant hat Vertrauen in das Gericht und darauf, dass erkannt wird, dass sicher kein Vorsatzdelikt vorliegt, sondern maximal ein Fahrlässigkeitsdelikt", sagte Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) im Gespräch mit der APA. Er selbst rechne mit einer Hauptverhandlung in rund zwei Monaten. Das wesentliche Schießgutachten sei weiterhin ausständig.
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