Nevrivy und Gruze von Geheimnisverrat und Korruption freigesprochen
Erfolgsquartett: Volkert Sackmann, Ernst Nevrivy, Stefan Gruze, Norbert Wess.
Freispruch für Stefan Gruze und Ernst Nevrivy im Wienwert-Prozess. Der Richter erklärte die Entscheidung nach der Urteilsverkündung.
Zum angeklagten Geheimnisverrat: Das bloße Interesse an der Geheimhaltung zu verletzen reicht für eine Verurteilung nicht aus, sagt der Richter: „Das Offenbaren des Geheimnisses muss geeignet sein, privates Interesse zu verletzen. Aber nicht alles, was die Wiener Linien in den nächsten 20 Jahren planen, ist ein berechtigt zu schützendes Interesse.“
Wiener Linien haben Geheimnis verraten
Eine Steigerung der Kosten für Grundstücke sei hingegen schützenswertes Interesse. Aber dazu führt der Richter aus: „Die Wiener Linien haben im März Kontakt mit Grundstückseigentümern aufgenommen. Damit haben die Wiener Linien sich selbst des Geheimnisschutzes behoben.“
Die Wiener Linien hätte damit selbst mit der Spekulation begonnen. „Das war nicht mehr geheim.“
"Wir glauben Herrn Nevrivy"
Was Nevrivy getan hat, ist kein Geheimnisverrat: „Wir glauben Herrn Nevrivy, dass er seinem Freund eine Information zukommen lassen wollte, an dem nichts rechtswidriges ist.“ Warum sollte der Herr Gruze, der für die Wienwert früher ein Angebot abgegeben hat, irgendwas vom Herrn Nevrivy haben wollte, wenn der schon im Geschäft drinnen ist, fragt sich der Richter: "Herr Gruze hatte Kenntnis, dass die Liegenschaft im Interessenskreis der Wiener Linien steht."
Zum Sponsoring von Wiener Wahnsinn. „Die Erzählung der Anklage war die Verknüpfung einer Information für ein unredliches Verhalten“, sagt der Richter und erläutert, dass er dieser Erzählung nicht folgen kann: „Das funktioniert aus unserer Sicht nicht.
"No na, man fragt halt"
Diese Verknüpfung sehen wir nicht.“ Das ist auch nicht wahrscheinlich. „No na, man wendet sich an den Bezirksvorsteher und fragt halt“, hält der Richter fest, „das ist ein normaler Vorgang. Es wird öfter passieren, dass man gefragt wird, ob man jemanden kennt, der einen sponsort.“ Bestechung und Bestechlichkeit ist nicht zu verurteilen.
Zur Untreue wegen des Sponsorings von Wiener Wahnsinn durch Wienwert. Vieles ist dem Richter unklar, der Vertrag ist ausgefranst. „Sie haben einen USB-Stick um 30.000 Euro mit einem Lied drauf“, formuliert der Richter pointiert. „Ja, ein Schaden mag entstanden sein, aber das ist noch nicht strafbar.“ „Deppat sein“ sei jetzt nicht das Lied, mit dem man unbedingt Werbung macht, meint der Richter, der sich das Lied gestern noch extra angehört hat. Aber dass er mit der Werbung vorsätzlich sein Unternehmen schädigen wollte, könne man aus dem Gesamtkontext nicht ableiten.
"Keine Anfütterung, aber gscheit ist das nicht"
Zu den Fußballtickets räumt der Richter ein, dass das Thema Anfütterung breit aufgestellt ist. „Da wird im öffentlichen Dienst jeder gequält mit der Frage, ob der Honig, den wer vorbei bringt, schon ein Glumpert ist“, weiß der Richter, der sagt: „Gscheit ist es nicht, als Unternehmer einem Amtsträger so was wie Fußballkarten zu schenken.“
Glaubhafte Freundschaft
Aber der Richter ist überzeugt. „Was sie rettet, ist, dass wir davon ausgehen, dass sie wirklich befreundet sind. Dass Sie, Herr Nevrivy, einen Unternehmer einfach so zur Hochzeit einladen, passiert ja nicht von ungefähr. Das machen Freunde halt auch, dass man sich Karten für ein Fußballmatch schenkt.“
Aber die Anklage habe schon recht, dass es objektiv egal sei, ob man die Karten wo anders auch herbekommt. Aber für den Tatvorsatz spiele das eine Rolle. „Deshalb sind wir zu einem Freispruch gekommen.“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nevrivy erleichtert: "War immer von Unschuld überzeugt"
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Ernst Nevrivy nach der Urteilsverkündung erleichtert, wobei er sagt: "Ich war immer von meiner Unschuld überzeugt und ich habe an die Unabhängigkeit des Gerichtes gelaubt."
