Anrainer protestieren gegen Geschäftsstraßen

Hütteldorfer Straße Geschäftsstraße Lerch
Die Hütteldorfer Straße ist deshalb eine gebührenpflichtige Kurzparkzone.

Ein kleiner Friseursalon, eine Trafik und ein Wettcafé auf der einen Straßenseite, ein Installateur auf der anderen. Ab der Höhe Lützowgasse ist die Hütteldorfer Straße stadtauswärts nicht gerade ein Shoppingparadies. Trotzdem ist sie als „Geschäftsstraße“ ausgewiesen – zum Ärger der Anrainer.

Geschäftsstraße bedeutet: Hier ist Kurzparkzone, von Montag bis Freitag darf von 9 bis 18 Uhr eineinhalb Stunden gebührenpflichtig geparkt werden. Und am Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Was für Anrainer mit einem Parkpickerl heißt, dass sie 1,5 Stunden vor ihrer Haustür parken dürfen. Als Beweis müssen sie eine Parkuhr benützen.

Das treibt mitunter skurrile Blüten. „Da das Parkpickerl von Montag bis Freitag gilt, kann es passieren, dass ein Anrainer am Freitagabend vorm Haus parkt und am Samstagvormittag hat er dann trotz Parkpickerls einen Strafzettel über 35 Euro auf der Scheibe picken. Weil am Samstag muss in der Geschäftsstraße ja gezahlt werden. Das ist doch Schwachsinn“, echauffiert sich der ÖVP-Klubobmann von Penzing, Franz Lerch.

Nach Anrainerbeschwerden wurde die von der Wirtschaftskammer gewünschte Geschäftsstraßenregelung mittlerweile sowohl auf der Hütteldorfer (zwischen Baumgartner Spitz und Waidhausenstraße) als auch auf der Linzer Straße (zwischen Spitz und Kefergasse) teilweise zurückgenommen. Die VP fordert nun eine generelle Rücknahme. Laut Vize-Bezirksvorsteher Robert Pschirer (SP) ist damit vorerst aber eher nicht zu rechnen.

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