In Sachen leistbares Wohnen und soziale Verantwortung gibt sich die gemeinnützige Wiener Wohnbaugesellschaft EBG, zu der rund 8.300 Wohnungen gehören, gerne als Musterschüler: Sie betreibt Projekte gemeinsam mit der Sozialorganisation Neunerhaus, deren Geschäftsführerin auch im EBG-Aufsichtsrat sitzt.
Als Aufsichtsratsvorsitzender scheint der Ex-Leiter der wohnpolitischen Abteilung der AK auf. Er war auch wohnpolitischer Berater des SPÖ-Parlamentsklubs. Ein weiterer Aufsichtsrat ist der Vertragsanwalt der Arbeiterkammer Wien/NÖ. Das ist durchaus schlüssig, ist doch leistbares Wohnen ein zentrales Anliegen der AK. Sie fordert etwa vehement die Abschaffung befristeter Mieten.
Umso pikanter ein EBG-Inserat, das aktuell auf willhaben.at geschaltet ist. Unter dem Titel „Wohnen im Grünen mit kleinem Garten und Garagenplatz“ wird eine 102-m²-Wohnung in der Liebhartstalstraße, also in bester Ottakringer Lage, angepriesen. Die Gesamtmiete liegt bei 1.216,34 Euro, der Finanzierungsbeitrag bei 32.633,34 Euro.
Weiter unten findet sich dann eine bemerkenswerte Information: „Befristung für 5 Jahre, keine Eigentumsoption.“
Regelung
Das lässt Kenner der Branche hellhörig werden – sind doch Genossenschaftswohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen, grundsätzlich unbefristet zu vermieten. Das bestätigt man auch beim Revisionsverband. Als Ausnahmen würden unter anderem Mietgegenstände in bestimmten Heimen, Verträge über Wohnungen oder Wohnräume mit einer sozialer Einrichtung gelten. Sie kämen bei rund fünf Prozent der gemeinnützigen Wohnungen zur Anwendung.
Nun stellt sich die Frage, welcher Nutzung die EBG-Wohnung in Ottakring zugeführt werden soll, die eine Ausnahme von der unbefristeten Vermietung rechtfertigen würde. Eine Vermietung im Zusammenhang mit sozialen Einrichtungen etwa erscheint unwahrscheinlich, weil die Wohnung per Inserat angepriesen wird.
Bei der EBG will man dazu keine klare Auskunft geben. „Ausschließlich in der gegenständlichen Anlage wird ein befristet abgeschlossener Vertrag gültig angeboten, da die dreijährige Mindestbefristungsdauer eingehalten wird“, heißt es – mit dem bemerkenswerten Zusatz: „Ein einklagbares Recht des einzelnen Wohnungswerbers auf Abschluss eines unbefristeten Vertrags besteht im WGG nicht.“
Laut Branchenkennern würde in diesem Fall auch der für Genossenschaftswohnungen gültige Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, weil einzelne Mieter der Anlage nicht unbefristet in ihrer Wohnung bleiben können.
Kritik der FPÖ
„Auch eine rote Genossenschaft muss ihre Mieter rechtskonform behandeln“, sagt der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp. Er will die Causa im Gemeinderat aufrollen und eine Anfrage einbringen.
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