Causa „Die Eigentum“: Land NÖ stehen sogar 53,2 Millionen Euro zu

In der Causa rund um die gemeinnützige Wohnbau-Gesellschaft „Die Eigentum“ kommen mit einem aktuellen Gerichtsentscheid wieder neue Aspekte zum Vorschein. Sie heizen die Polit-Debatte um das insolvente Unternehmen weiter an.
Zur Vorgeschichte: Ursprünglich war die Eigentum, wie berichtet, in Wien ansässig, wo rund 600 Wohnungen errichtet wurden. Später übersiedelte das Unternehmen nach Vösendorf (NÖ). 2016 wurde ihm vom Land Niederösterreich wegen Verstößen gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes die Gemeinnützigkeit entzogen. Das Gesetz sieht in diesem Fall hohe Sanktionszahlungen vor, damit der Eigentümer aus dem Verlust der Gemeinnützigkeit keinen Profit schlagen kann.
Im Fall der Eigentum ging es ursprünglich um rund 52 Millionen Euro. Wie berichtet, konnte davon bis dato aber lediglich ein kleiner Bruchteil, nämlich 6,6 Millionen eingetrieben werden.
Ein großer Teil der Forderungen setzt sich aus stillen Reserven zusammen. Sie ergeben sich aus der Wertsteigerung, die die einzelnen Immobilien im Laufe der Jahre erfahren haben. Um sie zu lukrieren, müssen die Liegenschaften veräußert werden.
Zu lange Zeit gelassen?
Nun wird die Frage aufgeworfen, ob die niederösterreichischen Behörden zu wenig Druck ausgeübt haben, dass dies auch geschieht. Das legt zumindest eine aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ zu der Causa nahe, die dem KURIER vorliegt. Aus ihr geht hervor, dass im konkreten Fall die in der Definition der Verkehrswertermittlung angemessene Verwertungsdauer von sechs bis zwölf Monaten nicht eingehalten wurde.
Dass man stattdessen mittlerweile mehr als fünf Jahre hat verstreichen lassen, orten Branchenkenner als schweres Versäumnis der Behörden. Mittlerweile ist das Unternehmen insolvent, und es wird laut Masseverwalter nur rund ein Drittel der geforderten Gesamtsumme einbringlich sein. Sie beläuft sich auf mittlerweile insgesamt schon 53,2 Millionen Euro, wie aus der Entscheidung hervorgeht.
Das Gericht ortet aber auch Ungereimtheiten bei Baurechtsverträgen im Zusammenhang mit einzelnen Liegenschaften. Sie sind wie üblich auf die Dauer von 100 Jahren abgeschlossen. In den konkreten Fällen wurde aber vereinbart, dass der Baurechtsgeber (also der Eigentümer des Grundstücks) nach 50 oder 60 Jahren das Recht hat, die Abtretung des Baurechts an sich oder einen von ihm namhaft gemachten Dritten zu verlangen. Dies sieht das Gericht als rechtlich problematisch an. Branchenkenner orten hier potenzielle Vermögensabflüsse.
Keine Handhabe
„Der vom Land NÖ eingesetzte Regierungskommissär hat darauf hingewiesen, dass diese Klausel nicht korrekt ist“, sagt ein Sprecher von Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger (ÖVP). Da es sich um Liegenschaften in Wien handle, könne man aber nicht eingreifen. Das könne nur das Land Wien oder der Revisionsverband.
Der Sprecher weist zudem etwaige Verfehlungen des Landes im Zusammenhang mit der Verwertungsdauer zurück: „Bei der im Urteil angesprochenen Frist von sechs bis zwölf Monaten handelt es sich um die Schätzung eines Gutachters. Ihre Nicht-Einhaltung hat keine Konsequenzen“, betont er.

Udo Landbauer (FPÖ)
„Dieses Urteil belegt, dass Spekulanten Kasse zulasten des sozialen Wohnbaus gemacht haben – weil die ÖVP NÖ versagt hat“, sagt hingegen der nö. FPÖ-Chef Udo Landbauer und erneuert seine Forderung nach einem U-Ausschuss in der Causa.
Kommentare