Die Zeit sei nicht einfach gewesen, sagt er und dankt zuerst seiner Familie, die immer zu ihm gestanden sei.
"Dank an Familie und Partei"
Aber er vergisst auch auf seine Partei nicht, die in der Zeit seit den Ermittlungen und auch nach der Anklage zu ihm gestanden sei.
Namentlich nannte Nevrivy "meinen Bürgermeister Michael Ludwig und Klubchef Josef Tauchner".
Um dann das Statement zu beenden: "Jetzt gehe ich einmal feiern."
Erfreut zeigte sich auch Stefan Gruze. "Heute freue ich mich in erster Linie einmal für Ernst Nevrivy, dass dieses lange und aufreibende Verfahren für ihn ein Ende gefunden hat."
"Ein Etappensieg"
Wobei Gruze nicht unerwähnt lässt, dass er sich über seine Freisprüche in diesen Anklagepunkten als "kleine Etappensiege durchaus freut". Und Gruzes Anwalt Norbert Wess ergänzt: "Das Urteil bestätigt die differenzierte Herangehensweise des Gerichts zu den pauschalen und undifferenzierten Vorwürfen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft."
Der Verhandlungstag
Zuvor wurde noch einen ganzen Tag lang verhandelt. Nach letzten Zeugeneinvernahmen (siehe unten) geht es im Wienwert-Prozess um die Vorwürfe gegen Ernst Nevrivy (SPÖ) ins Finale. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bleibt nach dem „detailreichen Ermittlungsverfahren“ im Schlussvortrag dabei, dass dieses „einen Schuldspruch trägt“.
"Nährboden für korruptives Verhalten"
Er geht auf die Aussagen Nevrivys („Ich hoffe, ich habe Sie jetzt richtig ausgesprochen“) ein, er habe kaum Freunde als Bezirksvorsteher, weil jeder dein Freund sein wolle.
Das habe Gruze aber als Kalkül verfolgt, wie auch bei Mahrer. „Das ist ein Nährboden für korruptives Verhalten“, ist der Staatsanwalt überzeugt.
"Ungebührlicher Vorteil"
Es geht um drei Punkte. Der erste: VIP-Karten. Die Einladungen seien einseitig von Gruze ausgegangen und vom Unternehmen finanziert worden. „Ein ungebührlicher Vorteil, den Nevrivy angenommen hat“, meint der Staatsanwalt.
Dass er Karten auch von seinem Stiefsohn - der war zu dem Zeitpunkt Geschäftsführer bei Rapid - bekommen hätte, ist rechtlich irrelevant: „Folgt man der Verteidigungslinie, könnte man ja jemanden, der wohlhabend ist, gar nicht bestechen.“
"Anfüttern als Tatbestand erfüllt"
Er fordert eine größere Äquidistanz von Nevrivy zu Gruze – die dieser vermissen hätte lassen. „Anfüttern ist als Tatbestand erfüllt“, sagt der Staatsanwalt.
Der zweite Punkt: Das Sponsoring von Wiener Wahnsinn. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen, dass Nevrivy über die Band einen Vorteil angenommen hatte.
Nevrivy sei „Fan“ dieser Band und habe den Kontakt hergestellt – weil es im Bezirksbudget kein Geld mehr gegeben habe. Darüber hinaus sei das Sponsoring geleistet worden, als Wienwert dieses Geld gar nicht mehr aufbringen konnte. Und der Staatsanwalt sieht den Konnex zwischen dem Sponsoring und dem Versand des Aktenvermerks von Nevrivy an Gruze als erwiesen an. Falls das Gericht das nicht so sieht, sei aber zumindest der Tatbestand der „Anfütterung“ erfüllt.
Der "Geheimnisverrat"
Aller guten Dinge sind drei: Es geht auch um die Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung. Nevrivy (hier spricht der Staatsanwalt den Namen wieder falsch mit langem i aus) habe die Interessen der Öffentlichkeit gefährdet.
Er ist überzeugt, dass es ein pflichtwidriges Verhalten des Bezirksvorstehers war, diesen Aktenvermerk weiterzuleiten. Gruze habe gewusst, dass die Wiener Linien einen zeitlichen Druck hätten und das von ihm gekaufte Objekt sofort benötigen würden.
Nevrivy habe als Beamter eine ihn treffende Verschwiegenheitspflicht, ganz egal, wie viele Menschen sonst über den Sachverhalt Bescheid wüssten.
