Wienwert-Prozess: Diversion mit 46.250 Euro Bußgeld für Mahrer

Wienwert-Prozess: Diversion mit 46.250 Euro Bußgeld für Mahrer
Gericht stimmt der Diversion zu. Mahrer und seine Frau räumen "ethische Schuld ein". Mahrers Frau muss 17.000 Euro zahlen.

Der Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seine Ehefrau haben im Prozess rund um die Causa Wienwert eine Diversion beantragt. Wie ihr Anwalt Oliver Scherbaum erklärte, räumen die beiden Fehler ein. 

Es bestehe aber keine strafrechtliche, sondern "eine ethische Schuld". Der vorsitzende Richter Michael Radasztics splittete das Verfahren daraufhin.

Der 41-Millionen-Euro-Prozess gegen Wienwert-Manager Stefan Gruze war zuvor ohne den Hauptangeklagten gestartet. Er ließ sich am Freitag entschuldigen. "Er ist wirklich sehr krank", sagte sein Anwalt Norbert Wess zu Beginn der Verhandlung. 

Der Gerichtssaal hat sich geleert, am Nachmittag sind nur noch Karl Mahrer, seine Frau und sein Anwalt im Gerichtssaal. Nur Norbert Wess, der Verteidiger des Hauptangeklagten, hört sich an, was „die Mahrers“ zu sagen haben.

Jetzt geht es also um eine Diversion für „die Mahrers“. Als erste nimmt die Frau des Ex-ÖVP-Politikers in der Mitte Platz. 

„Nein, ich bekenne mich zu den Vorwürfen nicht schuldig“, sagt sie und schildert ihren Weg als Marketing-Profi, der sie schlussendlich in die Agentur ihres Mannes geführt hat, ehe sie ihre eigene Gesellschaft gegründet hat. 

Schaden für Wienwert

Aber sie räumt ein: „Ich habe übersehen, wie die Leistung und Gegenleistung abzurechnen sind.“ Es sei „naheliegend, dass Wienwert trotz erbrachter Leistungen ein Schaden zugefügt wurde“, gibt sie zu. 

Deshalb hat sie die 84.000 Euro, die sie für ihre „Tätigkeit“ von Juli 2017 bis Juli 2018 erhalten hat, Anfang Jänner 2025 zurückgezahlt. 

 „War es Anliegen von Gruze, die Kontakte ihres Mannes und seine Rolle abzugreifen?“, will der Richter wissen. „Nein, das sehe ich nicht so.“ 

"Hätte schärfer trennen müssen"

Nicht ganz so eindeutig antwortet Karl Mahrer auf diese Frage. „Ob meine Rolle als Polizeichef eine Rolle gespielt hat, kann nur Stefan Gruze sagen“, meint Mahrer, gibt aber zu: „Ich hätte es schärfer trennen müssen und habe es nicht deutlich genug kommuniziert.“ 

Schließlich sei er als Vizepräsident der Wiener Polizei in einer Funktion, in der es besonders wichtig sei, auf klare Trennungen und auf Transparenz zu achten, gibt er sich selbstkritisch.

Wirklich tragend sei seine Tätigkeit im Zuge des Auftrags der Wienwert erst mit einer Erkrankung seiner Frau geworden. 

„Ab August habe ich Termine für meine Frau wahrgenommen und nicht darauf geachtet, jede einzelne Leistung nachvollziehbar zu dokumentieren“, erinnert sich Mahrer. Das sei sein Beitrag, dass es „Zweifel gibt an der Angemessenheit des Honorars gibt.“ 

Gute Beziehung zu Gruze

Mit dem Hauptangeklagten habe Mahrer „menschlich eine gute Beziehung“ gepflegt, mit dem Wort Freundschaft wolle er vorsichtig sein. Beim Geburtstag von Gruzes Frau war er aber eingeladen, so eng war die Beziehung dann doch. 

Um nochmals zu den Leistungen zurückzukommen: „Meine Gattin war in der strategischen Beratung in der Planung von Charity-Veranstaltungen engagiert, damit der sympathische Kern von Wienwert in der Öffentlichkeit bekannt wird. Das hat sie für Herrn Gruze auch geleistet.“ 

„Was war konkret Ihre Leistung?“, fragt die Staatsanwältin. „Die Illuminierung des Stephansdoms, der Stefflkirtag, Gespräche mit Licht ins Dunkel, Gespräche mit der Bundespensionskasse“, erinnert sich Mahrer. 

