Stadt Wien muss auf 52 Millionen Euro verzichten

Stadt Wien muss auf 52 Millionen Euro verzichten
600 Wohnungen hat die Gesellschaft „Eigentum“ in Wien errichtet. Dennoch fließt die verordnete Rückzahlung von Wohnbaugeldern nur nach St. Pölten

Wieder einmal geht es um die Abwicklung einer Wohnbaugesellschaft, der die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist. Diese ist in Niederösterreich Gegenstand heftiger politischer Kontroversen. Vor allem die FPÖ wirft dem Land im Umgang mit der Causa der mittlerweile insolventen „Die Eigentum Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H“ schwere Verfehlungen vor.

Dabei trifft dieser Fall die Stadt Wien viel härter. Dort muss man auf rund 52 Millionen Euro verzichten, weil die Gesellschaft kurz vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit den Firmensitz von Wien nach Vösendorf verlegt hatte.

Lange Vorgeschichte

Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Nach dem Tod des Unternehmensgründers Alfred Schütz im Jahr 2010 geriet die damals noch in Wien ansässige Gesellschaft in die Hände neuer Eigentümer. Aufgrund diverser Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) war die Wiener Aufsichtsbehörde auf das Unternehmen aufmerksam geworden und leitete ein Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit ein.

Die „Eigentum“ wollte sich dem entziehen und verlegte daraufhin 2014 ihren Sitz nach Vösendorf (Bezirk Mödling). Das sollte das Unternehmen jedoch nicht davor bewahren, dass die nunmehr zuständige niederösterreichische Behörde 2016 die Gemeinnützigkeit entzog.

Das WGG sieht in so einem Fall die Leistung von hohen Sanktionszahlungen an das zuständige Land vor. Damit soll verhindert werden, dass die Eigentümer aus dem Verlust der Gemeinnützigkeit Profit schlagen können – etwa durch den gewinnbringenden Verkauf der Wohnungen. Zuständig war zu diesem Zeitpunkt wegen des neuen Firmensitzes bereits Niederösterreich, obwohl die „Eigentum“ nur in Wien rund 600 Wohnungen errichtet hatte.

Kommentare