Und weil er diesen Aktenvermerk als „Intern“ abgespeichert hat, sei Nevrivy klar gewesen, dass es sich um interne Informationen gehandelt habe - deshalb der. Antrag auf einen Schuldspruch.
Zwei Verteidiger kontern
Volkert Sackmann, Nevrivys Anwalt, kontert. „Das Eckige muss ins Runde“, startet er mit einem Verweis auf den Fußball, weil ja auch VIP-Karten vorkommen. So komme ihm der Anklagevorwurf vor. Nämlich, dass unbedingt ein Vorwurf für eine Verurteilung "passend gemacht" werden sollte.
"Was kann Gruze von Nevrivy wollen?" fragt Sackmann und antwortet: "Der ist nicht Bürgermeister.“ Er kann sich nicht vorstellen, was Nevrivy Gruze geben könnte. „Glauben Sie, dass man Nevrivy hinter dem Ofen hervorlocken kann mit sechs Fußballkarten?“, fragt der Verteidiger.
"Normaler Geschäftsvorgang"
Oder zum Sponsoring der Band meint Sackmann: „Eh, er hat das initiiert. Aber das ist ein ganz normaler Geschäftsvorgang. Ich weiß nicht, warum die Staatsanwaltschaft so überreagiert.“
Und stellt das „Konstrukt“ der STA infrage: Nevrivy habe also im April ein Sponsoring vorbereitet, als finanzielle Zuwendung für die Weitergabe eines Aktenvermerks, den es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gegeben hat - und erst Monate später ausbezahlt wurde.
"Kein Geheimnis mehr"
Für Sackmann ist aber klar: Die Info war kein Geheimnis mehr. Deshalb habe Gruze schon lange zuvor ein Angebot für dieses Haus in der Attemsgasse bekommen. Sackmann ist überzeugt, dass das längst kein „Amtsgeheimnis“ mehr war. Das sei gar nicht möglich, so ein Projekt geheim zu halten.
Der Kauf habe dann zwar „etwas von Spekulation“ gehabt, räumt Sackmann ein: „Das ist aber nicht verboten.“ Und Gruze wollte in der Prozesspause Nevrivy zum Essen einladen: „Na, von dir nimm i nix mehr“, habe Nevrivy gerufen.
Zweifel gesät
Er fragt die Schöffen zum Abschluss: „Was ist genau der Grund, warum sie ihn schuldig sprechen?“ Nur wenn das schnell und klar beantwortet werden könne, sei es richtig. Aber das gehe nicht, deshalb fordere er einen klaren Freispruch.
Dann kommt Norbert Wess für Gruze an die Reihe. Er weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben müsse, wenn eine Verurteilungsmöglichkeit gibt und erinnert auf ein Interview der Landesgerichtssprecherin Salzborn unlängst im KURIER, wo diese das erklärt habe.
Für einen Schuldspruch müsse jedenfalls zu 99,9 Prozent klar sein, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Vorsatz tatsächlich so zugetroffen hat. Was Wess verneint.
"Ist auch Mensch und Freund"
Und Wess betont: „Nevrivy war auch ein Mensch. Und ein Freund.“ Und in dem Fall müsse auch in Betracht gezogen werden kann, dass eben kein Vorsatz dahintergestanden ist.
Und Wess fordert erneut, keinen „Rückschaufehler“ zu machen, nur weil Wienwert mit verschiedenen Projekten gescheitert ist, um daraus kriminelle Aktivitäten zu konstruieren. „Sie müssen aufpassen bei Korruptionsdelikten“, fordert Wess und betont: „Irgendwas wird er sich schon gedacht haben, reicht für eine Verurteilung nicht.“
"Nie im Leben schuldig!"
Auch nicht für Anfütterung, sagt Wess und weist die Schöffen auf die Möglichkeit des „Freispruchs im Zweifel“ hin und fragt: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist Gruze schuldig? Nie im Leben!“
„Vom Typ her sind die beiden vielleicht eine unterschiedliche Generation, aber auf einer Wellenlänge“, versichert Wess, dass bei Gruze keine Erwartungshaltung hinter den Einladungen gestanden sei: „Bitte hören wir auf, alles im Zweifel zu kriminalisieren. Das wollte der Gesetzgeber nicht.“ Und bittet auch für Gruze bei diesen Vorwürfen um einen Freispruch.
Gruze und Nevrivy verzichten auf ihre Schlussworte, der Richter schließt das Verfahren und zieht sich zu Beratungen zurück. In ca. 30 Minuten soll es das Urteil geben.
Zuvor wurden noch die letzten Zeugen befragt. Zuerst war ein Vertreter der Band Wiener Wahnsinn an der Reihe.
