Mit Ecstasy gefügig gemacht: Mord an Leonie gibt noch viele Rätsel auf
Mehrere Jugendliche konsumierten Ecstasy und fielen über das Mädchen her. Danach entsorgten sie die Leiche offenbar in einem Teppich. Unter Verdacht: zwei Asylwerber
Am Fundort der 13-jährigen Leonie aus Tulln stehen mittlerweile Grablichter und ein Foto des Opfers. Das Bild verdeutlicht: Die junge Niederösterreicherin ist nie erwachsen geworden.
Die Betroffenheit am Fundort der Leiche in der Wiener Donaustadt ist groß. Auch Tage nach der Tat bleiben alle paar Minuten Menschen stehen, um des Mädchens zu gedenken. „Wie kann man zu so etwas fähig sein?“, fragt eine junge Mutter mit Kind an der Hand.
Ecstasy konsumiert
Vor vielen offenen Fragen steht derzeit auch die Polizei. Nach aktuellem Ermittlungsstand ging die 13-Jährige freiwillig mit in die Wohnung eines Verdächtigen. Es dürfte sich um einen Gemeindebau in der Nähe des Fundorts handeln. Gemeinsam wurde wohl die Droge Ecstasy konsumiert. Nachbarn erzählen, dass in der Unterkunft fleißig gedealt worden sein dürfte.
„Beim Rauchen habe ich öfter gesehen, wie sie kleine Päckchen aus dem Fenster geworfen oder Leuten übergeben haben“, schildert Erich V., 36. Andere Bewohner wollen bemerkt haben, dass die dort wohnhaften Jugendlichen immer wieder junge Mädchen angesprochen haben.
Am Freitagabend glauben Nachbarn, das 13-jährige Mädchen zunächst noch im Fenster sitzend gesehen zu haben. Ein Bewohner hatte bereits einen schrecklichen Verdacht, als die Identität des Opfers noch unklar war und die Ermittler mit der Bitte um Hinweise eine Personenbeschreibung veröffentlicht hatten. Er alarmierte die Polizei, die zu der Zeit schon eine Spur gehabt haben dürfte.
Auch Nachbar V. erzählt: „Meine Freundin ist in der Nacht heimgekommen und hat einen lauten Streit gehört. Die haben sich aber immer aufgeführt, laut gezockt, gestritten oder geschrien. Es waren auch immer wieder recht junge Mädchen zu Besuch. Ich habe selbst eine Tochter. Wenn man das hört, wird einem anders.“
Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass in der Wohnung am Freitagabend zumindest zwei Personen über das Mädchen hergefallen sein und es sexuell missbraucht haben sollen. Vermutlich starb es schon in der Wohnung, angeblich wurde Leonies Leiche mit einem Teppich zur nahen Viktor-Kaplan-Straße gebracht. Das zumindest erzählt man in der Nachbarschaft; die Polizei gibt sich zu genauen Details der Tat noch zugeknöpft.
Ein Bekannter der beiden mutmaßlichen Täter soll der Polizei schließlich den entscheidenden Hinweis gegeben haben – dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem Tippgeber um einen syrischen Asylwerber.
Festnahme in Pizzeria
Er verwies auf zwei Asylwerber aus Afghanistan, 16 und 18 Jahre alt. Diese hätten ihm Details geschildert, die noch nicht in den Medien berichtet worden waren – sogenanntes Täterwissen.
Die beiden tatverdächtigen Afghanen wurden am Montagnachmittag auf der Donauinsel sowie in einer Pizzeria in Wien-Alsergrund festgenommen. Sie sollen mit einem Dolmetscher befragt werden; zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe gab es dazu noch keine Ergebnisse. Unklar ist allerdings, ob es nicht noch weitere Täter gibt. Die Polizei hat offenbar entsprechende Vermutungen.
Mit Vorgeschichte
Während der 16-jährige Verdächtige bisher nicht straffällig geworden ist, hat der ältere bereits drei strafrechtliche Verurteilungen: wegen kleinerer Gewaltdelikte und Drogenvergehen. Im Vorjahr war der Bursch wegen räuberischen Diebstahls zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, kam nach zwei Monaten aber wieder frei.
Er war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen und hatte subsidiären Schutz erhalten. Nach den Verurteilungen hat ihm das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 2019 den Schutzstatus aberkannt und ihn mit einem sechsjährigen Einreiseverbot belegt.
Der Betroffene legte im November 2019 dagegen Beschwerde ein. Per Gesetz muss das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) binnen drei Monaten entscheiden. Der Bursch war damals noch minderjährig, hätte laut Menschenrechtskonvention nicht abgeschoben werden können.
Das BVwG hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben – spätestens aber mit seiner Volljährigkeit. Seinen 18. Geburtstag hatte er laut KURIER-Informationen am 1. Jänner 2021 – also vor mehr als einem halben Jahr. Eine Entscheidung liegt bis dato aber nicht vor.
Warum nicht, war am Dienstag bei der Medienstelle des BVwG nicht zu eruieren.
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