Prozess: Mann wollte sich mit Machete Gehör im Parlament verschaffen

WIEN: MANN MIT MACHETE AM WIENER BALLHAUSPLATZ FESTGENOMMEN
Ein Niederösterreicher wurde Ende April vor dem Bundeskanzleramt festgenommen. Nun wurde er nicht rechtskräftig zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Am 28. April fuhr ein 33-jähriger St. Pöltner nach Wien, weil er im Parlament sprechen wollte. Er hatte eine Machete dabei, weswegen ein Zeuge die Polizei verständigte. Er wurde festgenommen. Am Mittwoch musste er sich wegen schwerer Nötigung am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft, verurteilt wurde er zu 15 Monaten, fünf davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor dem Vorfall am Wiener Ballhausplatz bezog sich der 33-Jährige in einem Facebook-Posting auf eine Rede von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Gleich drei Mal soll er das Büro des Nationalratspräsidenten kontaktiert und verlangt haben, dass er mit Sobotka telefonisch verbunden werde.

Der Nationalratspräsident muss zustimmen, wenn jemand eine Rede im Nationalrat halten möchte. Den Mitarbeitern kam der Anrufer aber bereits zu diesem Zeitpunkt merkwürdig vor, weshalb er abgewimmelt wurde.

Am 28. April machte sich der junge Mann, der am Gericht in Lederhose und Arbeitsschuhen erschien, dann tatsächlich auf nach Wien, wo er sich aber nicht gut auskennen dürfte. Denn noch beim Naschmarkt hielt er einen Medizinstudenten an, der gerade auf dem Heimweg war. Matthias A. bat den Studenten, ihm "bei einer Arbeit zu helfen". Der Student dachte sich nichts dabei und stieg ein. 

Prozess: Mann wollte sich mit Machete Gehör im Parlament verschaffen

Der Angeklagte vor Gericht.

Als ihn der Angeklagte aber nach dem Weg zum Parlament fragte, wo er reden möchte und er dann auch noch die Machete auf der Rückbank entdeckte, lotste er den Angeklagten doch lieber zum alten Parlament. Dort finden wegen Umbauarbeiten derzeit keine Sitzungen statt. Der Student stieg aus und rief die Polizei. Währenddessen irrte der Angeklagte im ersten Bezirk herum, ein Taxifahrer zeigte ihm schließlich den Weg zum Ballhausplatz. 

"Wollte über Lebensmittelverschwendung reden"

Auch dort wusste er nicht recht, wo er eigentlich hin muss, um eine Rede vor dem Nationalrat zu halten. Ein Polizist, der Wache hielt, wurde auf den 33-Jährigen aufmerksam, da er falsch parkte. Der Beamte ging auf ihn zu, da er über die Fahndung über Funk informiert worden war, und fragte: "Was haben sie da am Rücken, ist das eine Machete?". 

Als der  Angeklagte mit "Ja" antwortete, forderte er ihn auf, stehen zu bleiben. Das tat der Angeklagte auch, bis die WEGA kam und ihn festnahm. Auch den Beamten hat der 33-Jährige noch gefragt, wo er denn zum Parlament komme, um dort zu reden und dafür fragte er sogar nach einem Mund-Nasenschutz.

Er und seine Anwältin sagten vor Gericht, dass der Angeklagte nicht wirklich vorgehabt habe, die Machete zu benutzen. Der Waffenhändler, habe ihm erklärt, dass man die Machete überall dabei haben dürfte. Er habe sie außerdem für Waldarbeiten gekauft oder um den vorgeschriebenen Corona-Sicherheitsabstand durchzusetzen. "Es war der naivste Fehler meines Lebens", sagte der Beschuldigte, der sich im Prozess sehr redselig zeigte. 

Prozess: Mann wollte sich mit Machete Gehör im Parlament verschaffen

Der Angeklagte erschien in Lederhose.

Er sei euphorisch gewesen und die Sitzungen im Hohen Haus seien „a Frechheit“, er finde es „äußerst bedenklich und komisch“, dass jeder Österreicher zu den Vorgängen im Parlament „den Mund hält“. Gegangen sei es ihm um Lebensmittelverschwendung und um einen Brief seines Opas. Genaueres wollte der Richter dazu nicht hören.

"Wollte jemandem die Hand abhacken"

Der Medizinstudent gab aber an, der Angeklagte sei zwar nett gewesen, habe aber eben auch gesagt, dass es ihm egal sei, ob er erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande. Sollte er nicht eingelassen werden, werde er notfalls sich ihm entgegenstellenden Personen „die Hand abhacken“ oder diese „umhacken“.

Deshalb sprach ihn Richter Philipp Schnabel der schweren Nötigung schuldig: Der Angeklagte wollte ins Parlament und hatte die Waffe dabei, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Mildernd wirkte sich aus, dass der Mann keine Vorstrafen hat und der Richter ihm glaubte, dass es wirklich "nur" um die Rede gegangen sei. 

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