„I bin vorn dabei, beim deppat sein“. Dieser dem verstorbenen Sänger Martin Sobotka der Band Wiener Wahnsinn „auf den Leib geschneiderte Song“ steht im Mittelpunkt des heutigen Wienwert-Prozesstages im Verfahren um den mutmaßlichen Millionenbetrüger Stefan Gruze.
1.800 Geschädigte, 40 Millionen Euro Schaden. Das wird Gruze vorgeworfen. Dass der Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) auch auf der Anklagebank sitzt, ist für ihn - und wohl auch seine Partei - ein Kollateralschaden.
Geheimnisverrat wegen eines Projekts in der Attemsgasse und Vorteilenahmen über diverse VIP-Karten sowie eines Sponsorings werden ihm vorgeworfen.
„Was war Ihre Leistung?“
Und - so „deppat“ das klingt: Die Band Wiener Wahnsinn spielt - im wahrsten Wortsinn - ein Stück dabei mit. Eben das Lied „Deppat sein“. Als Solist ist ein Chef der Band als Zeuge geladen.
„Deppat sein war unsere erste Singleauskoppelung, dazu haben wir ein Video gemacht“, erzählt er. Und weil das so teuer war, habe man sich 2017 an den Bezirk Donaustadt gewendet.
Absage und Rutsche zu Gruze
Da das Kulturbudget bereits aufgebraucht war, gab es eine Absage - aber über Nevrivy dafür den Kontakt zu Wienwert und Gruze.
Vertrag gab es keinen. „Weil wir uns das grundsätzlich ausgemacht haben und davon ausgegangen sind, dass das länger dauern und größer werden wird“, sagt der Zeuge.
„Das macht es schwieriger, den Vertragsinhalt nachzuvollziehen“, stellt der Richter fest und fragt: „Was war Ihre Leistung?“
„Wir haben die Kosten für das erste Video abgedeckt und wollten Wienwert über unsere Social-Media-Kanäle und bei Auftritten präsentieren“, antwortet dieser.
Bernhard Speer als Produzent
Produziert wurde das Video „Deppat sein“, das sechs Wochen auf Platz vier der Top-40-Charts gestanden ist, übrigens von Bernhard Speer, der die letzten Schnitte dafür nach seinem schweren Verkehrsunfall im Spital durchgeführt habe.
Das fertige Video mit Wienwert-Werbung hat der Mann von der Band selbst nicht gesehen, das sei über Martin Sobotka gelaufen, der auch den Social-Media-Auftritt der Band gestaltete.
„Nevrivy wollte uns unterstützen“
Nevrivy selbst habe sich für die Vereinbarung später nicht mehr interessiert. „Ich hatte den Eindruck, dass er uns als Donaustädter Band unterstützen wollte. Es hat ihm leid getan, dass er im Kulturbudget kein Geld für uns hatte“, erinnert sich der Zeuge aber an die Unterstützung durch den Bezirksvorsteher.
„Haben Sie die Wahrheit gesagt?“
Die Oberstaatsanwältin gibt sich mit den Aussagen noch nicht zufrieden. „Haben Sie die Wahrheit gesagt?“, fragt sie. „Ja“, antwortet der Zeuge.
Dann hält sie ihm vor, dass Gruze zusätzliche Leistungen eingefordert: Eine Hymne und ein Konzert. „Das haben wir nie besprochen“, bekräftigt der Zeuge seine ursprüngliche Aussage.
85.000 Euro Strafe für Wienwert
Dann kommt zur Sprache, dass der Wienwert-Slogan „Wienwert, wir investieren in unsere Stadt“, von der Finanzmarktaufsicht verboten wurde - weil damit auf unlautere Weise ein nicht bestehende Nähe zur Stadt Wien suggeriert werde. Samt späterer Strafe von 85.000 Euro für Wienwert.
„Die Oberstaatsanwältin gibt sich damit ja auch die Antwort, warum der Slogan nicht im Video war“, wirft der zunehmend verärgert wirkende Gruze ein. Einen Disput mit der Staatsanwältin unterbindet der Richter.
Ärger auf der Anklagebank
Nevrivy sitzt auf der Anklagebank und versucht, der Zeugeneinvernahme möglichst emotionslos zu folgen.
Nicht immer gelingt ihm das. Immer wieder schüttelt er auf die Fragen der Staatsanwältin den Kopf und bespricht sich kurz mit dem Anwalt.
