Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen
Korruptions-Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsmissbrauch und Untreue.

Als hätten die Kontrollamtsberichte mit heftiger Kritik an Wiener Wohnen in dieser Woche nicht schon genug Probleme beschert: Jetzt ist auch noch die Korruptions-Staatsanwaltschaft in den Büros der Verwaltung der Gemeindebauten unterwegs und ermittelt in Sachen Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.

Ausgangspunkt der Ermittlungen sind Anzeigen gegen drei hochrangige Mitarbeiter, für die natürlich die Unschuldsvermutung gilt (Anm.: Namen der Redaktion bekannt). Die in der Anzeige enthaltenen Details waren aber so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren eröffnet hat. Weil es sich um einen Korruptionsvorwurf handelt, haben die Spezialisten der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft den Fall an sich gezogen. Staatsanwalt Erich Mayer: „Da das Verfahren noch sehr jung ist, kann über den Ermittlungsstand noch nichts ausgesagt werden.“

Dem Vernehmen nach soll es aber in weiten Bereichen von Wiener Wohnen bei der Sanierung von Gemeindebauten zu eklatanten Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Auffallend oft ist ein großer Wiener Malerbetrieb bei den Ausschreibungen als Billigstbieter zum Zug gekommen. Der Verdacht, dass der Betrieb über die Angebote der Konkurrenten informiert war, bestand seit Monaten.

Auch der Umstand, dass bei den Verfahren stets dieselben drei Mitarbeiter beteiligt gewesen sind, nährte die Gerüchte. Die offizielle Anzeige kam dann aber nicht von Wiener Wohnen, sondern von einer Konkurrenzfirma, die sich um lukrative Aufträge betrogen gefühlt hat.

Lückenlose Aufklärung

Bestätigen wollte man am Freitag bei Wiener Wohnen nur, dass Ermittlungen stattfinden. In einem internen Schreiben von Direktor Josef Neumayer an die Mitarbeiter steht aber zu lesen: „Wie Sie sicherlich wissen, ist mit 1. Jänner eine Novelle zum Korruptionsstrafrecht in Kraft getreten, die strengere Strafen vorsieht...“ Im vierten Absatz folgen dann der Hinweis auf „derzeit anlaufende staatsanwaltliche Ermittlungen“ und die Versicherung einer „lückenlosen Aufklärung“.

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