Wieder einmal geht es um die Abwicklung einer Wohnbaugesellschaft, der die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist. Diese ist in Niederösterreich Gegenstand heftiger politischer Kontroversen. Vor allem die FPÖ wirft dem Land im Umgang mit der Causa der mittlerweile insolventen „Die Eigentum Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H“ schwere Verfehlungen vor.
Dabei trifft dieser Fall die Stadt Wien viel härter. Dort muss man auf rund 52 Millionen Euro verzichten, weil die Gesellschaft kurz vor der Aberkennung der Gemeinnützigkeit den Firmensitz von Wien nach Vösendorf verlegt hatte.
Lange Vorgeschichte
Die Vorgeschichte reicht weit zurück. Nach dem Tod des Unternehmensgründers Alfred Schütz im Jahr 2010 geriet die damals noch in Wien ansässige Gesellschaft in die Hände neuer Eigentümer. Aufgrund diverser Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) war die Wiener Aufsichtsbehörde auf das Unternehmen aufmerksam geworden und leitete ein Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit ein.
Die „Eigentum“ wollte sich dem entziehen und verlegte daraufhin 2014 ihren Sitz nach Vösendorf (Bezirk Mödling). Das sollte das Unternehmen jedoch nicht davor bewahren, dass die nunmehr zuständige niederösterreichische Behörde 2016 die Gemeinnützigkeit entzog.
Das WGG sieht in so einem Fall die Leistung von hohen Sanktionszahlungen an das zuständige Land vor. Damit soll verhindert werden, dass die Eigentümer aus dem Verlust der Gemeinnützigkeit Profit schlagen können – etwa durch den gewinnbringenden Verkauf der Wohnungen. Zuständig war zu diesem Zeitpunkt wegen des neuen Firmensitzes bereits Niederösterreich, obwohl die „Eigentum“ nur in Wien rund 600 Wohnungen errichtet hatte.
52 Millionen Euro
Die Sanktion setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Eine vorläufige Geldleistung, die dem Eigenkapital entspricht. Sie ist möglichst rasch einzuholen, um eine gewisse Sicherstellung zu ermöglichen. Im Rahmen der endgültigen Geldleistung kommen dann noch die stillen Reserven hinzu. Im Falle der „Eigentum“ wurden 18 Millionen Euro an vorläufiger und rund 52 Millionen Euro an endgültiger Geldleistung errechnet.
Nun kam es zu einem Vorgang, der jetzt die nö. Landesbehörde ins Schussfeld der FPÖ bringt: Anstatt wenigstens die 18 Millionen Euro sofort einzutreiben, wurde mit der „Eigentum“ eine Ratenzahlung von 200.000 Euro pro Monat vereinbart. Ein solches Vorgehen sieht das WGG aber nicht vor, wie das Landesverwaltungsgericht in einem Erkenntnis zur Causa aus dem Jahr 2020 festgestellt hat. Weiters wurde der Deal lediglich mündlich vereinbart, eine jedenfalls erforderliche Befassung der Landesregierung blieb aus. Drittens wurden keine Vereinbarungen über Stundungszinsen getroffen.
Im Laufe der Jahre zahlte die „Eigentum“ auf dieser Basis 6,6 Millionen Euro, womit nicht einmal die vorläufige Geldleistung abgedeckt ist. Wie viel von den restlichen 45,4 Millionen einzutreiben ist, ist offen, ging doch das Unternehmen 2021 in Insolvenz.
Bei der FPÖ ist man empört: „Die bisher bekannten Geschehnisse erinnern frappant an die Probleme im Burgenland rund um Michael Tojner“, sagt Parteichef Udo Landbauer und fordert umfassende Aufklärung. Auch da wäre nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu wenig zurückgezahlt worden. Deswegen hat das Land jetzt Tojner geklagt.
Land sieht „Glücksfall“
Im Landhaus in St. Pölten sieht man das anders und spricht sogar von einem „Glücksfall“. Ohne einen Cent Fördermittel an die „Eigentum“ – diese sind alle in Wien geflossen – gezahlt zu haben, erhalte man jetzt bis zu 52 Millionen Euro oder jene Summe, die am Ende des derzeit laufenden Verfahrens festgelegt wird. Das Geld will man für die nö. Wohnbauförderung zweckwidmen. Zurückgezahlt werden müsse nichts, weder an die „Eigentum“, noch an die Stadt Wien.
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