Rechnungshof rügt: Parksheriffs stornierten unerlaubt Strafen

Rechnungshof rügt: Parksheriffs stornierten unerlaubt Strafen
Stadtrechnunsghof empfiehlt eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Magistrat. Mittlerweile gibt es neue Regelungen gegen Missbrauch.

Die Vorfälle sorgten im Herbst 2018 für Aufregung in der Stadt. Mehrere Mitarbeiter der Wiener Parkraumbewirtschaftung (MA 67) sollen missbräuchlich Strafen von sich bzw. anderen Betroffenen gelöscht haben.

Die Stadt reagierte: Mindestens zwei Mitarbeiter wurden entlassen, weitere vom Dienst freigestellt. Auch ein neues internes Kontrollsystem wurden von Polizei und MA 67 erarbeitet.Nun hat auch der Stadtrechnungshof die Kontrolleinrichtungen und "Stornorichtlinien" in der Magistratsabteilung 67 geprüft und eindeutige Empfehlungen abgegeben.

Konkret empfahlen die Prüfer ein gemeinsames Konzept von Polizei und MA47, wie bei Verfahrenseinstellungen, salopp eben "Stornierungen" genannt, künftig vorgegangen wird. Zudem sollten die technischen Möglichkeiten geschaffen werden, mit denen die Parksheriffs die durchgeführten Stornierungen dem Magistrat übermitteln können. Dem Magistrat wurden regelmäßige Überprüfungen empfohlen, warum Strafen storniert wurden.

In seiner Stellungnahme betonte die Magistratsabteilung, dass es nach Ablauf des Prüfzeitraums bereits Verbesserungen gegeben habe. So können Strafzettel künftig nur noch innerhalb von 30 Minuten nach Ausstellung storniert werden.

Kurzfristige Stornierung weiterhin möglich

Damit soll es weiterhin möglich bleiben, dass fehlerhafte Beanstandungen storniert werden können. Laut Magistrat gilt das auch für Situationen, in denen der Lenker während der Amtshandlung zum Fahrzeug kommt. Der Parksheriff hat dann die Möglichkeit, von der Ausstellung eines Strafzettels oder einer Anzeige abzusehen.

Später stattfindende Stornierungen sind hingegen nur noch am Stützpunkt möglich. Sie müssen "aktenmäßig" dokumentiert werden. Zudem, erklärt man bei der MA67, gebe es mittlerweile auch eine entsprechende Dienstanweisung seitens der Polizei an die Magistratsmitarbeiter, wie mit solchen Einstellungen umzugehen ist.

Auch Polizei erhält Daten

Auch die Datenübermittlung der von den Parksheriffs durchgeführten Stornierungen an MA67 sei mittlerweile wieder möglich. Die Infos werden zudem inzwischen monatlich der Leitung der Landesverkehrsabteilung zur Verfügung gestellt, um Missbrauch zu vermeiden. Auch die Fälle, bei denen die Parksheriffs zu einem späteren Zeitpunkt die Strafe "zurücknehmen" will, werden nun der Polizei gemeldet.

Wie oft solche Stornierungen vorkommen, könne übrigens nur die Polizei durchführen, merkte die MA67 an. Allerdings kann das Magistrat die Beamten über Auffälligkeiten - etwa immer wieder aufscheinenden Kennzeichen oder eine hohen Anzahl an "Stornierungen" seitens eines Mitarbeiters informieren und eine Überprüfung anregen.

Besserer Informationsaustausch

Generell stellte der Stadtrechnungshof fest, dass es Verbesserungspotenzial gebe, was die Rolle der MA 67 im Koordinationsgremium für die Zusammenarbeit zwischen Bund (Polizei) und Land Wien betreffe. Auch am Umfang und der Analyse des von der Polizei Wien an die MA zu übermittelnden Datenmaterials sollte gearbeitet werden.

Generell forderten die Prüfer einen besseren Informationsaustausch zwischen Landespolizeidirektion und MA 67. Vielen werde zwischenzeitlich nachgegangen, hieß es in der Stellungnahme der Magistratsabteilung.

 

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