„Bitte entschuldigen Sie meine Entgleisung“, nimmt Gruze später Stellung und räumt ein: „Wenn wir den Vertrag schriftlich formuliert hätten, bräuchten wir heute nicht diskutieren. Das muss ich auf meine Kappe nehmen.“
Ob das Video online geht, „war mir völlig egal“, antwortet Gruze auf die Frage, wie wichtig ihm das zu einem Zeitpunkt war, als sich Wienwert bereits in Schieflage befunden habe.
Kein weiterer Zeuge wegen Attemsgasse
Zum Verkauf der Attemsgasse 4 - Nevrivy wird in dem Zusammenhang eben der Geheimnisverrat vorgeworfen - will die Anklagebehörde einen weiteren Zeugen laden.
Um zu beweisen, dass Wienwert für dieses Gebäude Scheinverhandlungen geführt hätte, ehe es Gruze selbst gekauft und einen hohen Gewinn erzielen konnte.
Das weist der Richter ab - schließlich gehe es um Geheimnisverrat, nicht um Scheinverhandlungen.
Natürlich ist die Attemsgasse wieder Thema. Dass das Areal für die Remise Kagran benötigt wird, soll Nevrivy seinem Freund Stefan Gruze verraten haben. Das ist ja bekanntlich ein Teil der Anklage.
Was wusste die Öffentlichkeit?
Vieles wurde schon durchgekaut, vieles wird wiederholt. Die Kernfrage bleibt: Wie sind die Wiener Linien mit derartigen Projekten in der öffentlichen Kommunikation umgegangen und wer wusste wann Bescheid?
Der frühere Chef der Immobilienabteilung sagt: Eine Geheimhaltung sei illusorisch und sogar kontraproduktiv. Die heute geladene Zeugin, Immo-Expertin der Wiener Linien, sagt hingegen: „Wir haben immer auf Vertraulichkeit gepocht.“
Geheimhaltung, um Spekulationen zu verhindern
„Wenn in Stadtentwicklungsthemen Private solche Projekte breit streuen, gebe es noch viel mehr Spekulation“, sagt sie.
Entwicklungspläne sollen nicht zu früh in die Öffentlichkeit gelangen, stellt sie klar, damit die eigenen Pläne nicht zunichte gemacht werden: „Ja, es geht darum, dass mit Grundstücken, die die Wiener Linien brauchen, nicht spekuliert wird.“ Was in diesem Fall nicht gelungen ist.
Versäumnis der Wiener Linien
Bei der Befragung bekommt man das Gefühl, die Mitarbeiterin sitze quasi für die offenkundigen Versäumnisse der Wiener Linien in dieser Sache auf der Anklagebank. Wobei sie natürlich nicht dran schuld ist.
Aber klar ist: Die Wiener Linien haben statt 1,3 Millionen Euro letztlich über 2 Millionen für das Haus bezahlt.
800.000 Euro Gewinn
Den „goldenen Schnitt“ hat Stefan Gruze gemacht. Denn die Wiener Linien haben es nicht geschafft, der Frau das Haus zum richtigen Zeitpunkt abzukaufen. Das hat Gruze gemacht und dann mit dem satten Gewinn von über 800.000 an die Wiener Linien weitergereicht.
Ob versucht wurde, die ehemalige Besitzerin „zu erpressen“, wie Stefan Gruze es in einer Einvernahme formuliert hat, konnte die Zeugin nicht beantworten.
Auch nicht, wann genau fix war, welche Pläne mit der Remise weiterverfolgt werden.
„Sie wissen relativ wenig, für den Bereich, den Sie verantworten“, ärgert sich Gruze im Zuge der Befragung der Zeugin.
„Wusste 2015 Bescheid“
Nevrivy stellt sodann klar, dass ihm bereits 2015 die Varianten der Remisenerweiterung gezeigt worden seien, auch die Signa Gruppe wusste seit 2016 Bescheid. Lange vor dem angeklagten „Verrat eines Amtsgeheimnisses“, versichert er.
Dass sich in Sachen Neubau der Remise beim Zentrum Kagran nichts tut, wurde einmal mehr besprochen.
Wer hat mit wem gepoltert?
Abschließend wurde es erneut persönlich. „War Stefan Gruze auf Ihrem Polterabend?“, will der Richter wissen. Nevrivy weiß es nicht, Gruze kann sich an eine gemeinsame Feier in dem angesprochenen Lokal erinnern. Relevant nur deshalb, weil der Richter nicht nachvollziehen konnte, wie diese Info in den Akt gekommen ist.
Damit sind die Einvernahmen im Fall Nevrivy abgeschlossen. Nach der Mittagspause geht es weiter mit der Verlesung des Aktes, ehe die Plädoyers beginnen. Und dann soll es für den mächtigen SPÖ-Bezirksvorsteher heute ein Urteil geben.
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