Rothschild-Stiftung: Rechtsstreit geht in die nächste Etappe

 Geoffrey Hoguet
Familien-Nachfahre fordert Änderung der Stifungssatzung aus dem Jahr 2017. Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht.

Am kommenden Montag beschäftigt die "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung" erneut die Gerichte. Konkret wird vor dem Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Familien-Nachfahren Geoffrey R. Hoguet verhandelt. Er ficht die Änderung der Stiftungssatzung aus dem Jahr 2017 an.

Gegenstand des Streit zwischen Hoguet und der Stadt ist jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel gegründet hat. Der New Yorker Familien-Nachfahre verlangt, dass das einstige Kuratorium wieder in der ursprünglichen Form errichtet wird. Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 das Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt. Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten.

Endgültig abgesegnet habe man dies 2017, kritisiert Hoguet. Die Stadt habe sich die Änderung auch selbst genehmigt. "Dabei wurden der von der Familie dominierte Verwaltungsrat auch formell beseitigt und die Stadt Wien zur Letztbegünstigten aller Vermögenswerte der Rothschildstiftung gemacht", wird auch in einer Stellungnahme festgehalten. Sein Fazit: "Die Stadt Wien hat also den letzten Willen von Nathaniel Rothschild grundlegend umgeschrieben und sich selbst zum Haupterben gemacht."

Aufhebung des Bescheides gefordert

Nun wird die Aufhebung des Bescheides, mit der die Änderung der Statuten der Rothschild-Stiftung 2017 genehmigt wurde, gefordert. "Nach den bisherigen Statuten der Stiftung erforderte jede Änderung die Zustimmung der Rechtsnachfolger des Stifters", ist der Kläger überzeugt. Hoguet sei Rechtsnachfolger, habe aber nie zugestimmt, heißt es in der Mitteilung.

Sowohl Stiftbrief als auch Statuten sahen demnach vor, dass die Selbstständigkeit der Stiftung immer erhalten bleiben müsse. Dieses Prinzip werde durch die Verwaltung durch den Magistrat grob verletzt, sind Hoguet und dessen Rechtsvertretung überzeugt. Auch wird eine Unvereinbarkeit vermutet: "Stiftungsaufsichtsbehörde in Wien ist der Magistrat, und daher dürfen Beamte des Magistrats nicht zu Stiftungsorganen bestellt werden." Zudem handle es sich um eine Bundes- nicht um eine Landesstiftung, wird versichert.

Gang zu Verfassungsgerichtshof nicht ausgeschlossen

Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, wird auch der Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht ausgeschlossen. Denn in Wien hätten Rechtsnachfolger des Stifters gesetzlich keine Parteienstellung. Dies stehe im Gegensatz zu den Stiftungsgesetzen anderer Bundesländer, heißt es.

Er suche moralische, historische und juristische Gerechtigkeit, sagte Hoguet heute im Gespräch mit Journalisten. Er forderte auch einmal mehr Einsicht in die Stiftungsakten. Die Stadt, so beklagte er, verweigere dies. Zuletzt war ihm beschieden worden, dass er nicht schlüssig vorbringen könne, warum davon auszugehen sei, dass er Mitglied des Kuratoriums wäre - falls 1956 die Stiftung in der Fassung von 1907 wiederhergestellt worden wäre.

Im Stifterbrief sei festgehalten, wer ein entsprechendes Nominierungsrecht habe - nämlich nicht nur die Mitglieder der Familie Rothschild, heißt es im entsprechenden Bescheid. Und die genannten wären zudem in ihrer Wahl der Nachfolger völlig frei, wie ausgeführt wird. "Somit konnte die bloße Zugehörigkeit zur Familie noch keine Mitgliedschaft im Kuratorium begründen."

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