Rekrut erschossen: Zeugen sagten gegen Ali Ü. aus
Für die Staatsanwaltschaft war es Mord: Der 22-jährige Rekrut Ali Ü. soll den 20-jährigen Ismail M. am 9. Oktober vorsätzlich in der Albrechtskaserne in Wien erschossen haben. Die entsprechende Anklage wurde am Donnerstag eingebracht – Prozesstermin gibt es allerdings noch keinen.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf die Widersprüche, in die sich der Salzburger Ali Ü. in seinen Einvernahmen immer wieder verstrickt habe, und auf Zeugenaussagen.
Außerdem widersprach der Gutachter der Unfallversion des Beschuldigten. Das Sturmgewehr könne sich zwar aus einer bestimmten Fallhöhe selbst laden, jedoch sei dies bei dem Schuss nicht passiert. Bei einem solchen Fall würden die Patronen allesamt erkennbare Längsriefen aufweisen, was die am Tatort gefundene Patrone nicht habe. Auch dass der Beschuldigte beim Betreten des Raumes gestolpert sei, soll nicht plausibel sein. So befindet sich die Pritsche, auf der Ismail M. geschlafen hatte, links im Raum. Ali Ü. soll über die Türschwelle gestolpert sein, habe sich laut eigenen Angaben dabei genau in diese Richtung gedreht, um die Waffe vor dem Sturz zu schützen. Laut Anklage sei dies „lebensfremd und nicht nachvollziehbar“. „Im Hinblick auf die vollautomatische Funktion des StG 77 würde durch ein unkontrolliertes Betätigen des Abzuges wohl Dauerfeuer abgegeben werden“, heißt es weiters.
Auch der dritte Wachsoldat, der zum Zeitpunkt ebenfalls vor Ort war, belastet den 22-Jährigen. Dieser sagte aus, dass nach dem Schuss das Licht in dem Wachcontainer eingeschaltet war. Als er kurz zuvor nachsah, war dieses jedoch abgedreht. Außerdem soll der Zeuge den Angeklagten stehend vor dem Bett des Opfers gesehen haben. Das Projektil durchschlug den Kopf von Ismail M., er starb an einer Hirnlähmung.
Angeblich verspottet
Belastet wird der 22-jährige Salzburger auch von einem Mithäftling. Der Insasse habe sich an die Staatsanwaltschaft gewandt und berichtet, dass Ali Ü. hinter den Gefängnismauern eine ganz andere Geschichte auftischte. Unter anderem gab er an, dass das Opfer Ali Ü. als „Dickerchen“ verspottet haben soll. „Der Mithäftling wurde mehrmals einvernommen. Jedes Mal hat er eine andere Geschichte erzählt“, sagt Manfred Arbacher-Stöger, der Ali Ü. vertritt. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dem, da der Häftling „sichtlich mit sich kämpfte und stets angab, er wolle das Leben des Angeklagten nicht zerstören.“
Für Philipp Winkler, den Verteidiger der Opfer-Familie, ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft keine große Überraschung: „Ich habe die Mordanklage erwartet und schließe mich der Ausführung der Staatsanwaltschaft voll und ganz an.“
Arbacher-Stöger kann sie hingegen nicht nachvollziehen: „Wir bleiben weiterhin bei Fahrlässigkeit.“ Die Familie von Ismail M. fordert volle Aufklärung: „Wir wollen nur die Wahrheit wissen. Bis alles geklärt ist, können wir nicht abschließen. Und das wollen wir so schnell wie möglich“.
Innerhalb weniger Wochen hatte sich in dem Fall vieles geändert. Nach der Tatrekonstruktion im Jänner kam der beschuldigte Wachsoldat auf freien Fuß, was vom Gericht mit dem Wegfall des dringenden Tatverdachts in Richtung Mord begründet wurde. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung allerdings Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied für die Staatsanwaltschaft. Am 5. März musste Ali Ü. erneut die U-Haft antreten.
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