Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten

Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten
Großbauten in Einfamilienhaus-Gebieten sollen mit einer Reform der Bauordnung verhindert werden. Künftig gibt es auch höhere Geldstrafen.

Nirgendwo sonst wird das Problem so augenscheinlich wie am Ufer der Alten Donau: Hier entstanden in den vergangenen Jahren zwischen den klassischen Einfamilienhäusern wuchtige Mehrparteien-Bauten. Sie passen nicht ins Ortsbild – und sorgen bei alteingesessenen Anrainern für massiven Ärger.

Betroffen sind auch andere Siedlungsgebiete, vor allem am Stadtrand: „Die meist als Bauklasse I (s. Factbox) gewidmeten Siedlungsflächen wären für maßvolle Erweiterungen innerhalb des Familienverbands gedacht“, sagt Neos-Wohnbausprecherin Selma Arapovic. „Einige gewerbliche Bauträger haben die bestehende Rechtslage jedoch voll ausgereizt.“

Mit dem Ergebnis, dass in diesen Grätzeln zuletzt Mehrparteien-Wohnhäuser mit bis zu fünf Stockwerken entstanden. Die unschönen Folgen: Eine Verschattung der Nachbargrundstücke, aber auch eine massive Zunahme des Anrainer-Verkehrs.

„Dem treten wir nun mit einer kleinen Novelle der Wiener Bauordnung entgegen“, kündigt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) an. „Künftig wird es sowohl bei der bebauten Fläche als auch der Höhe und dem Volumen spürbare Einschränkungen geben. Unser Ziel ist es, den Charakter von Einfamilienhaus- und Gartensiedlungsgebieten zu erhalten und zu schützen.“

Stadt Wien verhängt strengere Regeln gegen Monsterbauten

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ)

Die geplanten Neuregelungen im Detail:

Bebaute Fläche: Schon jetzt gilt: Grundsätzlich darf maximal ein Drittel des Bauplatzes bebaut werden. Zudem darf aktuell die bebaute Fläche pro Gebäude in der Bauklasse I nicht mehr als 470 m² betragen. Mit der Novelle wird sie auf 350 m² reduziert.

Abstände: In all jenen Gebieten, für die eine offene Bauweise vorgeschrieben ist, sind gewisse Mindestabstände einzuhalten. Aktuell beträgt der Mindestabstand zur Grenze des Nachbar-Grundstücks in der Bauklasse I sechs Meter, wobei mit einem Teil des Gebäudes auf bis zu drei Meter an die Grenze herangerückt werden kann.Künftig gilt: Je höher das Gebäude, desto größer muss auch der Abstand sein. In der Bauklasse I wird er mindestens die Hälfte der Gebäudehöhe, auf jeden Fall aber drei Meter betragen, heißt es in der Novelle.

Gebäudehöhe: Alle Giebelflächen, die nicht zur Straßenfront gerichtet sind, werden aktuell nicht auf die Gebäudehöhe angerechnet – und zwar bis zu einem Ausmaß von 50 m² pro Giebelfläche bzw. 100 m² pro Gebäude. Dieser Wert wird nun halbiert.

Firsthöhe: Aktuell kann die Firsthöhe bis zu 7,5 Meter über der zulässigen Gebäudehöhe liegen. Künftig soll sie in der Bauklasse I generell auf 4,5 Meter beschränkt werden, heißt es im Wohnbau-Ressort.

Strengere Strafen: Neu ist eine Mindeststrafe von 20.000 Euro bei widerrechtlichen Abrissen und bei Übertretungen, die eine Gefahr für Leib und Leben nach sich ziehen. Angedacht ist auch eine Verdoppelung der Höchststrafen von derzeit 100.000 auf 200.000 Euro, sagt eine Sprecherin von Kathrin Gaal.

Der weitere Fahrplan: Die Novelle geht in den nächsten Wochen in Begutachtung. Sie soll nach jetzigem Stand am 25. November im Landtag beschlossen werden und am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.

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