Parkstrafen storniert: Polizei und Stadt arbeiten an neuem Kontrollsystem

Parkstrafen storniert: Polizei und Stadt arbeiten an neuem Kontrollsystem
Wien: Ein internes Abfragesystem soll verhindern, dass Strafen widerrechtlich erlassen werden.

Mehrere Mitarbeiter der Wiener Parkraumbewirtschaftung (MA 67) stehen im Verdacht, missbräuchlich Strafen von sich bzw. anderen Betroffenen gelöscht zu haben. Die ersten zwei Fälle wurden Anfang August bekannt; diese Woche machten Polizei und MA 67 weitere Fälle publik. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Um viele Personen handelt es sich? Bis dato wurden zwei Personen entlassen und fünf weitere vom Dienst freigestellt, einer davon ist SP-Bezirksrat in der Brigittenau. Gegen weitere Personen wird ermittelt. Die in Medien kolportierten Zahl von „30 bis 50 weiteren Personen“ können Polizei und MA 67 nicht nachvollziehen. Sie sprechen von weiteren sechs bis sieben Bediensteten. Dienstrechtliche Konsequenzen werden von der Stadt gezogen. Strafrechtlich ermittelt das Amt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.

Haben die Verdächtigten als Einheit agiert? Um welches Ausmaß handelt es sich? „Nach derzeitigem Stand handelt es sich um keine akkordierte Aktion“, sagt Manfred Reinthaler, Pressechef der Wiener Polizei. Um wie viele gelöschte Parkscheine es sich dreht und in welchem Zeitraum diese zu Ermahnungen herabgestuft wurden, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

Haben die sogenannten Parksheriffs auch Fremden Personen Strafen erlassen? Nach aktuellem Stand wurden die Strafen von Parksheriffs bzw. deren Freunden oder Verwandten gelöscht. Dass fremde Personen – etwa gegen Bezahlung – eine Strafe erlassen bekamen, glaubt Alexander Bachmaier von der MA 67 nicht. Dazu sei die Strafhöhe zu niedrig.

Warum dürfen Parksheriffs überhaupt Organmandate stornieren? Das ist im Gesetz verankert. Reinthaler: „Folgendes Beispiel: Ein Autofahrer hat keinen Kurzparkschein, stellt das Auto ab, läuft zur Trafik. Als er mit dem Schein zum Auto kommt, stellt ein Mitarbeiter der Parkraumüberwachung die Strafe aber schon aus. Für solche Fälle muss es möglich sein, ein Mandat zu tilgen.“

Wie soll der Missbrauch durch Stornierung künftig verhindert werden? Polizei und MA 67 arbeiten an einem neuen Kontrollsystem. Manfred Reinthaler kann sich das so vorstellen, wie bei Abfragen im Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS). Dabei muss der Polizeibeamte – und zwar immer, nicht nur anlassbezogen – die Aktion rechtfertigen, muss Aktenzahl und Rechtsgrund eingeben, der Vorgang wird protokolliert. Einerseits bleibt die Anfrage im System gespeichert, andererseits erhöhen solche Kontrollfragen die Hemmschwelle für illegale Aktionen. Um diese Kontrollen durchführen zu können, soll die Polizei Zugang zu den Computerdaten der Parkraumüberwachung bekommen.

Wurden Stornierung bisher kontrolliert? Nicht regelmäßig und nicht grundlos. Die Causa ist aber durch eine stichprobenartige Kontrolle der Polizei ans Licht gekommen. Die Grundproblematik: Die Parksheriffs sind seit 2012 der Polizei unterstellt. Weil die Parksheriffs aber Bedienstete der Stadt Wien sind, war es der Polizei bis dato nicht möglich, auf die Computerdaten einfach so zuzugreifen. Dazu hätte sie bei der MA 67 eine Anfrage stellen müssen.

Wie sieht eigentlich die aktuelle Bilanz der Parkraumüberwachung aus? 2017 haben Parksheriffs rund 1,2 Millionen Organstrafverfügungen ausgestellt und 135.000 Anzeigen gelegt. Sie fanden auf ihren Streifen 188 gestohlene Fahrzeuge und klärten 2210 Kraftfahrzeugsmissbrauchsfälle.

Mehrere Mitarbeiter der Parkraumüberwachung unter Verdacht Parkstrafen gelöscht zu haben

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