Regeln in den Wiener Freibädern: Wo der Badespaß aufhört

Im Stadionbad sind während des Wellenbads maximal 115 Personen erlaubt. Wasserbälle müssen währenddessen draußen bleiben.
In NÖ wurde eine Frau wegen ihres Burkinis hinauskomplimentiert. Dabei haben Bäder ganz andere Sorgen. Was wirklich verboten ist, wo es lockerer und wo es strikter zugeht.

Mit dem Sommer in vollem Gange und den Temperaturen auf dem Höhepunkt zieht es die Österreicherinnen und Österreicher in die Schwimmbäder. So auch Betül A. und ihre Familie. Doch für sie hielt der Badespaß nur kurz an.

Aufgrund ihres Burkinis wurde sie in Niederösterreich aus dem Wienerwaldbad Purkersdorf komplimentiert. Der Badeanzug sei laut dem Bäderchef verboten, eine Begründung wurde nicht genannt.

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Tatsächlich schließt die Badeordnung – auch in Wien – einen Burkini nicht aus. Da er aus demselben Stoff wie andere Badebekleidung besteht, ist er auch hygienetechnisch unbedenklich. Überhaupt ist die Bekleidung weiblicher Badegäste für Freibäder von geringer Bedeutung. Man hat mit der Einhaltung ganz anderer Regeln zu tun. Welche das sind, was wirklich gilt, wo es lockerer und wo es strikter zugeht, hat sich der KURIER in zwei Bädern angesehen.

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