Passiert ist das alles, als Mahrer gerade seinen Polizeidienst quittiert hat, um in die Politik zu gehen. Deshalb habe er dafür gut Zeit gehabt. 

46.250 Euro Strafe für Mahrer

Nach kurzer Beratung gibt es die Entscheidung: Karl Mahrer bekommt eine Diversion, wenn er binnen 14 Tagen 46.250 Euro bezahlt, seine Frau muss 17.000 Euro bezahlen. 

Die Agentur muss 2.500 zahlen, um eine Diversion zu bekommen. Beide nehmen die Diversion an.

Auch die Staatsanwaltschaft hat vorbehaltlich der Zustimmung der Oberbehörde kein Problem damit, der Richter erklärt seine Begründung. 

Es sei häufig medial zu hören, "die kaufen sich frei, das sei keine Strafe", leitet der Richter ein: "Dem widerspreche ich aus Sicht des Gerichts entschieden. Unsere Verpflichtung ist, dem Gesetz genüge zu tun. Und die diversionelle Erledigung ist eine Möglichkeit. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, bleibt dem Gericht nichts anders übrig."

Das Verfahren von August Wöginger sei völlig anders gelagert, das habe die Oberbehörde mit der Aufhebung der Diversion auch gesagt: "Bei Wöginger gibt es den Vorwurf des Amtsmissbrauchs, um Postenschacher und Missverwaltung öffentlicher Gelder." Hier gehe es um ein privates Unternehmen, das mit Privatgeld ein Unternehmen finanziert hat mit einer Person, die im Laufe der Vereinbarung in die Politik gegangen ist. 

"Es gibt hier keinen Vorwurf gegen einen Politiker, sondern gegen einen hohen Polizeibeamten mit einem guten Netzwerk. Es gibt hier keinen Amtsmissbrauch, es ist ein Vermögensdelikt angeklagt. Wir gehen davon aus, dass Wienwert mit dem Vertrag Mahrers Kontakte zu nutzen oder sich damit zu brüsten", hält der Richter fest und verweist auf andere Diversionen in diesem Verfahren mit zwei damaligen FPÖ-Abgeordneten, mit Zustimmung der Oberbehörden. 

"Es gibt keinen Grund, die Familie Mahrer jetzt anders abzuhandeln, nur weil Herr Mahrer einer anderen Partei angehört", sagt der Richter abschließend. 

Davor wurde der ursprüngliche Prozess bis Mittag abgehandelt. 

Die Vorgeschichte

In dem Wirtschaftskrimi um den insolventen Immobilienentwickler Wienwert sollen 1.800 Anleger mit rund 41 Millionen Euro geschädigt worden sein. Elf Personen und drei Verbände sind angeklagt, allen voran Stefan Gruze. 

Ihm, den Firmengründern Wolfgang Sedelmayer und Nikos Bakirzoglu und den anderen Angeklagten werden unter anderem schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Untreue sowie betrügerische Krida vorgeworfen.

Die WKStA hatte in dem Fall seit 2017 ermittelt. Statt in Wohnbauprojekte zu investieren, sollen die Angeklagten die finanzielle Schieflage des Unternehmens verschleiert und sich selbst in großem Stil finanziell bedient haben.

Mit Spannung wurde heute die Vorladung von Karl Mahrer erwartet, Ex-ÖVP-Landesparteichef in Wien und zum Zeitpunkt der Vorwürfe Vizepräsident der Landespolizeidirektion Wien. 

Diversion beantragt

"Was war die Leistung von Karl Mahrer", fragte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am ersten Prozesstag. Die Anklage ist überzeugt: "Es ging nur um die Nutzbarmachung der Kontakte Mahrers." Dokumentierte Leistungen seien nicht gefunden worden. 

Anwalt Oliver Scherbaum kommt nach einem längeren Plädoyer zum Punkt: Die "Mahrers" hätten erkannt, dass die erbrachten Leistungen nicht dem Gegenwert des Honorars entsprochen habe. 

84.000 Euro zurückgezahlt

Man hätte darauf achten müssen, dass Leistung und Gegenleistung in angemessenem Verhältnis stehen. Das wurde jetzt korrigiert, sagt der Anwalt: "Das Unternehmen hat 84.000 Euro vollständig an den Masseverwalter zurückgezahlt." Das ohne Präjudiz aber mit Anerkennung einer „ethischen Schuld“.

