Strenge Regeln gegen das E-Scooter-Chaos in Wien
Von vielen gehypt, von vielen gehasst: Im Jahr 2018 hielten die Leih-E-Scooter Einzug in der Stadt. Und rasch mehrten sich die Probleme mit dem Wildwuchs auf den Straßen, unklaren Regeln und falsch abgestellten Gefährten.
Zwar gab es immer wieder Versuche des Bundes und der Stadt, das Aufkommen an Scootern einzudämmen – wie etwa ein erstes Limit für die Anzahl pro Anbieter. Aber wirklich Herr über die Lage wurde man nicht. Darum folgt jetzt ein umfassendes Regel-Paket der Stadt Wien.
„Es ist uns allen bewusst, dass wir da ein Problem in der Stadt haben. Dem Scooter-Chaos soll nun aber ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei der Präsentation.
Parkplätze für E-Roller
Neu geregelt wird unter anderem das Parken: Das Abstellen von E-Scootern auf Gehsteigen ist künftig ganz verboten. Geparkt werden soll nur noch auf Parkstreifen (also Parallel-Parkplätzen am Straßenrand) oder auf eigens dafür vorgesehenen fixen Abstellflächen. Letztere sollen unter anderem auf öffentlichen Plätzen entstehen, sagt Sima. Im 100-Meter-Umfeld dieser Abstellflächen soll das Parken durch technische Mittel verhindert werden.
Weiters soll sowohl die Zahl der E-Scooter-Anbieter als auch die Zahl der E-Scooter selbst dezimiert werden. Derzeit darf jeder der fünf Anbieter (Tier, Lime, Bird, Kiwi Ride, Link) bis zu 1.500 Geräte im Einsatz haben.
Neue Studie
Eine Umfrage im Auftrag der Mobilitätsagentur spricht eine klare Sprache: 86 Prozent der Wiener und Wienerinnen sahen demnach die Notwendigkeit, den Leih-E-Scooter-Verkehr in der Stadt klar zu regeln. 80 Prozent der häufigen Nutzer stimmten dem zu. 91 Prozent sprachen sich für Rahmenbedingungen in Sachen Abstellen aus – bei den häufigen Nutzern waren es der Studie zufolge gar 100 Prozent. 83 Prozent wollen unsachgemäßes Abstellen strafen.
Im Ausland
In anderen Städten ist die Scooter-Nutzung mitunter deutlich besser geregelt: In manchen deutschen Städten können E-Scooter nur auf dafür vorgesehene Parkflächen abgestellt werden, gleiches gilt für die französische Hauptstadt Paris.
Künftig sollen es maximal vier Anbieter sein, deren Lizenzen neu ausgeschrieben werden. In der City dürfen insgesamt maximal 500 Scooter stehen, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 insgesamt nur noch 1.500 Stück. Bis Ende des Jahres 2023 sollen 200 dezidiert ausgewiesene Abstellzonen eingerichtet werden. Vor allem in den Außenbezirken soll das Angebot verbessert werden. An Endhaltestellen von U-Bahnen etwa sollen mehr Geräte zur Verfügung stehen.
In „Hotspots“ wie Fußgängerzonen soll die Höchstgeschwindigkeit der Leihgeräte hingegen automatisch gedrosselt werden. Auch Sperrzonen, in die man gar nicht einfahren kann, dürfte es geben. Beides ist technisch möglich. Außerdem werden die Betreiber dazu angehalten, eine zweite Bremse, Blinker und ein akustisches Warnsignal an den Geräten anzubringen.
Kontrolliert werden sollen die Regeln einerseits durch sogenannte Parksheriffs und andererseits über das neue „Digitale Dashboard“, in dem jeder E-Scooter mit einem elektronischen Nummernschild registriert sein soll. Per GPS kann jeder Standort jedes einzelnen Geräts in Echtzeit nachverfolgt werden. (Ein sichtbares Nummerntaferl, wie unlängst von der ÖVP gefordert, wird es nicht geben.)
Strafen für Betreiber
Vergehen werden künftig mit Geldstrafen geahndet – zur Kasse gebeten werden von der Stadt die Betreiber. Ob diese die Kosten an die Nutzer weitergeben, bleibt wohl ihnen überlassen.
Applaus gab es in ersten Reaktionen von der Opposition, von der Wirtschaftskammer Wien und von Verkehrsexperten. „Es ist der Weg in die richtige Richtung“, so Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit. Viele im Paket enthaltene Punkte seien „maßgeblich“. Luft nach oben gebe es aber: Die Helmpflicht oder eine generell verringerte Maximalgeschwindigkeit läge durchaus im Einflussbereich der Stadt, sagt Robatsch. Und: Derartige Regeln seien freilich auch für Privatgeräte wünschenswert.
Vorerst geht es darum, die präsentierten Regeln umzusetzen. Das passiert erst ab Mai 2023. Davor gibt es ein EU-weites Ausschreibeverfahren. Zum Zug kommen die besten Anbieter, die auch ein Konzept für die Außenbezirke vorlegen können. An sie werden sogenannte Dienstleistungskonzessionsverträge auf drei Jahre vergeben.
Dass es neue Regelungen gibt, war dringend nötig. Als vor fast genau vier Jahren die ersten Leih-Scooter-Betreiber Wien für sich entdeckten, wurden die Geräte kurzerhand den Fahrrädern gleichgestellt. Die daraus resultierenden laschen Regeln sind ein Problem. Vorbeiflitzende Scooter in Fußgängerzonen und leere, piepsende Akkus mitten in der Nacht sind vielen bis heute ein Dorn im Auge. Zudem werden die Geräte oft auf schmalen Gehsteigen abgestellt. Dort verwandeln sie sich in Stolperfallen (nicht nur) für Menschen mit Behinderung.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Unfälle drastisch gestiegen: Waren es im Jahr 2020 noch 65 Unfälle, waren es alleine von Jänner bis Oktober diesen Jahres bereits 269 Unfälle.
Kommentare