Das Verfahren habe für Karl Mahrer weitreichende Folgen und eine Belastung gebracht, die weit über das Strafverfahren hinausgeht, politisch, beruflich, privat, ist er Anwalt überzeugt: "All das hat bereits spezialpräventiven Charakter. Die Ziele des Strafrechts bei Familie Mahrer sind eingetreten. Eine weitere strafrechtliche Sanktion ist weder erforderlich noch geboten."

Ein älterer Mann mit Brille, Anzug und blauer Steppjacke steht in einem hellen Flur, im Hintergrund sind weitere Personen.

Karl Mahrer sitzt nun nicht mehr auf der Anklagebank.

Aber zuvor sind noch die Verteidiger der anderen Angeklagten am Wort. Richard Soyer etwa für einen– mittlerweile emeritierten - Anwalt, der einen Tatbeitrag geleistet haben soll. 

"Mein Mandant ist ein gebrochener Mann"

Er fragt sich: „War er eingebunden in die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens und hat er zur Außenwerbung der Anleihen beigetragen?“

Der Anwalt ist wegen der Vorwürfe ein gebrochener Mann, sagt Soyer über den Mann, der „einen guten Namen als klassischer Anwalt für schlichte Wohnungs- und Liegenschaftsgeschäfte“ gehabt hätte.

Mit diesen Geschäften bei Wienwert war der Anwalt „völlig überfordert, er hätte diese Verfahren nicht abwickeln dürfen“, sagt Soyer, „das war wohl auch so geplant."

"Hat ihn blöd sterben lassen"

Anwalt habe sein gesamtes Privatvermögen, über eine Millionen Euro, zur Verfügung gestellt, um einen Vergleich mit Anlegern zu ermöglichen. „Er hat Verantwortung übernommen“, sagt Soyer. 

Einen Tatbeitrag will er nicht geleistet haben, aber zu dem einen Vorwurf der Untreue "bei der Freigabe von 145.000 Euro Pfandrechten bekennt er sich schuldig, räumt Soyer ein: "Aber man hat ihn blöd sterben lassen", sagt Soyer und betont: "Vorsätzlich hat mein Mandant nicht gehandelt." Das zeige allein die Schadenswiedergutmachung. Er sei "unter Druck gesetzt worden, dass das strafbar ist, weiß er."

Angeklagt ist auch ein Markenbewerter, der Wienwert im Jahr 2016 einen Wert von 3,1 Millionen Euro zuerkannt hat. Die Staatsanwaltschaft hingegen hat sich in der Anklage auf einen Gutachter berufen, der gerade einmal 100.000 Euro für realistisch hält. 

"Anklage niederlegen"

Die Diskrepanz versucht Anwalt Michael Rohregger aufzudröseln - so hätte das Unternehmen etwa 2,4 Millionen Euro an Werbung zuvor in die Marke gesteckt. Und sogar die Anklage habe davon gesprochen, dass die Anleger gerade durch den Wert und die Bekanntheit der Marke angezogen worden seien. Der Anwalt ist überzeugt: "Mein Mandant wäre niemals bereit gewesen, einen Wert in ein Gutachten zu schreiben, zu dem er nicht stehen kann, um jemanden einen Gefallen zu tun.“ 

Deshalb appelliert er an die Anklagebehörde: „Man könnte bei meinem Mandanten über ein Niederlegen der Anklage nachdenken.“ 

Jede Schuld von sich weist Immobilien-Tycoon Klemens Hallmann. Seine Verteidiger Peter Miklautz und Lukas Kollmann betonten, dass Hallmann und der Hauptangeklagte Stefan Gruze zu dem Zeitpunkt Konkurrenten am Immobilienmarkt gewesen seien. 

Dass Hallmann Insiderwissen über Wienwert gehabt hätte, sei auszuschließen. Hallmann habe beim den Transaktionen rund um das Haus Getreidemarkt 10 und eine Liegenschaft in Tulln "nicht Bedingungen diktiert, sondern hart verhandelt", wie das in der Wirtschaft üblich sei. 

Nach der Pause wird am Freitag nur noch über die Diversion der Familie Mahrer verhandelt. 

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